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1154/X. - Förderung des Sports;


Antrag des Kellener Schützenvereins e.V. auf Gewährung einer Beihilfe zu den Kosten für den Einbau von Geschossfangkästen vom 12.12.2018 sowie Antrag auf Gewährung des vorzeitig förderunschädlichen Maßnahmebeginns vom 12.12.2018

Vorlagennummer1154/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Kellener Schützenverein e.V. erhält, vorbehaltlich einer Mittelbewilligung durch den Rat für das Haushaltsjahr 2020, eine Beihilfe zu den Kosten für Einbau von Geschossfangkästen in Höhe von 756,88 €.

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 12.12.2018 bittet der Kellener Schützenverein e.V. um eine Beihilfe zu den Kosten für den Einbau von Geschossfangkästen im Schützenhaus in Kellen. Der Verein begründet seinen Antrag mit dem Umstand, dass im Rahmen einer behördlichen Überprüfung des Schießstandes festgestellt worden sei, dass die bisher als Kugelfang eingesetzten Sandsäcke waffenrechtlich nicht mehr zugelassen seien. Um den Schießbetrieb aufrechterhalten zu können sei man gezwungen, neue Geschossfangkästen einzubauen. Die Anschaffungs- und Einbaukosten betragen insgesamt 1.892,20 €.

Nach Ziffer 2.1 Nr. 1 der Richtlinien zur Förderung des Sports sind Schützenvereine für eine Sportförderung grundsätzlich nicht antragsberechtigt, da sie in der Regel nicht Mitglied eines Fachverbandes sind, der dem Landessportbund NRW als ordentliches Mitglied angehört. Der Rat hat hierzu jedoch entschieden, dass bei Anträgen auf Investitionsbeihilfen die Sportförderrichtlinien analog anzuwenden sind. Nach Ziffer 3.6 der Richtlinien gewährt die Stadt Kleve zu Investitions- und Modernisierungsmaßnahmen Beihilfen bis zu 40 % der förderfähigen Kosten. Somit kann eine Beihilfe in Höhe von 756,88 € gewährt werden.

Mit dem Wissen, dass Anträge bis zum 15.05. für das Folgejahr einzureichen sind, beantragt der Kellener Schützenverein ebenfalls den vorzeitig förderunschädlichen Maßnahmebeginn, da der Einbau der Geschossfangkästen keinen Aufschub duldet. Dem Antrag wurde mit Schreiben vom 22.01.2019 zugestimmt.

Sportfachlich wird die Maßnahme befürwortet.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sportausschuss, 19.09.2019
Wortbeitrag:
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 25.09.2019
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dem Kellener Schützenverein e.V., vorbehaltlich einer Mittelbewilligung durch den Rat für das Haushaltsjahr 2020, eine Beihilfe zu den Kosten für Einbau von Geschossfangkästen in Höhe von 756,88 € zu gewähren.

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