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1151/X. - Förderung des Sports;


Antrag des SV Rindern vom 11.08.2019 auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten für Erstellung einer Zuwegung vom Vereinshaus zum neuen Kunstrasensportplatz an der Wasserburgallee in Rindern

Vorlagennummer1151/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der SV Rindern erhält, vorbehaltlich einer Mittelbewilligung durch den Rat für das Haushaltsjahr 2020, einen Zuschuss zu den förderfähigen Kosten für die Anlegung einer Zuwegung zum neuen Kunstrasensportplatz in Höhe von 5.679,53 €.

Sachverhalt:


Seit Beginn des Jahres 2019 nutzt der SV Rindern den neuen Kunstrasensportplatz der Schulsportanlage der Gesamtschule am Forstgarten an der Wasserburgallee. Die Spieler gelangen derzeit über das Vereinsgelände des SV Rindern zum neuen Platz. Für die schonende Nutzung des Platzes ist es allerdings zwingend erforderlich, dass der Kunstrasen von Verunreinigungen (z.B. Erdreich, dass über das Schuhwerk auf den Platz gelangt) frei bleibt. Der SV Rindern beabsichtigt daher eine gepflasterte Zuwegung vom vereinseigenen Sporthaus zum neuen Sportplatz anzulegen. Die Umweltbetriebe der Stadt Kleve wurden hierzu seitens des Fachbereiches Tiefbau, der die Bauarbeiten zur Anlegung des neuen Kunstrasensportplatzes federführend begleitet hat, um eine Kostenschätzung gegeben. Für eine gepflasterte Zuwegung entstehenden danach lt. Berechnung der USK Kosten in Höhe von 14.198,82 €. Gleichzeitig hat sich auch der Verein um ein Angebot bemüht. Dieses schließt mit Kosten von 14.818,83 €.

Gemäß Ziffer 3.6 der Richtlinien zur Förderung des Sports gewährt die Stadt Kleve Sportvereinen Beihilfen zum Bau und zu größeren Instandsetzung- und Modernisierungsmaßnahmen zur Erweiterung von vereinseigenen Sportanlagen. Bezuschusst werden Einrichtungen, die der aktiven Sportausübung dienen. Unter Zugrundelegung von förderfähigen Kosten von 14.198,82 € kann ein Zuschuss von 5.679,53 € gewährt werden.

Sportfachlich wird die Maßnahme befürwortet, da sie eine sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen Baumaßnahmen darstellt und wesentlich zum Schutz des Kunstrasenbelags beiträgt.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sportausschuss, 19.09.2019
Wortbeitrag:
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 25.09.2019
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dem SV Rindern, vorbehaltlich einer Mittelbewilligung durch den Rat für das Haushaltsjahr 2020, einen Zuschuss zu den förderfähigen Kosten für die Anlegung einer Zuwegung zum neuen Kunstrasensportplatz in Höhe von 5.679,53 € zu gewähren.

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