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1109/X. - Förderung des Sports;


Antrag des Rinderner Tennis-Clubs vom 16.03.2019

Vorlagennummer1109/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rinderner Tennis-Club erhält zu den Kosten für die Erneuerung der Sanitäranlagen im Clubhaus des Vereins eine Beihilfe in Höhe von 618,96 €.

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 16.03.2019 beantragt der Rinderner Tennis-Club eine Beihilfe zu den Kosten für die Erneuerung der Sanitäranlagen im Clubhaus des Vereins. Begründet wird der Antrag unter anderem damit, dass die vorhandenen Anlagen teilweise nicht mehr funktionstüchtig sind. Man habe nunmehr ein günstiges Angebot für die Beschaffung der notwendigen Materialien erzielen können und möchte die Maßnahme in Eigenleistung durchführen.

Im Rinderner Tennis-Club sind derzeit 165 Spieler und Spielerinnen aktiv. An Jugendlichen bis 18 Jahre sind derzeit 19 Kinder und Jugendliche im Verein aktiv.

Gemäß Ziffer 3.6. der Richtlinien zur Förderung des Sports gewährt die Stadt Kleve Sportvereinen Beihilfen zum Bau und zu größeren Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen zur Erweiterung von vereinseigenen Sportanlagen. Die Höhe der Beihilfe beträgt bei Neubau- bis zu 50 % und bei größeren Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen bis zu 40 % der zuschussfähigen Kosten.

Das Gebäudemanagement hat die vorgelegten Angebotsunterlagen geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass die angebotenen Preise in Höhe von 1.347,40 € angemessen sind. Den Aufwand an Eigenleistungsarbeiten schätzen die Verantwortlichen auf 20 Stunden. Die Eigenleistungsarbeiten können mit einem Stundensatz von 10 €/Stunde vergütet werden. Insgesamt entsteht also ein Aufwand von 1547,40 €. Bei einer 40 %tigen Bezuschussung kann eine Beihilfe in Höhe von maximal 618,96 € gewährt werden.

Gemäß den Richtlinien sind Anträge bis zum 15.05. eines jeden Jahres für das Folgejahr zu stellen. Von dieser grundsätzlichen Regelung kann im vorliegenden Fall aus sportfachlicher Sicht abgewichen werden, da ausreichend hohe Mittel im Vorsorgeansatz bei den investiven Haushaltsmitteln für Sportvereine enthalten sind.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sportausschuss, 01.07.2019
Wortbeitrag:
Der Sportausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 25.09.2019
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dem Rinderner Tennis-Club zu den Kosten für die Erneuerung der Sanitäranlagen im Clubhaus des Vereins eine Beihilfe in Höhe von 618,96 € zu gewähren.

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