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841/X. - Förderung des Sports;


Antrag der DJK Kleve auf Gewährung einer Beihilfe zu den Kosten für die Reparatur des Flachdaches am Platzhaus (Stiller Winkel) sowie Antrag auf Gewährung eines vorzeitig förderunschädlichen Maßnahmebeginns

Vorlagennummer841/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Die DJK Kleve erhält zu den angemessenen Kosten in Höhe von 15.311,25 Euro für die Reparatur des Flachdaches am Platzhaus, Stiller Winkel einen Zuschuss in Höhe von 40 % = 6.124,50 Euro.

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 22.09.2017 beantragt die DJK Kleve zur Reparatur des Flachdaches am Platzhaus, Stiller Winkel eine Beihilfe nach den Richtlinien zur Förderung des Sports.

Insgesamt werden für die beabsichtigte Maßnahme Kosten in Höhe von 15.311,25 Euro veranschlagt. Gemäß Ziffer 3.6 der Richtlinien sind die Kosten der Reparatur förderfähig, da die Einrichtung der aktiven Sportausübung dient.

Das Gebäudemanagement der Stadt Kleve hat die Notwendigkeit der Maßnahme bestätigt und einen förderfähigen Gesamtaufwand von 15.311,25 Euro anerkannt.

Zu diesen förderfähigen Kosten kann eine Beihilfe in Höhe von 40 % = 6.124,50 Euro gewährt werden.

Ebenfalls mit Schreiben vom 22.09.2017 wird der vorzeitig förderunschädliche Maßnahmebeginn beantragt. Diesem wurde mit Schreiben vom 29.09.2017 zugestimmt.

Es wird vorgeschlagen die erforderlichen Haushaltsmittel aus dem Vorsorgeansatz zu finanzieren.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sportausschuss, 18.04.2018
Wortbeitrag:
Der Sportausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 02.05.2018
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, der DJK Kleve zu den angemessenen Kosten in Höhe von 15.311,25 Euro für die Reparatur des Flachdaches am Platzhaus, Stiller Winkel einen Zuschuss in Höhe von 40 % = 6.124,50 Euro zu gewähren.

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