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520/X. - Gebührenbedarfsberechnung für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ in der Stadt Kleve für das Haushaltsjahr 2017

Vorlagennummer520/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, die zur Zeit festgesetzten Bestattungsgebühren in der Stadt Kleve unverändert zu belassen.

Sachverhalt:


Die Gesamtaufwendungen für das Bestattungswesen betragen nach der beigefügten Gebührenkalkulation 850.400 € (s. Anlage 1). Sie setzen sich im Wesentlichen aus den kalkulierten Aufwendungen für Leistungen der Umweltbetriebe sowie aus den Abschreibungen und der kalkulatorischen Verzinsung zusammen.

Den Aufwendungen stehen kalkulierte Erträge in Höhe von 636.500 € gegenüber. Die Verminderung der Erträge ist auf die Kalkulation geringerer Fallzahlen und damit Erträgen bei den Bestattungsgebühren zurückzuführen. Aufgrund der Beratungen in der Haushaltskommission zur Haushaltsaufstellung für das Haushaltsjahr 2016 wurde beschlossen, den öffentlichen Anteil (Grünflächenanteil) auf 20% zu begrenzen (vormals 25%). Die Einrechnung des öffentlichen Anteils bezieht sich aber nicht auf alle Gebührentatbestände. Lediglich bei den Nutzungsgebühren kommt dieser bei der Berechnung zum Tragen. Somit ergibt sich ein Gesamtkostendeckungsgrad von rd. 75%.

Eine Änderung der Gebührensatzung ist aus oben genannten Gründen nicht erforderlich.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Liegenschafts- und Steuerausschuss, 23.11.2016
Wortbeitrag:
Tariflich Beschäftigter Hoymann erläutert die Drucksache.

StV. Schnütgen möchte wissen, wie viele Anfragen es für die Übernahme von Patenschaften für Bestattungen in Denkmälern gegeben habe und ob es tatsächlich zu einer solchen Patenschaft gekommen sei. Sie könne nicht nachvollziehen, dass diese Personen zusätzlich mit Gebühren in Höhe von 1.000 Euro belastet würden.

Leitender Rechtsdirektor Goffin teilt mit, dass ein Antrag zur Übernahme einer solchen Patenschaft vorliege. Er erklärt weiter, dass für die Übernahme einer Patenschaft zunächst keine Kosten anfielen. Es seien lediglich die Gebühren für den Teil des Grabes zu zahlen, der tatsächlich genutzt werde. Die Höhe der Gebühren orientiere sich an der Nutzung eines Wahlgrabes in entsprechender Lage. Eine zusätzliche Belastung bei Patenschaften gebe es nicht.

Der Liegenschafts- und Steuerausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 14.12.2016
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 21.12.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, die zurzeit festgesetzten Bestattungsgebühren in der Stadt Kleve unverändert zu belassen.

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