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865/X. - Finanzierung einer Interims-Kindertageseinrichtung zur kurzfristigen Deckung des Betreuungsbedarfes im Kindergartenjahr 2018/2019

Vorlagennummer865/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss beschließt,
1. den Träger Kinderzentren Kunterbunt gGmbH mit der Realisierung einer provisorischen Kindertageseinrichtung zu beauftragen, um übergangsweise die zum Kindergartenjahr 2018/2019 erforderlichen Betreuungsplätze zu schaffen,
2. dem Träger einen Zuschuss in Höhe der dafür entstehenden Kosten von bis zu 200.000 € zu gewähren und
3. dem Rat der Stadt Kleve zu empfehlen, entsprechende Mittel im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2018 bereit zu stellen.

Sachverhalt:


Der Jugendhilfeausschuss hat am 16.11.2016 beschlossen, den Träger Kinderzentren Kunterbunt gGmbH mit einem neu zu schaffenden Angebot an Kita-Plätzen in die Jugendhilfeplanung aufzunehmen. Sowohl in der mehrjährigen Kinderbetreuungsplanung, die der Jugendhilfeausschuss am 15.11.2017 beschlossen hat, als auch in der am 26.02.2018 beschlossenen konkreten Ausgestaltung des Betreuungsangebotes zum bevorstehenden Kindergartenjahr, sind die vom Träger zu schaffenden Plätze eingeplant worden, um ein Angebot vorhalten zu können, das den Betreuungsbedarfen entspricht. Insgesamt ist die Errichtung einer viergruppigen Einrichtung mit bis zu 80 Betreuungsplätzen vorgesehen. Hierzu hat der Jugendhilfeausschuss am 30.08.2017 eine Investitionskostenförderung zur Errichtung einer entsprechenden Einrichtung gewährt.
Als Standort wurde sich zwischen der Stadt Kleve und dem Träger auf die ehemalige Bahnfläche an der Van-den-Bergh-Straße verständigt. Der Rat der Stadt Kleve hat am 11.10.2017 beschlossen, ein entsprechendes Teilgrundstück an den Träger zu veräußern.
Im Nachgang dieser vorbereitenden Beschlüsse sind jedoch Verzögerungen aufgetreten, über die bereits im Jugendhilfeausschuss im Februar berichtet wurde. Aufgrund von Untersuchungen und Arbeiten, die am Grundstück vorzunehmen sind, bevor mit dem Bau einer Kindertageseinrichtung begonnen werden kann, konnte bislang keine Baugenehmigung erteilt werden. Es steht derzeit auch nicht in Aussicht, dass innerhalb des laufenden Jahres mit der Baumaßnahme begonnen werden kann.
Diese Verzögerung, die nicht durch den Träger zu vertreten ist, führt dazu, dass die im neuen Kindergartenjahr erforderlichen Kita-Plätze ohne Übergangslösung nicht zur Verfügung stünden. Daher hat die Verwaltung verschiedene Möglichkeiten einer Übergangsbetreuung sondiert. Der Träger hat sich bereit erklärt, seinen Betrieb in einer Übergangs-Kita zu beginnen und an der Herstellung der Übergangslösung mitzuwirken.

Die Aufstellung und Anmietung von Spezial-Containern, die von ihrer Ausführung und Größe her geeignet sind, um darin drei Kita-Gruppen des Gruppentyps I (U3-Gruppen) zu betreiben, stellt die größte Aufwandsposition dar. Nach Sichtung verschiedener Angebote und Prüfung der Angemessenheit durch das Gebäudemanagement wurde sich in Abstimmung mit dem Träger für ein Angebot entschieden. Die einmaligen Kosten für die Aufstellung betragen brutto rd. 100.000 €, die monatlichen Mietkosten betragen rd. 10.000 €, wobei diese zumindest anteilig über den Mietkostenzuschuss nach dem KiBiz refinanziert werden können. Hinzu kommen noch nicht genau bezifferbare Anschlusskosten, zusätzliche Umzugskosten und Bauantrags- bzw. Planungskosten.

