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839/X. - Förderung des Sports;


Antrag des BV/DJK Kellen e.V. auf Gewährung einer Beihilfe zu dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen am ehemaligen DJK Rasensportplatz an der van-den-Bergh-Straße sowie Antrag auf Gewährung des vorzeitig förderunschädlichen Maßnahmebeginns
- hier: Beschluss vom 13.12.2017; Drucksache Nr. 733/X.

Vorlagennummer839/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der BV/DJK Kellen erhält, ergänzend zur bereits bewilligten Beihilfe in Höhe von 403,44 €, für die Sanierung des Rasenplatzes an der van den Bergh Straße einen Zuschuss in Höhe von 1.900,36 €

Sachverhalt:


Der BV / DJK Kellen hat mit Schreiben vom 23.08.2017 zu den Kosten für die Sanierung des ehemaligen DJK-Rasensportplatzes eine Beihilfe nach den Richtlinien zur Förderung des Sports der Stadt Kleve beantragt. Gleichzeitig wurde vom Verein auch der vorzeitig förderunschädliche Maßnahmebeginn beantragt. Diesem wurde mit Schreiben vom 04.09.2017 zugestimmt. Mit Drucksache 733 / X hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve, nach vorheriger Anhörung des Sportausschusses, dem Beihilfeantrag zugestimmt und eine Beihilfe in Höhe von 403,44 € zugestanden. Über den Beschluss wurde der Verein mit Schreiben vom 03.01.2018 informiert. Per E-Mail teilt der Vorsitzende des Vereins, Herr Neuenfeldt nunmehr mit, dass man seitens des Vereins mit der Berechnung und der daraus resultierenden Höhe der Beihilfe nicht einverstanden ist und bittet um Überprüfung der Zuschussangelegenheit.

In der Schilderung des Sachverhaltes zur Drucksache 733 / X wurde von hier darauf verwiesen, dass die Stadt Kleve gem. Ziffer 3.7 der Sportförderrichtlinien zur Unterhaltung der vereinseigenen und von den Vereinen gepachteten Sportanlagen jährliche Pauschalzuschüsse gewährt und Sonderleistungen der Stadt mit diesen Pauschalzuschüssen zu verrechnen sind. Weiter wurde ausgeführt, dass nach den Richtlinien ein Zuschuss in Höhe von 40 % gewährt werden kann. Die Feststellung, dass lediglich ein Zuschuss von 40 % gewährt werden kann, ist nicht korrekt. Sie stützt sich auf Ziffer 3.6 (Baubeihilfen) der Richtlinien und ist nach nochmaliger intensiver Prüfung nicht haltbar, da die Regelungen der Ziffer 3.6 auf den vorliegenden Sachverhalt keine Anwendung finden.

Mit Schreiben vom 19.11.2017 legt der Verein die Abrechnungen für die Sanierungsmaßnahme vor und bittet gleichzeitig um Bezuschussung des Gesamtbetrages in Höhe von 2.823,80 €. Der Betrag setzt sich zusammen 2.308,60 € (Rechnung der Firma AGOTEC vom 26.10.2017) und Leistungen der USK in Höhe von 515,20 € (Rechnung vom 20.10.2017). Die Aufwendungen der USK waren zum Zeitpunkt der erstmaligen Bearbeitung des Antrages nicht bekannt und sind demzufolge auch nicht in Bearbeitung miteingeflossen. Im Antrag vom 23.08.2017 wurde lediglich auf Beratungsgespräche mit den Umweltbetrieben hingewiesen.

Nach Ziffer 3.7 der Richtlinien kann der BV/DJK Kellen für die Sanierungsmaßnahme, nach Abzug des Pauschalbetrages von 520 € für die Unterhaltung eines Rasensportplatzes, eine Beihilfe in Höhe von 2.303,80 € beanspruchen.

Es wird vorgeschlagen, dem BV/DJK Kellen ergänzend zum Beschluss vom 13.12.2017 eine weitergehende Beihilfe in Höhe von 1.900,36 € zu gewähren. Die Mittel können aus dem Vorsorgeansatz bereitgestellt werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sportausschuss, 18.04.2018
Beschluss:
Wortbeitrag:
Der Sportausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 02.05.2018
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dem BV/DJK Kellen ergänzend zur bereits bewilligten Beihilfe in Höhe von 403,44 € für die Sanierung des Rasenplatzes an der van den Bergh Straße einen Zuschuss in Höhe von 1.900,36 € zu gewähren.

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