Login

Passwort vergessen?

Inhalt

1155/X. - Förderung des Sports;


Antrag des 1.FC Kleve 63/03 e.V. auf Gewährung einer Beihilfe zu den Kosten für die Reparatur des Kunstrasensportplatzes in Kleve, Bresserbergstraße/Welbershöhe vom 06.05.2019

Vorlagennummer1155/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der 1.FC Kleve 63/03 e.V. erhält zu den anteiligen Kosten für die Reparatur seines Kunstrasensportplatzes in Kleve, Bresserbergstraße/Welbershöhe eine Beihilfe in Höhe von 2.966,43 €.

Sachverhalt:


In den Jahren 2006/2007 sind die ehemaligen Tennensportplätze im Gustav-Hoffmann-Stadion und an der Welbershöhe in Kleve in Kunstrasensportplätze umgewandelt worden. Der Umbau des Tennenplatzes oberhalb des Rasensportplatzes im Gustav-Hoffmann-Stadion erfolgte zu 100 Prozent aus städtischen Mitteln. Für den Platz an der Straße Welbershöhe erhielt der 1.FC Kleve seinerzeit eine Förderung im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Sports in Höhe von 50 %. Inzwischen sind die Kunstrasenbeläge durch die intensive Nutzung an mehreren Stellen verschlissen und müssen repariert werden. Die Reparaturmaßnahmen garantieren eine uneingeschränkte Nutzung für weitere 5-7 Jahre.

Die Firma Polytan (ausführende Fachfirma) hat im Rahmen einer Ortsbesichtigung im April 2019 die Schäden begutachtet und ein Reparaturangebot für beide Kunstrasensportplätze in Höhe von 14.937,48 € vorgelegt. Von diesen Kosten entfallen anteilig 7.416,08 € auf den 1.FC Kleve.

Mit Schreiben vom 06.05.2019 beantragt der Verein nunmehr im Rahmen der Sportförderrichtlinien eine Beihilfe zu den anteiligen Kosten. Der 1.FC Kleve erfüllt die nach den Richtlinien zur Förderung des Sports der Stadt Kleve vorgesehenen Anspruchsvoraussetzungen. Gem. Ziffer 3.6 der Richtlinien kann eine Beihilfe in Höhe von 40 % der förderfähigen Kosten in Höhe von 7.416,08 € = 2.966,43 € gewährt werden. Entsprechende Haushaltsmittel wurden über den Nachtragsetat 2019 bereitgestellt.

Die Beauftragung der Reparaturmaßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen des 1.FC Kleve. Eine Auszahlung der Beihilfe ist nicht vorgesehen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sportausschuss, 19.09.2019
Wortbeitrag:
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 25.09.2019
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig bei einer Enthaltung, dem 1. FC Kleve 63/03 e.V. zu den anteiligen Kosten für die Reparatur seines Kunstrasensportplatzes in Kleve, Bresserbergstraße/ Welbershöhe eine Beihilfe in Höhe von 2.966,43 € zu gewähren.

nach oben