Der Träger plant, für die Übergangs-Kita vorrangig Ausstattungsgegenstände und Spielgeräte anzuschaffen, die anschließend in der neu zu bauenden Kita Verwendung finden, sodass ein Mehraufwand nur durch den Umzug dieser entsteht. Es ist zudem vereinbart, dass in Abstimmung der einzelnen Maßnahmen jeweils sichergestellt wird, dass ggf. durch Unterstützungsleistungen durch die Verwaltung oder die Umweltbetriebe der Stadt Kleve die wirtschaftlichste und sparsamste Umsetzung erfolgt. Dennoch ist mit erheblichen Aufwendungen zu rechnen, sodass auch nach Abzug der Mietkostenförderung bei einer voraussichtlichen 12-monatigen Nutzung ein Kostenaufwand von 200.000 € entsteht.

Räumlich soll die Interims-Kita auf einer Teilfläche des Parkplatzes des BV DJK Kellen verortet werden. Dieser Standort bietet gute Voraussetzungen für die Aufstellung von Containern (Untergrund), angrenzende Flächen, die für ein Außenspielgelände geeignet sind und er befindet sich in der näheren Umgebung der zukünftigen Kindertageseinrichtung. Daher können mit der Interims-Lösung bereits die Familien aus dem Einzugsgebiet der zukünftigen Kita angesprochen werden.

Geplant ist die übergangsweise Einrichtung von drei Gruppen der Gruppenform I. In dieser Gruppenform können bis zu 22 Kinder betreut werden, von denen bis zu sechs Plätze für U3-Kinder zur Verfügung stehen. So kann mit der Übergangs-Kita ein Betreuungsangebot für bis zu 66 Kinder geschaffen werden. Dabei bieten die räumlichen Möglichkeiten das für eine Betriebserlaubnis erforderliche Raumprogramm inkl. Ruheräumen, Mehrzweckraum, ausreichenden Sanitäreinrichtungen und drei Gruppenräumen mit Nebenräumen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Unterausschuss Jugendhilfeplanung, 09.05.2018
Wortbeitrag:
Fachbereichsleiter Traeder erläutert die Drucksache. Die Finanzierung durch die Stadt Kleve sei auch erforderlich, weil der Träger mit der ersten Kita im Jugendamtsbezirk der Stadt Kleve noch keine Rücklagen bilden konnte. Vorhandene Rücklagen des Trägers seien an andere Kitas in anderen Jugendamtsbezirken gebunden.

StV. Döllekes weist darauf hin, den BV/DJK Kellen zu beteiligen, wenn es darum geht, dass Parkplätze für die Interimskita vorübergehend entfallen.

Erster Beigeordneter Haas hebt hervor, dass noch nicht definitiv feststehe, wie lange eine Übergangslösung benötigt werde. Einen genaueren Zeitraum könne man erst nach dem Vorliegen eines Sanierungskonzeptes für die betroffene ehemalige Bahnfläche benennen.

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung empfiehlt einstimmig,
1. den Träger Kinderzentren Kunterbunt gGmbH mit der Realisierung einer provisorischen Kindertageseinrichtung zu beauftragen, um übergangsweise die zum Kindergartenjahr 2018/2019 erforderlichen Betreuungsplätze zu schaffen,
2. dem Träger einen Zuschuss in Höhe der dafür entstehenden Kosten von bis zu 200.000 € zu gewähren und
3. dem Rat der Stadt Kleve zu empfehlen, entsprechende Mittel im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2018 bereit zu stellen.
Jugendhilfeausschuss, 09.05.2018
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig,
1. den Träger Kinderzentren Kunterbunt gGmbH mit der Realisierung einer provisorischen Kindertageseinrichtung zu beauftragen, um übergangsweise die zum Kindergartenjahr 2018/2019 erforderlichen Betreuungsplätze zu schaffen,
2. dem Träger einen Zuschuss in Höhe der dafür entstehenden Kosten von bis zu 200.000 € zu gewähren und
3. dem Rat der Stadt Kleve zu empfehlen, entsprechende Mittel im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2018 bereit zu stellen.
Wortbeitrag:
Fachbereichsleiter Traeder erläutert die Drucksache.

StV. Kanders erkundigt sich nach der Verortung der Außenfläche für den Übergangsstandort. Fachbereichsleiter Traeder teilt mit, dass derzeit zwei Optionen sondiert würden, bei denen jeweils sichergestellt sei, dass die Außenfläche auf einer Rasenfläche gelegen ist.

Erster Beigeordneter Haas teilt mit, dass die geschätzten Kosten geprüft worden seien. Auch vor dem Hintergrund der voraussichtlichen Dauer der Übergangs-Kita von einem Jahr sei der Aufwand angemessen und für eine bedarfsgerechte Betreuung der Kinder erforderlich.

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