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1091/X. - Förderung Pilotprojekt "Flexible Öffnungszeiten" in der SOS-InKita, Kalkarer Straße 10

Vorlagennummer1091/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss bewilligt dem SOS-Kinderdorf Niederrhein e. V. einen einmaligen Zuschuss von 32.000 € zu den im Sachverhalt dargestellten Förderbedingungen und empfiehlt dem Rat im Rahmen des Nachtragshaushaltes entsprechende Mittel bereit zu stellen.

Sachverhalt:


Das SOS-Kinderdorf Niederrhein e. V. betreibt an der Kalkarer Straße 10 die Kindertageseinrichtung InKita. Mit der Inbetriebnahme der zusätzlichen zwei neuen Gruppen zum Kindergartenjahr 2019/2020 möchte der Träger eine Ausweitung der Öffnungszeiten erproben. Hierfür ist ein kommunaler Zuschuss beantragt.

Die Verwaltung sieht in dem auf ein Jahr befristeten Pilotprojekt für die InKita die Möglichkeit, vorab erste praktische Erfahrungen zu sammeln, von denen später alle Träger profitieren können. Mit dem angekündigten reformierten Kinderbildungsgesetz zum 01.08.2020 werden für flexiblere Öffnungszeiten landesweit 100 Mio. Euro zur Verfügung stehen, an denen sich die Kommunen mit einem Teil von 20 Mio. Euro beteiligen. Die Steuerung der Angebote ist über die kommunale Bedarfsplanung vorgesehen. Die konkreten Bedarfe für erweiterte Öffnungszeiten in der InKita zum 01.08.2019 stehen noch nicht fest, so dass eine pauschale Förderung mit Parallelen zum früheren Bundesprojekt „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ in dem Beschlussvorschlag der Verwaltung vorgesehen ist.

In dem Bundesprojekt war ein Zuschuss von bis zu 70.000 € vorgesehen, wenn zusätzliche Öffnungszeiten von bis zu 25 Stunden in der Woche vorgehalten werden. Die InKita plant die aktuelle Öffnungszeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr auf 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr auszuweiten. Die letzte Stunde zwischen 19:00 und 20:00 Uhr soll entsprechend der Inanspruchnahme zu Rahmenbedingungen erfolgen, die der Kindertagespflege entsprechen. Demnach sollen drei zusätzliche Stunden täglich Gegenstand der Förderung sein, was bei einer 5-Tage-Woche zusätzliche Öffnungszeiten von 15 Stunden bedeutet. Außerdem wird seitens der Verwaltung ein Eigenanteil des Trägers erwartet, wozu dieser auch ausdrücklich bereit ist. Der Eigenanteil sollte bei mindestens 25 % liegen. Aus diesen Überlegungen ist die Zuschusshöhe entsprechend dem Beschlussvorschlag ermittelt:
70.000 € : 25 Stunden x 15 Stunden x 75 % = 31.500 € (gerundet: 32.000 €)

Eine pauschale Förderung ist notwendig, da zur Erprobung dieses Betreuungskonzeptes eine Schaffung von Strukturen erforderlich ist, die zunächst unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme etabliert werden müssen. Zudem liegen noch keine Erkenntnisse über die tatsächlichen Bedarfslagen der Familien vor. Jedoch erlaubt dieses Projekt die Erprobung einer Randzeitenbetreuung und die Gewinnung von Erkenntnissen über die Bedarfe bzw. die Inanspruchnahme bei entsprechendem Angebot.

Dem Beschlussvorschlag und einer ggf. daraus folgenden Bewilligung liegen folgende Förderbedingungen zu Grunde:
Die InKita weitet die Öffnungszeiten um wöchentlich zusätzlich 15 Stunden aus. Die Betreuung ist montags bis freitags mindestens von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr möglich.
Das einzelne Kind wird nicht länger als 9 Stunden täglich betreut.
Das Projekt beginnt am 01.08.2019 und endet am 31.07.2020.
Zum 30.11.2019 wird ein einmaliger kommunaler Zuschuss von pauschal 32.000 € bewilligt. Alle weiteren Aufwendungen gehen zu Lasten des Trägers.
Die Mittel sind sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. Insbesondere sind der Personaleinsatz und die Öffnungszeiten entsprechend der tatsächlichen Bedarfslage während der Projektlaufzeit fortlaufend anzupassen. In der Anlaufphase der ersten drei Monate sind die o.g. Öffnungszeiten jedoch obligatorisch vorzuhalten.
Zu den Stichtagen 31.01.2020 und 31.07.2020 ist ein Bericht vorzulegen, aus denen sich mindestens folgende Daten ergeben (Kind-ID aus KiBiz.web, tatsächliche Inanspruchnahme während der Öffnungszeiten, Gelingensfaktoren und Stolpersteine). Der Bericht ist spätestens 2 Monate nach den Stichtagen vorzulegen.

