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735/X. - Förderung des Sports;


Antrag des Boule Club Kleve 08 e.V. auf Gewährung eines Zuschusses nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Kleve sowie Gewährung des vorzeitig förderunschädlichen Maßnahmebeginns

Vorlagennummer735/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Boule Club Kleve 08 e.V. erhält auf der Grundlage der spezifizierten Kostenschätzung vom 22.08.2017 zu den förderfähigen Kosten für die Herrichtung eines Boulegeländes einen Zuschuss in Höhe von bis zu 3.450 €.

Sachverhalt:


Der Boule Club Kleve 08 e.V. beantragt zu den Kosten für die Herrichtung eines Bouleplatzes auf dem Sportgelände des VfL Merkur Kleve eine Beihilfe gemäß den Richtlinien zur Förderung des Sports der Stadt Kleve. Nach einer vorliegenden Kostenschätzung werden Kosten in Höhe von rd. 6.900 € entstehen.

Der Boule Club Kleve war nach seiner Vereinsgründung im Jahre 2008 zunächst auf einer kleinen Fläche am Draisinenbahnhof in Kleve ansässig. Nachdem diese Fläche einer anderen Nutzung zugeführt wurde, konnte der Verein eine neue Trainings- und Spielstätte am Landgasthaus Schwanenhof in Bedburg-Hau finden. Mit der Schließung der Gaststätte musste auch dieses Gelände wieder aufgegeben werden.

Nach intensiven Bemühungen steht dem Boule Club Kleve nun vorübergehend eine Fläche auf der Anlage des VfL Merkur Kleve an der Flutstraße zur Verfügung. Es besteht dort die Möglichkeit, einen alten Tennisplatz so umzugestalten, dass er für den Boulesport zu nutzen ist. Mit dem Wissen, dass auch die Ansiedlung an der Flutstraße nur von vorübergehender Dauer sein wird (der VfL Merkur Kleve soll bekanntlich umgesiedelt werden), sollen die Kosten für den Umbau des Platzes so gering wie möglich gehalten und im Wesentlichen in Eigenleistung erbracht werden. Dem Verein ist dabei bekannt, dass er auch bei einer erneuten Verlagerung seiner Spielstätte, weiterhin den Sportförderrichtlinien der Stadt Kleve unterliegt.

Damit der Verein möglichst schnell den geordneten Trainings- und Spielbetrieb wieder aufnehmen kann, wurde von ihm der vorzeitig förderunschädliche Maßnahmebeginn beantragt. Diesem Antrag wurde mit Schreiben vom 14.06.2017 zugestimmt.

Gemäß Ziffer 3.6 der Sportförderrichtlinien kann die Maßnahme mit bis zu 50 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Aus sportfachlicher Sicht wird die Maßnahme befürwortet.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sportausschuss, 28.09.2017
Beschluss:
StV. Schmidt erklärt, dass seine Fraktion ein grundsätzliches Problem mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung habe. Fakt sei, dass das Gelände, auf dem der Bouleplatz entstehen solle, keine Zukunft habe. Vielmehr solle man dem Verein anraten, sein Sportgelände bei den neu zu schaffenden Sportzentren anzulegen.

StV. Lichtenberger schließt sich den Ausführungen von StV. Schmidt an und beantragt Fraktionsberatung.

Oberverwaltungsrätin Wier erklärt den Anwesenden, dass der Verein bereits mit den Umbaumaßnahmen begonnen habe, da ihm der vorzeitig förderunschädliche Maßnahmenbeginn zugestanden worden sei.

StV. Bucksteeg fragt nach, ob das Gelände in Schneppenbaum noch existiere oder zwischenzeitlich abgerissen worden sei.

Anmerkung der Verwaltung.
Das Gelände in Schneppenbaum existiert noch. Eine Nutzung durch den Verein ist jedoch nicht möglich, da es an sanitären Einrichtungen fehlt und dem Verein untersagt worden ist, dort einen Toilettencontainer aufzustellen.

Haupt- und Finanzausschuss, 13.12.2017
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dem Boule Club Kleve 08 e.V. auf der Grundlage der spezifizierten Kostenschätzung vom 22.08.2017 zu den förderfähigen Kosten für die Herrichtung eines Boulegeländes einen Zuschuss in Höhe von bis zu 3.450 € zu gewähren. Dem Verein ist bekannt, dass der gewählte Standort aufgrund der anstehenden Entwicklung des Geländes keine Zukunft hat.

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