Login

Passwort vergessen?

Inhalt

755/X. - Gebührenbedarfsberechnung für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ in der Stadt Kleve für das Haushaltsjahr 2018

Vorlagennummer755/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, die zur Zeit festgesetzten Bestattungsgebühren in der Stadt Kleve unverändert zu belassen.

Sachverhalt:


Die Gesamtaufwendungen für das Bestattungswesen betragen nach der beigefügten Gebührenkalkulation 899.700 € (s. Anlage 1). Sie setzen sich im Wesentlichen aus den kalkulierten Aufwendungen für Leistungen der Umweltbetriebe sowie aus den Abschreibungen und der kalkulatorischen Verzinsung zusammen.

Den Aufwendungen stehen kalkulierte Erträge in Höhe von 634.500 € gegenüber. Die Verminderung der Erträge ist auf die Kalkulation geringerer Fallzahlen und damit Erträgen bei den Bestattungsgebühren zurückzuführen. Aufgrund der Beratungen in der Haushaltskommission zur Haushaltsaufstellung für das Haushaltsjahr 2016 wurde beschlossen, den öffentlichen Anteil (Grünflächenanteil) auf 20% zu begrenzen (vormals 25%). Die Einrechnung des öffentlichen Anteils bezieht sich aber nicht auf alle Gebührentatbestände. Lediglich bei den Nutzungsgebühren kommt dieser bei der Berechnung zum Tragen. Somit ergibt sich ein Gesamtkostendeckungsgrad von rd. 70%.

Eine Änderung der Gebührensatzung ist aus oben genannten Gründen nicht erforderlich.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Liegenschafts- und Steuerausschuss, 29.11.2017
Wortbeitrag:
Der Liegenschafts- und Steuerausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 13.12.2017
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 20.12.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, die zur Zeit festgesetzten Bestattungsgebühren in der Stadt Kleve unverändert zu belassen.

nach oben