Auswirkungen:


Bei entsprechender Beschlussfassung wird der finanzielle Aufwand in den Nachtragshaushalt 2019 eingeplant.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Unterausschuss Jugendhilfeplanung, 05.06.2019
Jugendhilfeausschuss, 05.06.2019
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss bewilligt dem SOS-Kinderdorf Niederrhein e. V. einstimmig einen einmaligen Zuschuss von 32.000 € zu den im Sachverhalt dargestellten Förderbedingungen und empfiehlt dem Rat im Rahmen des Nachtragshaushaltes entsprechende Mittel bereit zu stellen.
Wortbeitrag:
Abteilungsleiter Koch erläutert die Drucksache.

Erster Beigeordneter Haas sieht in dem Projekt auch einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Pilotprojekt sei ein erstes Herantasten an erweitere Öffnungszeiten bei Kindertageseinrichtungen. Der Träger sehe auch bei den Alleinerziehenden eine Zielgruppe, denen so der Einstieg in den Beruf erleichtert werden könnte.

Sachkundige Bürgerin Kamps erkundigt sich, welchen Eltern die erweiterten Öffnungszeiten zur Verfügung stehen. Fachbereichsleiter Traeder erklärt, dass die Betreuungszeiten zunächst allen Kindern zur Verfügung stünden. Wie auf spontane Bedarfe reagiert werden könnte, mag ein Ergebnis des Projektes sein.

Stimmberechtigtes Mitglied Levermann fragt, ob die erweiterten Öffnungszeiten in Form von Kindertagespflege abgedeckt werden. Fachbereichsleiter Traeder teilt mit, dass bis 19 Uhr pädagogisches Personal der Kita die Betreuung übernehme und Kindertagespflege als gesonderte Betreuungsart allenfalls von 19 Uhr bis 20 Uhr angedacht sei. Grund hierfür sei, dass man im Rahmen der Vorgespräche davon ausgegangen sei, dass die Nachfrage nach 19 Uhr zu gering für ein institutionelles Betreuungsangebot sei.

StV. Kandes fragt, ob der Betreuungsbeginn ab 6 Uhr auskömmlich sei. Fachbereichsleiter Traeder weist darauf hin, dass es hier noch an Erfahrungen fehle. Erster Beigeordneter Haas ergänzt, dass man bewusst zur Hälfte des Projektzeitraums einen ersten Erfahrungsbericht vereinbart habe, um hier ggf. nachzusteuern.

StV. Dr. Meyer-Wilmes erkundigt sich nach der Qualifikation des eingesetzten Personals im Rahmen der Randzeiten. Erste Beigeordneter Haas stellt klar, dass hier die Maßstäbe der Personalvereinbarung für Kitas gelten, wie sie bei der Erteilung der Betriebserlaubnis vom Landesjugendamt zu Grunde gelegt werden.

StV. Heyrichs begrüßt das Projekt, und stellt heraus, dass die Erweiterung der Öffnungszeit nicht gleichzusetzen sei mit der Verlängerung der Betreuungszeit des einzelnen Kindes. Eine Fremdbetreuung von 45 Stunden in der Woche sei für zahlreiche Kinder bereits viel.

Beratendes Mitglied Hendricks erkundigt sich nach der Möglichkeit, weitere Träger für flexiblere Öffnungszeiten im Kindergartenjahr 2019/2020 zu gewinnen. Erster Beigeordneter Haas erläutert, dass es den Trägern grundsätzlich freistehe, ebenfalls ein solches Vorhaben anzugehen. Vor dem Hintergrund zweckgebundener Zuschüsse mit einem neuen Kinderbildungsgesetz ab dem 01.08.2020 habe man sich im Sinne eines Pilotprojektes für zunächst einen Träger entschieden.

Stimmberechtigtes Mitglied Levermann erkundigt sich, warum man nicht einer Randzeitenbetreuung in Form von Kindertagespflege den Vorzug gegeben habe. Abteilungsleiter Koch erläutert, dass es dem Träger ein großes Anliegen gewesen sei, mit dem Projekt die Struktur der Einrichtung zu verbessern und nicht eine eigenständige Betreuungsart parallel anzubieten. Auch sei mindestens aus kommunaler Sicht fraglich, ob die ergänzende Betreuung im Rahmen von Kindertagespflege für junge Kinder wirtschaftlich sei.

StV. Döllekes begrüßt im Namen der SPD-Fraktion das Projekt, auch weil es bereits in der Vergangenheit immer wieder Beratungen zu verlängerten Öffnungszeiten gegeben habe.

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