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542/X. - Förderung des Sports;


Antrag des BV/DJK Kellen auf Gewährung einer Beihilfe zu den Kosten für die Reparatur der defekten Zaunanlage zum Sportgelände an der van den Bergh Straße

Vorlagennummer542/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der BV/DJK Kellen erhält, vorbehaltlich einer Mittelbewilligung für das Jahr 2017, eine Beihilfe für die Reparatur der Zaunanlage zum Sportgelände an der van den Bergh Straße in Höhe von 703,66 €.

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 15.04.2016 weisen die Verantwortlichen des Vereins auf die dringend notwendige Reparatur der Zaunanlage im Eingangsbereich zum Sportgelände an der van den Bergh Straße hin. Dem Antrag sind entsprechende Angebote zu Materialkosten beigefügt. Die gesamte Montage soll in Eigenleistung erbracht werden.

Die geplante Baumaßnahme kann als sinnvoll und notwendig bezeichnet werden. Sie bildet eine weitere Abrundung der bereits durchgeführten Arbeiten zur Umwandlung der Sportanlage zu einem Sportzentrum Kleve-Unterstadt. Die vom Verein bezifferten Kosten können nach Prüfung als förderwürdig anerkannt werden.

Gemäß Ziffer 3.6 der Richtlinien zur Förderung des Sports können folgende Kosten berücksichtigt werden:

· Materialkosten 1.459,15 €
· 30 Std. Eigenleistung á 10 €/Std = 300,00 €
Gesamtkosten 1.759,15 €

Zu dem vorstehenden Betrag kann, vorbehaltlich einer Mittelbewilligung für das Jahr 2017, eine Beihilfe in Höhe von 40 % = 703,66 € gewährt werden.

Aus sportfachlicher Sicht wird der Antrag befürwortet.

Auswirkungen:


Die Mittel sind im Etatentwurf 2017 vorgesehen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sportausschuss, 29.11.2016
Wortbeitrag:
Der Sportausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 14.12.2016
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dem BV/DJK Kellen, vorbehaltlich einer Mittelbewilligung für das Jahr 2017, eine Beihilfe für die Reparatur der Zaunanlage zum Sportgelände an der van-den-Bergh-Straße in Höhe von 703,66 € zu gewähren.

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