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733/X. - Förderung des Sports;


Antrag des BV/DJK Kellen e.V. auf Gewährung einer Beihilfe zu dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen am ehemaligen DJK Rasensportplatz an der van den Bergh Straße sowie Antrag auf Gewährung des vorzeitig förderunschädlichen Maßnahmebeginns

Vorlagennummer733/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der BV/DJK Kellen erhält zu dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen am ehemaligen DJK Rasensportplatz an der van den Bergh Straße in Kellen eine Beihilfe in Höhe von 403,44 €.

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 23.08.2017 beantragt der o.a. Verein eine Beihilfe zu dringend notwendigen Sanierungsarbeiten am ehemaligen DJK Rasensportplatz an der van den Bergh Straße in Kellen. Bereits in anderen Zusammenhängen hat der Verein auf den schlechten Zustand des Platzes hingewiesen. In Gesprächen mit der Firma Agotec sowie Herrn Huebers von den Umweltbetrieben der Stadt Kleve (USK) hat der Verein nun nach Möglichkeiten gesucht, wie der Platz wieder in einen bespielbaren Zustand versetzt werden kann. Die Beteiligten kommen dabei zu dem Ergebnis, dass eine Bespielbarkeit des Platzes durch spezielle Vertidrainmaßnahmen (15-20 cm Arbeitstiefe) zu erreichen ist. Diese Arbeiten können nur durch eine Fachfirma ausgeführt werden, da die USK keine geeigneten Geräte vorhält. Mit diesen Arbeiten wird eine optimale Belüftung des Platzes erzielt, das Oberflächenwasser versickert schneller in tiefere Schichten und Unebenheiten des Platzes werden ausgeglichen.

Gemäß Ziffer 3.7 der Sportförderrichtlinien gewährt die Stadt Kleve Beihilfen zur Unterhaltung der vereinseigenen und von den Vereinen gepachteten Sportanlagen. Die Beihilfen werden jährlich in Form von Pauschalzuschüssen gewährt. Sonderleistungen der Stadt sind mit den Pauschalzuschüssen zu verrechnen. Lt. Angebot der Firma Agotec ist mit Kosten in Höhe von 2.308,60 € zu rechnen. Nach den Richtlinien kann ein Zuschuss in Höhe von 40 % = 923,44 € gewährt werden. Auf diesen Betrag ist der Pauschalzuschuss für die Pflege und Unterhaltung von Großspielfeldern (Rasen) von 520 € anzurechnen, so dass eine Beihilfe in Höhe von 403,44 € gezahlt werden könnte.

Damit die Maßnahme zeitnah durchgeführt werden kann, hat der Verein um Zustimmung zum vorzeitig förderunschädlichen Maßnahmebeginn gebeten. Diesem wurde nach Prüfung mit Schreiben vom 04.09.2017 zugestimmt.

Sportfach wird die vorgesehene Renovierungsmaßnahme befürwortet. Die benötigten Haushaltsmittel können aus dem Vorsorgeansatz bei den investiven Sportfördermitteln gedeckt werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sportausschuss, 28.09.2017
Wortbeitrag:
Der Sportausschuss empfiehlt einstimmig, dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 13.12.2017
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dem BV/DJK Kellen zu dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen am ehemaligen DJK Rasensportplatz an der Van-den-Bergh-Straße in Kellen eine Beihilfe in Höhe von 403,44 € zu gewähren.

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