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958/X. - Förderung des Netzgruppe Kleve e.V.

Vorlagennummer958/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss beschließt,

a) dem Netzgruppe Kleve e.V. für das Jahr 2019 einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 57.000 Euro zu gewähren, der für Personalkosten nach Maßgabe der bisherigen Bewilligungen einzusetzen ist,

b) die Bürgermeisterin und Verwaltung zu beauftragen, sich für eine Einwerbung von anderweitigen Drittmitteln einzusetzen und darauf hin zu wirken, dass sich an der lokalen Förderung innerhalb des Kreises Kleve zukünftig auch andere Kommunen angemessen beteiligen.

Sachverhalt:


Die Netzgruppe betreibt ein niedrigschwelliges Hilfeangebot für junge Frauen, die von Obdachlosigkeit und anderen schwierigen Lebenslagen bedroht sind. Hilfesuchende Frauen können im Haus der Netzgruppe aufgenommen werden und erhalten dort Beratung und Unterstützung durch die beiden pädagogischen Mitarbeiterinnen. Das Angebot wurde im Jugendhilfeausschuss am 09.05.2018 vorgestellt.
Seit dem Jahr 2001 erhält der Netzgruppe Kleve e.V. einen Zuschuss aus Mitteln der Stadt Kleve zu den Personalkosten einer angestellten Erzieherin i.H.v. aktuell 35.000 Euro jährlich. Seit dem Jahr 2016 hat sich die Netzgruppe verstärkt der Aufnahme und Betreuung von jungen Schwangeren sowie Müttern mit Kleinst- und Kleinkindern gewidmet. Diese Spezialisierung wurde in das Konzept MUK – Mutter und Kind gefasst, für das der Rat der Stadt Kleve am 21.12.2016 eine auf zwei Jahre befristete zusätzliche Förderung in Höhe von 22.000 Euro jährlich beschlossen hat (Drucksache 515/X.).
Die verbleibenden Kosten deckt der Träger aus Spenden sowie Untermiet-Erträgen aus SGB II-Mitteln bzw. anderen öffentlichen Zuschüssen.
Aufgrund des Umstandes, dass die Personalkosten bislang ausschließlich aus Mitteln der Stadt Kleve bezuschusst worden sind, ist sicherzustellen, dass vornehmlich junge Frauen aus Kleve bzw. für die eine jugendhilferechtliche Zuständigkeit der Stadt Kleve besteht Aufnahme in der Netzgruppe finden. Hierzu ist der Träger angehalten, vor einer ausnahmsweisen Aufnahme von Frauen aus anderen Kommunen Kontakt mit dem Fachbereich Jugend und Familie aufzunehmen und das Einverständnis einzuholen.
Der Träger lehnt diese Regelung ab und hält diese für unverhältnismäßig. Er macht geltend, zunehmend Anfragen aus umliegenden Kommunen sowie in akuten Notsituationen von der Polizei zu erhalten und dem eigenen Profil (kurzfristig unbürokratisch Frauen in Not helfen zu können) angesichts des vorgenannten Vorbehaltes nicht entsprechen zu können. Außerdem könne angesichts der saisonbedingt unterschiedlichen Nachfrage keine vollständige Auslastung erreicht werden, wenn man ausschließlich auf Frauen und Mütter aus Kleve fokussiert sei. Die Auslastung sei allerdings aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich.
Zudem hat sich das Angebot der Netzgruppe seit der Anstellung der aus dem Projektzuschuss finanzierten Mitarbeiterin und dem Umzug in eine neue Immobilie weiterentwickelt. Der Träger hat zu verstehen gegeben, sein Angebot mit dem grundständigen Personalkostenzuschuss i.H.v. 35.000 Euro nicht mehr fortführen zu können, sondern existenziell auf eine Weiterbewilligung einer Personalkostenförderung für die zweite Fachkraft angewiesen zu sein.
