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731/X. - Förderung des Sports;


Antrag der Allgemeinen Schützengesellschaft Kellen 1911 e.V. auf Gewährung einer Beihilfe zu den Kosten für den Bau eines Schießstandes und eines Geräteschuppens

Vorlagennummer731/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Antrag wird wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt.

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 29.10.2016 beantragt der 1. Vorsitzende der Allgemeinen Schützengesellschaft Kellen 1911 e.V. eine Beihilfe zu den Kosten für den Bau eines Schießstandes und eines Geräteschuppens auf dem Vereinsgelände an der Riswicker Straße. Dem Antrag beigefügt waren ein Angebot der Firma Swertz, der Firma Holzland Dorsemagen und der Firma Lippe Maler- und Lackierbetrieb. Die Angebote schließen mit einer Angebotssumme in Höhe von 37.069,13 € ab.

Im Antragsverfahren und der Antragsprüfung nach Ziffer 2.1 der Richtlinien zur Förderung des Sports wurde der Verein aufgefordert noch weitergehende, prüffähige Unterlagen beizubringen. Hierzu zählen eine Baugenehmigung, der Nachweis über den Einsatz von Eigenmitteln bzw. Eigenleistungen, sowie Nachweise hinsichtlich der Finanzierung des Vorhabens. Trotz schriftlicher Aufforderung am 17.11.2016 und 31.05.2017 ist der Verein seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen.

Aus sportfachlicher Sicht wird daher empfohlen, den Antrag wegen fehlender Mitwirkung abzulehnen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sportausschuss, 28.09.2017
Wortbeitrag:
StV. Schmidt stellt fest, dass seine Fraktion dem Antrag nicht hätte zustimmen können auch wenn er positiv vorgelegt worden wäre. In Kellen gebe es bereits einen Schießstand und man habe sich darauf verständigt, dass die Kellener Vereine diesen Schießstand in Absprache nutzen sollten.

Der Sportausschuss empfiehlt einstimmig, den Antrag wegen fehlender Mitwirkung abzulehnen.
Haupt- und Finanzausschuss, 13.12.2017
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag einstimmig wegen fehlender Mitwirkung ab.

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