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840/X. - Förderung des Sports


Antrag des SSV 1953 Reichswalde auf eine Beihilfe zur Sportplatzinstandhaltung sowie Antrag auf die Gewährung eines vorzeitig förderunschädlichen Maßnahmebeginns

Vorlagennummer840/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der SSV 1953 Reichswalde erhält zu den Instandhaltungskosten in Höhe von insgesamt 5.200,30 Euro einen Zuschuss in Höhe von 4.160,30 Euro.

Sachverhalt:


Der SSV Reichswalde beantragt mit Schreiben vom 08.03.2018 eine Beihilfe zu den Kosten für die Instandsetzung der beiden Naturrasenspielfelder auf der Platzanlage am Dorfanger. Gleichzeitig beantragt der Verein den vorzeitig förderunschädlichen Maßnahmebeginn. Diesem wurde mit Schreiben vom 20.03.2018 zugestimmt. Die Maßnahme wird notwendig, da beide Plätze stark beansprucht werden. Derzeit nehmen 12 Jugendmannschaften und 2 Seniorenmannschaften am Spielbetrieb des Fußballverbandes Niederrhein teil. Außerdem verfügt der Verein noch über eine aktive Altherrenabteilung. Der Mitgliederbestand beträgt lt. aktueller Bestandserhebung insgesamt 416 Personen.

Insbesondere der Trainingsplatz ist der Beanspruchung durch den Trainings- und Spielbetrieb nur bedingt gewachsen. Die starke Beanspruchung führt insbesondere beim Trainingsplatz zu einer raschen Abnutzung der Rasenfläche. Da dem Platz der entsprechende Unterbau mit Drainage fehlt und er zudem noch ein Gefälle von Torraum zu Torraum von rd. 1 Meter aufweist, sammelt sich bei beschädigter Grasnarbe das Oberflächenwasser im unteren Drittel des Platzes und macht ihn im Extremfall unbespielbar.

Für die entsprechenden Regenerationsmaßnahmen legt der Verein ein Angebot der Firma AGOTEC über 5.200,30 € vor. Die Firma AGOTEC gilt als anerkanntes Unternehmen in Sachen Sportstättenpflege.

Zunächst wird festgestellt, dass die Unterhaltung, Pflege und Instandsetzung der vereinseigenen Sportanlagen Aufgabe der Vereine ist. Hierzu erhalten die Vereine jährliche Pauschalzuschüsse. Nach Ziffer 3.7 der Richtlinien sind zusätzlich zu diesen Pauschalzuschüssen noch Sonderleistungen möglich. Bei der beantragten Beihilfe handelt es sich um eine solche Sonderleistung. In Ziffer 3.7 ist ebenfalls geregelt, dass die Pauschalzuschüsse mit diesen Sonderleistungen zu verrechnen sind. Weitere prozentuale Kürzungen sind nicht vorgesehen.

Für das Jahr 2018 wurden dem Verein für die Instandhaltung der Rasensportplätze pro Rasenplatz 520,00 Euro also insgesamt 1040,00 Euro gewährt.

Aufgrund des vorgelegten Angebotes entstehen für die Regenerationsmaßnahmen an den beiden Plätzen Kosten in Höhe von 5.200,30 Euro. Unter Verrechnung des Pauschalbetrages in Höhe von 1.040,00 Euro kann dem Verein eine Beihilfe (Sonderleistung) in Höhe von 4.160,30 Euro gewährt werden.

Die Finanzierung des Betrages ist durch den Vorsorgeansatz bei den Investitionsbeihilfen an Sportvereine sichergestellt.

Sportfachlich wird die Maßnahme befürwortet.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sportausschuss, 18.04.2018
Wortbeitrag:
Der Sportausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 02.05.2018
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dem SSV 1953 Reichswalde zu den Instandhaltungskosten in Höhe von insgesamt 5.200,30 Euro einen Zuschuss in Höhe von 4.160,30 Euro zu gewähren.

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