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Inhalt

838/X. - Förderung des Sports


Beihilfen zur Anschaffung von Sondersportgeräten

Vorlagennummer838/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Sportausschuss nimmt den Inhalt der Drucksache zur Kenntnis.

Sachverhalt:


Die Stadt Kleve gewährt den Klever Sportvereinen Beihilfen zur Anschaffung von Sondersportgeräten. Sondersportgeräte sind solche Geräte, die die Anschaffungskosten im einzelnen 250,00 € übersteigen. Beihilfen werden nur für dringend notwendige Sondersportgeräte bewilligt. Die Notwendigkeit muss nachgewiesen werden. Anträge sind bis zum 01.03. des lfd. Jahres zu stellen, soweit die Gesamtanschaffungskosten unter 2.000 € liegen. Bei Anschaffungskosten ab 2.000 € sind Anträge bis zum 01.07. für das folgende Jahr einzureichen. Über den jeweiligen Antrag entscheidet bei Beihilfen bis 1.000 € die Bürgermeisterin, bei höheren Beträgen der Haupt- und Finanzausschuss nach Anhörung des Sportausschusses. Lt. Richtlinien zur Förderung des Sports sind sämtliche Anträge von der Verwaltung dem Sportausschuss zur Kenntnis vorzulegen.

Abweichend von den vorgegebenen Antragsfristen wurden im Rahmen der Verfügungsgewalt der Bürgermeisterin folgende Anträge bearbeitet:

Verein Antrag vom / Art der Beihilfe Bewilligung Betrag
VfL Merkur Kleve 10.01.2018 / Anschaffung neuer Fechtmelder mit Zubehör Bescheid vom 13.02.2018 845,92 €
Siegfried Materborn 08.02.2018 / Anschaffung neues Fußballtor Bescheid vom 27.02.2018 504,58 €
BV/DJK Kellen 24.01.2018 / transportables Fußballtor und Hochdruckreiniger Bescheid vom 15.03.2018 461,68 €

Die nötigen Haushaltsmittel konnten aus dem Vorsorgeansatz bei den Investitionszuschüssen bereitgestellt werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sportausschuss, 18.04.2018
Wortbeitrag:
Der Sportausschuss nimmt den Inhalt der Drucksache einstimmig zur Kenntnis.

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