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1157/X. - Förderung des Sports;


Antrag des SV Siegfried Materborn auf Gewährung einer Beihilfe zu den Kosten für die Instandsetzung der Trainingsplätze an der Materborner Allee sowie Antrag auf Gewährung des vorzeitig förderunschädlichen Maßnahmebeginns vom 21.08.2019

Vorlagennummer1157/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der SV Siegfried Materborn erhält, vorbehaltlich einer Mittelbewilligung durch den Rat für das Jahr 2020, eine Beihilfe zu den Kosten für die Instandsetzung der Trainingsplätze an der Materborner Allee in Höhe von 2.470,50 €.

Sachverhalt:


Die Sportplatzanlage des SV Siegfried Materborn wird in den nächsten Jahren in mehreren Bauabschnitten zum Sportzentrum Kleve-Oberstadt um- bzw. ausgebaut. Hiervon sind auch die Trainingsplätze betroffen. Der Zeitpunkt für die Umgestaltung der Plätze ist jedoch noch nicht endgültig festgelegt. Der SV Siegfried Materborn beabsichtigt nunmehr, die Trainingsplätze in Stand zu setzen. Diese Maßnahme ist dringend erforderlich, um den Trainings- und Spielbetrieb trotz Nutzung der neuen Kunstrasenplätze aufrechterhalten zu können. Während der Baumaßnahmen an den neuen Kunstrasensportplätzen waren die Trainingsplätze einer außergewöhnlichen Beanspruchung ausgesetzt und haben unter der Belastung sehr stark gelitten.

Die Fußballabteilung des SV Siegfried Materborn umfasst derzeit 20 Mannschaften, davon entfallen 15 Mannschaften auf den Jugendbereich.

Nach Ziffer 3.7. der Richtlinien zur Förderung des Sports der Stadt Kleve gewährt die Stadt für die Unterhaltung der vereinseigenen und von den Vereinen gepachteten Anlagen Pauschalbeihilfen. Sonderleistungen der Stadt sind mit den Zuschüssen zu verrechnen. Lt. der vorgelegten Angebotsunterlage entstehen Kosten in Höhe von 3.510,50 €. Von diesem Betrag sind die Pauschalzuschüsse für die Unterhaltung von Großspielfeldern (Rasen) in Höhe von 1.040,00 € in Abzug zu bringen, so dass letztlich eine Beihilfe von 2.470,50 € gewährt werden kann.

Mit Schreiben vom 23.08.2019 wurde dem Verein der vorzeitig förderunschädliche Maßnahmebeginn bewilligt.

Da eine Entscheidung über den weiteren Umbau der Sportplatzanlage in Materborn noch nicht getroffen worden ist, wird die Bezuschussung der beabsichtigten Instandsetzungsmaßnahme aus sportfachlicher Sicht befürwortet.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sportausschuss, 19.09.2019
Wortbeitrag:
StV. Liffers macht darauf aufmerksam, dass die Verhältnismäßigkeit bei der Gewährung einer Beihilfe für den SV Siegfried Materborn zu beachten sei, da der Umbau der Sportanlage Materborn zum Sportzentrum bereits begonnen habe und künftig weitere Bauabschnitte erfolgen werden. Erster Beigeordneter Haas erklärt, dass die Maßnahme zur Instandsetzung der Trainingsplätze nötig sei, um den Trainings- und Spielbetrieb aufrecht zu erhalten. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei bei Erstellung des Entscheidungsvorschlages berücksichtigt und gewahrt worden.

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 25.09.2019
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dem SV Siegfried Materborn, vorbehaltlich einer Mittelbewilligung durch den Rat für das Jahr 2020, eine Beihilfe zu den Kosten für die Instandsetzung der Trainingsplätze an der Materborner Allee in Höhe von 2.470,50 € zu gewähren.

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