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723/X. - Feststellung des Jahresabschlussberichtes der GEWOGE Wohnungsgesellschaft mbH für den Kreis Kleve in Kleve für das Jahr 2016

Vorlagennummer723/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt die Empfehlung zur Fassung folgender Beschlüsse durch die Gesellschafterversammlung:

a) Der Geschäftsbericht für das Jahr 2016 wird angenommen.

b) Dem Jahresabschluss für das Jahr 2016 – Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2016 – mit Bestätigungsvermerk des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland-Westfalen e.V. in Düsseldorf wird zugestimmt.

c) Der Prüfungsbericht des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland-Westfalen e.V. in Düsseldorf wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Bilanzgewinn aus dem Jahr 2016 in Höhe von 192.930,64 € wird wie folgt verteilt:
a) 5,0 % Dividende auf das Stammkapital i.H.v. 990.000,00 € 49.500,00 €
b) andere Gewinnrücklagen 143.430,64 €
zusammen: 192.930,64 €

d) Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Jahr 2016 Entlastung erteilt.

Sachverhalt:


Die Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland-Westfalen e.V. hat ein uneingeschränktes Testat erteilt.

Das Geschäftsjahr 2016 schließt mit einer Bilanzsumme von 32.746.333,67 € und einem Überschuss in Höhe von 1.392.930,64 € ab. Vom Jahresüberschuss wurden 1.200.000,00 € in die Gewinnrücklagen eingestellt, so dass sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 192.930,64 € ergibt.

Der Aufsichtsrat hat folgende Verteilung des Bilanzgewinns empfohlen:

a) 5,0 % Dividende auf das Stammkapital i.H.v. 990.000,00 € 49.500,00 €
b) andere Gewinnrücklagen 143.430,64 €
zusammen: 192.930,64 €

Davon erhält die Stadt Kleve gem. ihrem Anteil an dem Stammkapital eine Bruttodividende in Höhe von 26.280,00 €. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung in Sinne des § 44 a Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes - EStG- liegt vor.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 27.09.2017
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing lässt zunächst über die Beschlussvorschläge a) bis c) der Drucksache abstimmen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, den Beschlussvorschlägen a) bis c) der Drucksache zu folgen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates der GEWOGE Wohnungsgesellschaft mbH nehmen an der Beratung und Abstimmung zu Beschlussvorschlag d) der Drucksache nicht teil.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag d) der Drucksache zu folgen.
Rat, 11.10.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig die Empfehlung zur Fassung folgender Beschlüsse durch die Gesellschafterversammlung:

a) Der Geschäftsbericht für das Jahr 2016 wird angenommen.

b) Dem Jahresabschluss für das Jahr 2016 – Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2016 – mit Bestätigungsvermerk des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland-Westfalen e.V. in Düsseldorf wird zugestimmt.

c) Der Prüfungsbericht des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland-Westfalen e.V. in Düsseldorf wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Bilanzgewinn aus dem Jahr 2016 in Höhe von 192.930,64 € wird wie folgt verteilt:
a) 5,0 % Dividende auf das Stammkapital i.H.v. 990.000,00 € 49.500,00 €
b) andere Gewinnrücklagen 143.430,64 €
zusammen: 192.930,64 €


Die Mitglieder des Aufsichtsrates der GEWOGE Wohnungsgesellschaft mbH nehmen an der Beratung und Abstimmung zu Beschlussvorschlag d) der Drucksache nicht teil.

Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, der Gesellschafterversammlung zu empfehlen, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Jahr 2016 Entlastung zu erteilen.
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing lässt zunächst über die Beschlussvorschläge a) bis c) der Drucksache abstimmen.

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