In Anbetracht der zunehmend kreisweiten Bedeutung der Einrichtung Netzgruppe kann es aus Sicht der Verwaltung keine dauerhafte Lösung sein, die Personalkosten ausschließlich aus Mitteln der Stadt Kleve zu fördern, sodass es nicht sachgerecht wäre, den zusätzlichen Zuschuss als Dauerzuschuss fort zu bewilligen. Vielmehr sollte darauf hingewirkt werden, Förderungen aus Bundes- oder Landesmitteln einzuwerben bzw. weitere Kommunen sowie ggf. den Kreis Kleve am Förderaufwand zu beteiligen.
Andere Förderzuschüsse, die gleichermaßen zum Inhalt haben, die soziale Infrastruktur im Kreis Kleve zu gewährleisten, werden bereits anhand von Verteilungsschlüsseln (z.B. Einwohnerzahlen, Teilnehmer aus entsprechenden Kommunen) durch mehrere Kommunen finanziert. Zu nennen sind hier geförderte Beratungsstellen und Angebote der Jugendsozialarbeit.
Daher wird vorgeschlagen, die Bürgermeisterin und Verwaltung zu beauftragen, sich für eine paritätische Finanzierung der Förderung einzusetzen und für die Übergangszeit von einem weiteren Jahr den erhöhten Zuschuss von insgesamt 57.000 Euro fort zu gewähren. Für die Dauer dieser Förderung wird an der Anforderung an den Träger festgehalten, auswertige Belegungen nur im Einvernehmen mit der Verwaltung vorzunehmen. Seit Beginn des Mutter-Kind-Projektes hat es keine einzige derartige Anfrage gegeben.
Zentraler Charakter des Angebotes der Netzgruppe ist der niedrigschwellige Zugang. Vereinzelt ist dieser in den zurückliegenden Jahren verlassen worden, indem junge Frauen im Rahmen von Jugendhilfe-Leistungsgewährung in der Netzgruppe untergebracht oder durch diese ergänzend betreut wurden. Für diese im Rahmen von Hilfeplanung gesteuerten Einzelfälle wurden zusätzliche Entgelte übernommen.
Im Rahmen der Verhandlungen über die oben genannte Bezuschussung wurde erörtert, dass die Netzgruppe von diesen Belegungen finanziell unabhängig zu sein hat. Es ist das erklärte Ziel, grundsätzlich niedrigschwellig zu arbeiten und keine Umstellung des Leistungsangebotes dahingehend zu verfolgen, dass die in der Regel erforderlichen Qualitätsanforderungen (z.B. Personalschlüssel) für Leistungsgewährung im Rahmen von Hilfen zur Erziehung und vergleichbaren Leistungen erfüllt werden. Aufgrund dieser gemeinsam getragenen Positionierung stellen die vorgenannten Einzelfälle besondere Ausnahmen dar, die eine für die Finanzierung der Einrichtung unerhebliche Größenordnung zukünftig nicht überschreiten sollen.
Insofern ist die Netzgruppe zum Erhalt ihres Angebotes auf eine Zuwendungsfinanzierung angewiesen, die im Entscheidungsermessen des Jugendhilfeausschusses liegt. So lange eine Förderung aus Jugendhilfemitteln erfolgt, stellt § 74 SGB VIII die Rechtsgrundlage dar.
Über den Personalkostenzuschuss hinaus erhält die Netzgruppe weiterhin einen Zuschuss für die Fort- und Weiterbildung der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter in Höhe der tatsächlich nachgewiesenen Kosten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 2.000 Euro.
Ergänzend zum Vortrag der Netzgruppe im Jugendhilfeausschuss am 09.05.2018 können an dieser Stelle einige Daten zum zurückliegenden Projekt dargestellt werden:
Entwicklung der Fallzahlen


