Login

Passwort vergessen?

Inhalt

539/X. - Förderung des Sports;


Antrag des 1.FC Kleve 63/03 e.V. auf Gewährung einer Beihilfe zur Instandsetzung des Platzhauses der Tennisabteilung sowie Antrag auf Gewährung des vorzeitig förderunschädlichen Maßnahmebeginn

Vorlagennummer539/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der 1 FC Kleve 63/03 e.V. erhält, vorbehaltlich einer Mittelbereitstellung für das Jahr 2017, eine Beihilfe zu den Kosten für die Instandsetzung des Platzhauses der Tennisabteilung in Höhe von 3.080 €

Sachverhalt:


Der 1. FC Kleve beantragt mit Schreiben vom 08.12.2015 eine Beihilfe zu dringend notwendigen Reparaturkosten am Dach des Platzhauses der Tennisabteilung des Vereins. Dem Antrag sind Kostenangebote beigefügt, die zwischenzeitlich vom Fachbereich Gebäudemanagement geprüft worden sind. Es werden förderfähige Kosten in Höhe von 7.700 € festgestellt.

Nach Ziffer 3.6 der Richtlinien zur Förderung des Sports der Stadt Kleve können die förderfähigen Kosten mit einem Betrag in Höhe von 3.080 € (40 %) bezuschusst werden. Ziffer 3.6 regelt ebenfalls, dass Anträge bis zum 15.05.2016 für das Folgejahr eingereicht werden können. Da mit einer Mittelbewilligung aufgrund dieser Vorgaben daher erst in 2017 gerechnet werden kann und am Gebäude bereits Wasserschäden erkennbar sind, beantragt der Verein ebenfalls den vorzeitig förderunschädlichen Maßnahmebeginn. Dieser wurde mit Schreiben vom 02.02.2016 bewilligt.

Aus sportfachlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen eine entsprechende Mittelbewilligung.

Auswirkungen:


Die Mittel sind im Etatentwurf 2017 vorgesehen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sportausschuss, 29.11.2016
Wortbeitrag:
Der Sportausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 14.12.2016
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dem 1. FC Kleve 63/03 e.V., vorbehaltlich einer Mittelbereitstellung für das Jahr 2017, eine Beihilfe zu den Kosten für die Instandsetzung des Platzhauses der Tennisabteilung in Höhe von 3.080 € zu gewähren.

nach oben