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421/X. - Freiwilliger Zuschuss zu den Kosten der Herrichtung einer Notunterkunft für das Familienzentrum Christus König


Antrag der katholischen Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt

Vorlagennummer421/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, einen Zuschuss von 43 % der entstehenden Kosten, höchstens jedoch 13.000 €, an die Kath. Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt zu bewilligen und hierfür Mittel im Nachtragshaushalt 2016 zur Verfügung zu stellen.

Sachverhalt:


Durch einen Brand und der dadurch entstandenen Rauchentwicklung, ist die Kita Christus König, einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände, für einen mehrmonatigen Zeitraum nicht nutzbar.

Nach dem Brandschaden ist es dem Träger, der Kath. Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt, kurzfristig gelungen, alle Kinder in 5 Notgruppen in eigenen Immobilien vorübergehend unterzubringen. Eine Gruppe wurde im Mehrzweckraum der Kita St. Johannes eingerichtet. Eine weitere Gruppe in der „Altenbegegnungsstätte Ons Lind“ und 3 Gruppen im „Pfarrheim Christus König Ons Lind“.

Insbesondere für die vorübergehende Einrichtung der Gruppen im Pfarrheim mussten Auflagen des Unfallversicherungsträgers sowie des Brandschutzes erfüllt werden. Im Wesentlichen war es erforderlich, eine Absturzsicherung zu installieren, das Gelände einzufrieden und Fensterscheiben gegen Splitterung zu sichern.

Für alle Maßnahmen entstehen dem Träger Kosten von rund 27.000 €. Der Träger beantragt eine Beteiligung der Stadt Kleve in Höhe von 50 %. Die Kosten wurden durch zahlreiche ehrenamtliche Helfer reduziert, die z. B. geholfen haben, die Räume einzurichten. Auch hat die Notsituation für eine enorme Hilfsbereitschaft anderer Kitas gesorgt, die z. B. für die Notgruppen Einrichtungsgegenstände zur Verfügung gestellt haben.

Das Risiko eines Brandschadens mit den daraus resultierenden finanziellen Folgen, auch für den weiteren Betrieb der Kindertageseinrichtung, trägt die Kirchengemeinde als Eigentümer und Träger. Ebenso liegt es in der Verantwortung des Trägers, einen ausreichenden Versicherungsschutzes festzulegen. Im vorliegenden Fall bestand kein Versicherungsschutz für die Kosten, die aus der Fortführung der Kita-Gruppen resultieren. Der Kirchengemeinde wird jedoch angehalten, den Versicherungsschutz für die 6 Kindertageseinrichtungen in eigener Trägerschaft zu prüfen und zukünftig zu erweitern.

Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Stadt Kleve die Gesamtverantwortung für die Kindertagesbetreuung und ist Anspruchsgegner für die Bereitstellung von Betreuungsplätzen. Es ist daher ausnahmsweise gerechtfertigt, sich seitens der Stadt Kleve einmalig an den entstandenen und ggf. entstehenden Kosten der Notgruppen zu beteiligen.

Anders als von der Kirchengemeinde beantragt hält die Verwaltung jedoch nicht einen Anteil von 50 %, sondern einen Anteil von 43 % der Kosten für angemessen. Dieser Anteil entspricht dem Anteil der Plätzen, die in der Kita Christus König über den kirchlichen Grundbestand hinaus im Kindergartenjahr 2015/2016 vorgehalten werden. Für diesen Anteil übernimmt die Stadt Kleve auch den Trägeranteil an den Kindpauschalen.

Berechnung für das Kindergartenjahr 2015/2016:
100 - 50,92 Plätze kirchlicher Grundbestand : 90 Plätze insgesamt x 100 = 43,42 % (gerundet 43 %)

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Jugendhilfeausschuss, 31.05.2016
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, einen Zuschuss von 43 % der entstehenden Kosten, höchstens jedoch 13.000 €, an die Kath. Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt zu bewilligen und hierfür Mittel im Nachtragshaushalt 2016 zur Verfügung zu stellen.
Wortbeitrag:
Abteilungsleiter Koch erläutert Drucksache.

StV. Döllekes erkundigt sich nach dem genauen Versicherungsschutz des Trägers.

Erster Beigeordneter Haas erklärt, dass die Versicherung die Regulierung des entstandenen Schadens an dem Gebäude und dem Inventar anerkannt habe. Für die weiteren Folgekosten, die für die Fortführung des Kita-Betriebs erforderlich seien, habe der Träger keinen Versicherungsschutz vereinbart.

Die sachkundige Bürgerin Frau Kamps regt an, bei der möglichen Bewilligung des Zuschusses eine Auflage zur Erweiterung des Versicherungsschutzes zu erwägen.

Erster Beigeordneter Haas erklärt, dass die Bestimmung des Umfangs des Versicherungsschutzes in der Eigenverantwortung des jeweiligen Trägers liege. Den hier eingetretenen Schaden werde man zum Anlass nehmen, um alle Träger auf die Überprüfung des Versicherungsschutzes aufmerksam zu machen. Seitens der Verwaltung werde es zukünftig keine Beschlussempfehlung geben, einen Zuschuss zu bewilligen, sofern es der Träger unterlässt, einen ausreichenden Versicherungsschutz zu vereinbaren.

Ausschussvorsitzender Hiob befürwortet auch präventive technische Lösungen bei Neubauten. Es sei zum Beispiel denkbar, dass durch einen Hauptschalter alle nicht benötigten Stromquellen außerhalb der Öffnungszeiten abgeschaltet werden.
Haupt- und Finanzausschuss, 15.06.2016
Wortbeitrag:
StV. Heyrichs nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

StV. Dr. Meyer-Wilmes bittet um Erläuterung der Rahmenbedingungen für die Zuschussgewährung.

Erster Beigeordneter Haas antwortet, dass die Kirche Rahmenbedingungen aufstelle innerhalb derer sie den kirchlichen Grundbestand, also die Anzahl der katholischen Kinder, festlege und anteilig dafür Gelder bereitstelle. Die Kosten für die Plätze, die über diesen Grundbestand hinausgingen, übernehme die Stadt.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 29.06.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, einen Zuschuss von 43 % der entstehenden Kosten, höchstens jedoch 13.000 €, an die Kath. Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt zu bewilligen und hierfür Mittel im Nachtragshaushalt 2016 zur Verfügung zu stellen.
Wortbeitrag:
StV. Heyrichs nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

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