Insgesamt lebten im bisherigen Projektzeitraum (01.01.2017 - 30.09.2018) sieben Mütter und acht Kinder aus dem Stadtgebiet Kleve in der Netzgruppe.
Die zwei aktuell in der Netzgruppe wohnenden Mütter sind geflüchtete Frauen. Diese leben seit 2016 dort. Im Juli/August 2018 bewohnte eine weitere Mutter mit ihrem Kind die Netzgruppe. Für diese Mutter und ihr Kind bestand keine jugendhilferechtliche Zuständigkeit der Stadt Kleve.
Die Betreuungstage von Müttern mit Kindern betrugen im Zeitraum 01.01.2017 - 30.09.2018 insgesamt 2.060 Tage. Multipliziert man die Tage mit der Anzahl der Personen (Mütter mit einem Kind/ zwei Kindern), ergeben sich insgesamt 4.757 Betreuungstage. Die Mütter verbrachten mit ihren Kindern im Projektzeitraum zwischen 77 und 637 Tage in der Netzgruppe.
Von den fünf Müttern, die die Netzgruppe 2017/2018 verließen, zogen drei in eine eigene Wohnung. Eine Mutter befand sich nach dem Aufenthalt in der Netzgruppe in einer anderen Maßnahme. Bei einer Mutter und deren Kindern ist der anschließende Aufenthalt nicht bekannt.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Unterausschuss Jugendhilfeplanung, 14.11.2018
Jugendhilfeausschuss, 14.11.2018
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig,

a) dem Netzgruppe Kleve e.V. für das Jahr 2019 einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 57.000 Euro zu gewähren, der für Personalkosten nach Maßgabe der bisherigen Bewilligungen einzusetzen ist,

b) die Bürgermeisterin und Verwaltung zu beauftragen, sich für eine Einwerbung von anderweitigen Drittmitteln einzusetzen und darauf hin zu wirken, dass sich an der lokalen Förderung innerhalb des Kreises Kleve zukünftig auch andere Kommunen angemessen beteiligen.
Wortbeitrag:
Stv. Fachbereichsleiterin Laukens erläutert die Drucksache.

Erster Beigeordneter Haas weist darauf hin, dass es zwischen der Netzgruppe und der Verwaltung einen Dissens bezüglich der Aufnahme ortsfremder junger Frauen gegeben habe. Hintergrund sei neben der Tatsache, dass sich bisher allein die Stadt Kleve als Jugendhilfeträger an der Finanzierung des Vereins beteilige vor allem, dass nur durch eine frühzeitige Rückkopplung mit den sozialpädagogischen Fachkräften des Jugendamtes sichergestellt werden könne, dass die Hilfesuchenden eine passgenaue geeignete Hilfeart erhalten. Über den Inhalt der nun vorliegenden Drucksache bestehe mit der Netzgruppe Einigkeit. In der Praxis sei es so, dass eine lückenlose Hilfe unabhängig von der jugendhilferechtlichen Zuständigkeit sichergestellt sei.
Erster Beigeordneter Haas fasst zusammen, dass es gemeinsames Anliegen des Jugendhilfeausschusses und der Verwaltung sei, dass die Netzgruppe in akuten Notsituationen immer Hilfe anbieten könne. Die Prüfung der Herkunftskommune werde erforderlichenfalls danach, jedoch unverzüglich in einem weiteren Schritt erfolgen.

StV. Bucksteeg bedankt sich für die ergänzende Erläuterung, denn auch seiner Fraktion sei es wichtig, dass die Netzgruppe in jedem akuten Fall helfen könne, auch ohne vorab Zuständigkeitsfragen zu klären.

Auf die Nachfrage der StV. Siebert erläutert erster Beigeordneter Haas, dass die Netzgruppe zu dem im Beschlussvorschlag genannten Zuschuss mit weiteren 2.000 € bezuschusst werde. Diese Zuwendung diene nicht der Deckung von Personalaufwendungen und sei daher einem anderen Budget zuzuordnen.

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