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540/X. - Förderung des Sports;


Antrag des Angelsportverein Kleve e.V. auf Gewährung einer Beihilfe zu den Sanierungskosten des Vereinsheimes in Rindern

Vorlagennummer540/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Angelsportverein Kleve e.V. erhält, vorbehaltlich einer Mittelbewilligung im Etat 2017, zu den Sanierungskosten des Vereinsheimes eine Beihilfe in Höhe von 20.235,10 €.

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 18.12.2015 beantragt der Angelsportverein Kleve die Gewährung einer Beihilfe zu größeren Sanierungsmaßnahmen am Clubhaus in Rindern. Gleichzeitig wird der vorzeitig förderunschädliche Maßnahmebeginn beantragt, da
wegen des dringenden Handlungsbedarfes mit den Arbeiten bereits in 2016 begonnen werden musste. Dem vorzeitig förderunschädlichen Maßnahmebeginn wurde mit Schreiben vom 04.03.2016 zugestimmt.

Bei einem Ortstermin mit Vertretern des Gebäudemanagements der Stadt Kleve (GSK) am 20.01.2016 wurden die geplanten baulichen Maßnahmen in Augenschein genommen. Danach können grundsätzlich folgende Bedarfe als notwendig und förderfähig anerkannt werden:

a) Austausch der Aluminiumfenster mit Eingangstüre
b) Umbau- und Erneuerung der Heizungs- und Sanitäranlage
c) Erneuerung des Oberbodens im Vereinshaus
d) Austausch der Bodenluke
e) Neue Schließanlage
f) Kosten für Eigenleistungsarbeiten

Nicht förderfähig sind nach Prüfung der Antragsunterlagen die Kosten für

eine neue Einbauküche.

Lt. vorliegender Angebote bzw. bereits bekannter Abrechnungsunterlagen ist für die Arbeiten zu a) bis f) mit einem Aufwand in Höhe von 50.587,74 € zu rechnen.

Nach Ziffer 3.6 der Richtlinien gewährt die Stadt Kleve den Sportvereinen Beihilfen zum Bau und zu größeren Instandsetzungs und Modernisierungsmaßnahmen zur Erweiterung von vereinseigenen Sportanlagen. Die mögliche Beihilfe bei größeren Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen beträgt bis zu 40 % der zuschussfähigen Kosten.

Vordergründig betrachtet, dienen einige der beabsichtigten Maßnahmen sicher nicht der aktiven Sportausübung und sind demnach zunächst grundsätzlich nicht förderfähig. Der Verein zeichnet sich jedoch schon seit Jahren durch seine enge Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Jugend- und Familie aus. Mit diesem ehrenamtlichen Engagement leistet der Verein einen unverzichtbaren Beitrag im Bereich der Jugend- und Freizeitgestaltung für die Stadt Kleve. Die Bemühungen des Vereins fänden mit der vorstehenden Beihilfe eine angemessene Würdigung.

Sportfachlich bestehen keine Bedenken gegen die Bewilligung einer Beihilfe in Höhe von 20.235,10 € (40%).

Auswirkungen:


Die Mittel sind im Etatentwurf 2017 vorgesehen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sportausschuss, 29.11.2016
Wortbeitrag:
Der Sportausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 14.12.2016
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dem Angelsportverein Kleve e.V., vorbehaltlich einer Mittelbewilligung im Etat 2017, eine Beihilfe zu den Sanierungskosten des Vereinsheimes in Höhe von 20.235,10 € zu gewähren.

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