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284/X. - Freiwilliger Zuschuss an die Kath. Kirchengemeinden

Vorlagennummer284/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, die Laufzeit der Vereinbarungen mit den Kirchengemeinden St. Mariä Himmelfahrt, Heilige Dreifaltigkeit und St. Willibrord zur Finanzierung der Zusatzplätze in Kindertageseinrichtungen zu entfristen und eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende eines Kindergartenjahres zu vereinbaren.

Sachverhalt:


Die Katholischen Kirchengemeinden beteiligen sich als Träger von Kindertageseinrichtungen zu einem erheblichen Anteil an dem Betreuungsangebot in der Stadt Kleve. Nach einer Quotenregelung stellt das Bistum sowie die jeweilige Kirchengemeinde die vollständige Finanzierung eines Kita-Platzes für je 60 katholische Einwohnerinnen / Einwohnern mit Hauptwohnsitz in Kleve sicher. Dieser Grundbestand reicht jedoch für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot nicht aus. Die Kirchengemeinden stellen daher auch "Zusatzplätze" zur Verfügung, die allerdings nicht von den Trägern finanziert werden.
Im Kindergartenjahr 2014/2015 stellten die Katholischen Kirchengemeinden St. Mariä Himmelfahrt, Heilige Dreifaltigkeit, Zur Heiligen Familie und St. Willibrord insgesamt 739 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung, wovon 231 Zusatzplätze waren. Zur Finanzierung dieser Zusatzplätze wurden mit den Katholischen Kirchengemeinden St. Mariä Himmelfahrt, Heilige Dreifaltigkeit und St. Willibrord jeweils Vereinbarungen geschlossen, nach denen die Stadt Kleve den Trägeranteil zur Finanzierung der Kindpauschalen als freiwilligen Zuschuss übernimmt. Der Anteil entspricht 12 % der Kindpauschalen, was im Kindergartenjahr 2014/2015 einen Betrag von 178.934,27 € bedeutete.
Die Vereinbarungen wurden zum 01.08.2008 geschlossen und auch vor dem Hintergrund des damals neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für ein Jahr befristet. Inzwischen ist die mit dem KiBiz einhergehende Neuregelung der Finanzierung der Betreuungsplätze einige Jahre alt, so dass Erfahrungen zu der Auskömmlichkeit gesammelt werden konnten. Einerseits ist inzwischen allgemein anerkannt, dass die Finanzierung allein durch die Kindpauschalen eher knapp bemessen ist. Auf der anderen Seite ist die Höhe der Rücklagen, die Träger bilden könnten, gesetzlich gedeckelt (§ 20a KiBiz). D. h. für eine auskömmliche laufende Finanzierung der Betreuungsplätze ist die volle Finanzierung des Trägeranteils zu den Kindpauschalen erforderlich.
Die Vereinbarungen wurden im gegenseitigen Einvernehmen bis heute jeweils um ein Jahr verlängert. Für eine gegenseitige Planungssicherheit, insbesondere für das durch den Zuschuss (teilweise) finanzierte Personal, ist es sinnvoll, eine nachhaltige Laufzeit zu vereinbaren. Diese Anregung der Stadt Kleve wird von der Zentralrendantur sowie dem Bistum befürwortet.

Auswirkungen:


Der Aufwand von ca. 179.000 € ist bereits im laufenden Etat berücksichtigt, so dass es zu keinen neuen Mehraufwendungen kommt.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Unterausschuss Jugendhilfeplanung, 26.08.2015
Jugendhilfeausschuss, 26.08.2015
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Wortbeitrag:
Fachbereichsleiterin Reihs erläutert die Drucksache.
Haupt- und Finanzausschuss, 03.09.2015
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 09.09.2015
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, die Laufzeit der Vereinbarungen mit den Kirchengemeinden St. Mariä Himmelfahrt, Heilige Dreifaltigkeit und St. Willibrord zur Finanzierung der Zusatzplätze in Kindertageseinrichtungen zu entfristen und eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende eines Kindergartenjahres zu vereinbaren.
Wortbeitrag:
StV. Heyrichs nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

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