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548/X. - Festlegung der Zügigkeiten für die Grundschulen

Vorlagennummer548/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, die Zügigkeiten für die Grundschulen wie folgt festzulegen und die Erweiterung der Montessorischule und die Willibrordschule um jeweils einen Zug zu planen:


Schule ab Schuljahr 2018/19 ab Schuljahr 2020/21
Johanna-Sebus-Grund-
schule 2 2
Willibrordschule Kellen 3 4
Montessorischule 2 3
An den Linden 4 4
Marienschule 2 2
St. Michael Grundschule 2 2
Karl-Leisner-Grundschule 3 3
Insgesamt 18 20

Sachverhalt:


Die Zügigkeiten der Grundschulen wurden zuletzt mit Drucksache Nr. 400/VIII vom 07.03.2007 festgelegt. Seit dem hat sich die Schullandschaft der Grundschulen durch Schließungen und Zusammenlegungen verändert.

Derzeit sind folgende sieben Grundschulen mit neun Standorten in der Trägerschaft der Stadt Kleve:

1. Johanna-Sebus-Grundschule
2. Willibrordschule Kellen
3. Montessorischule; Hauptstandort an der Spyckstraße und Dependance in Griethausen
4. An den Linden; Hauptstandort Lindenallee und Dependance an der Hagschen Poort
5. Marienschule
6. St. Michael Grundschule
7. Karl-Leisner-Schule


Bei allen sieben Schulen handelt es sich um stabile Schulen, das heißt, dass keine der Schulen die Mindestgrößen unterschreitet.

In der folgenden Tabelle sind die schulpflichtigen Kinder aufgrund der Geburtenzahlen nach der Einwohnerstatistik von Kleve im Vergleich zu den Prognosezahlen IT NRW dargestellt:

Geburtenzahlen Einwohnerstatistik Kleve Prognose IT NRW
2018 419 463
2019 451 468
2020 404 470
2021 427 472
2022 476 472
2023 470
2024 468
2025 463


Die Zahlen der IT NRW sind nicht von der Hand zu weisen, da es sehr wahrscheinlich weiterhin Zuzug nach Kleve geben wird, weitere Flüchtlinge auf die Schulen zukommen und voraussichtlich auch weiterhin Neubaugebiete ausgewiesen werden.

Die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen darf die kommunalen Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Diese wird ermittelt, indem die Zahl der einzuschulenden Schüler/innen durch 23 dividiert wird.

Anhand der IT NRW Prognosezahlen bedeutet dies die folgende Klassenbildung:

IT NRW Prognose Dividiert durch 23 = Zahl der Eingangsklassen
2018 463 20
2019 468 20
2020 470 20
2021 472 21
2022 476 21
2023 470 20
2024 468 20
2025 463 20

Die aktuellen und die geplanten Zügigkeiten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Schule Aktuelle Züge Geplante Züge
Johanna-Sebus- Grundschule 2 2
Willibrordschule 3 4
Montessorischule 2 3
An den Linden 4 4
Marienschule 2 2
St. Michael 2 2
Karl-Leisner-Schule 3 3
Gesamt 18 20

Demnach ist zu erkennen, dass auf Basis der IT NRW Prognose zwei Züge, d.b. acht Klassen und vier Differenzierungsräume, fehlen.
Diese Schulentwicklung ist in dem anlassbezogenen Schulentwicklungsplan von Garbe & Lexis vom 19.09.2016 auf den Seiten 34-50 , siehe Anlage, dargestellt.

Die Grundschule An den Linden kann aufgrund des zusätzlichen Dachausbaus im Hauptgebäude vier Züge aufnehmen.

Die höhere Zügigkeit an der Montessorischule und an der Willbrordschule kann nicht in den Bestandsgebäuden umgesetzt werden; hier müssen An- bzw. Umbauten geplant werden.

Die Montessorischule ist die einzige zentral gelegene Grundschule in der Stadt Kleve . Es wird vorgeschlagen, die bisher zweizügige Schule auf drei Züge festzulegen und die Planung für die Erweiterung der Grundschule an der Montessorischule auf drei Züge auszulegen.

Durch die Auflösung der Dependance der Montessorischule in Griethausen und aufgrund verschiedener Neubaugebiete im Ortsteil Kellen ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, die Willibrordschule um einen Zug zu erweitern. Die Willibrordschule ist die einzige Grundschule für die Ortschaften Warbeyen, Schenkenschanz, Salmorth, Brienen und Kellen.


Auch der Fachbereich Jugend und Familie hat einen höheren Bedarf an Kindergartenplätze ermittelt, der im nächsten Jugendhilfeausschuss dargestellt wird. Auch diese Zahlen bestätigen die Notwendigkeit, die Grundschulen in Kleve um zwei Züge zu erweitern.

Die folgende Tabelle des Fachbereichs Jugend und Familie verdeutlicht die Entwicklung:

Anzahl der Kinder in den ersten sieben Lebensjahren zum
Heutiges Alter 30.09.2016 30.09.2015 30.09.2014 30.09.2013 30.09.2012
Unter 1 481
1 Jahr 464 456
2 Jahre 438 425 410
3 Jahre 470 460 460 443
4 Jahre 440 414 425 427 422
5 Jahre 409 405 397 386 387
6 Jahre 422 420 424 430 434
7 Jahre 432 430 422 421
8 Jahre 417 409 407
9 Jahre 414 412
10 Jahre 425
Summe 3124 3012 2963 2931 2908



Lag z.B. die Zahl der Kinder mit 4 Jahren am 30.09.2012 noch bei 422, so entwickelte sich diese Zahl bis zum 30.09.2016 auf 440.


Die Änderung der Zügigkeit einer Schule ist eine genehmigungspflichtige Maßnahme gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Schulausschuss, 30.11.2016
Wortbeitrag:
Städtische Oberverwaltungsrätin Wier erläutert zur Drucksache, dass die Zügigkeiten der Grundschulen zuletzt mit Drucksache Nr. 400/VIII. vom 07.03.2007 festgelegt worden seien. Zwischenzeitlich habe sich die Schullandschaft der Grundschulen durch Schließungen und Zusammenlegungen jedoch verändert. Auf der Basis der IT-NRW-Prognose sei zu erkennen, dass 2 Züge, d.h. 8 Klassen und 4 Differenzierungsräume fehlten. Diese Schulentwicklung sei in dem anlassbezogenen Schulentwicklungsplan der Firma Garbe Lexis vom 19.09.2016 dargestellt. Auch der Fachbereich Jugend und Familie habe einen höheren Bedarf an Kindergartenplätzen ermittelt. Diese Zahlen bestätigten ebenfalls die Notwendigkeit, die Grundschulen in Kleve um 2 Züge zu erweitern. Die Verwaltung schlage daher vor, die Montessorischule und die Willibrordschule um jeweils einen Zug zu erweitern.

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 14.12.2016
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 21.12.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, die Zügigkeiten für die Grundschulen wie folgt festzulegen und die Erweiterung der Montessorischule und die Willibrordschule um jeweils einen Zug zu planen:

Schule ab Schuljahr 2018/19 ab Schuljahr 2020/21
Johanna-Sebus-Grundschule 2 2
Willibrordschule Kellen 3 4
Montessorischule 2 3
An den Linden 4 4
Marienschule 2 2
St. Michael Grundschule 2 2
Karl-Leisner-Grundschule 3 3
Insgesamt 18 20

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