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982/X. - Gebührenbedarfsberechnung für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ in der Stadt Kleve für das Haushaltsjahr 2019

Vorlagennummer982/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, die Bestattungsgebühren in der Stadt Kleve gemäß als Anlage beigefügter Friedhofsgebührenordnung ab dem 01.01.2019 zu erhöhen.

Sachverhalt:


Die Gebührenbedarfsberechnung 2019 für die kostenrechnende Einrichtung „Friedhöfe“ ist als Anlage 1 und 2 beigefügt. Gegenüber dem Jahr 2018 hat sich die Gesamtsumme der kalkulierten Ausgaben auf 962.400 € erhöht. Die erhöhten Ausgaben sind besonders auf den Anstieg der Personalaufwendungen und den allgemeinen Preissteigerungen im Bereich der Materialaufwendungen zurückzuführen.

Um den angestrebten Kostendeckungsgrad von 75 % zu erreichen ist eine Erhöhung der Gebühren im Jahre 2019 nicht zu vermeiden. Letztmalig wurden die Gebühren zum 01.01.2016 angepasst und ein neuer Gebührentatbestand eingeführt. Für das Jahr 2019 werden, unter Berücksichtigung der Gebührenerhöhung, Einnahmen in folgender Höhe erwartet:

Bestattungsgebühren: 705.000 €
Ruherechtsentschädigungen: 11.000 €
Sonstige Einnahmen: 2.500 €

Die Gesamteinnahmen in Höhe von rd. 718.500 € entsprechen einem Kostendeckungsgrad von rd. 75 %.

Die städtischen Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen, deren Kosten über Benutzungsgebühren aufgefangen werden. Das für öffentliche Einrichtungen geltende Kostendeckungsprinzip kann bei den Friedhöfen der Stadt Kleve nicht in vollem Umfang Gültigkeit haben, da diese einen parkähnlichen Charakter haben und neben der Hauptfunktion auch noch eine Erholungsfunktion ausüben. Dieser so genannte öffentliche Anteil soll ab 2019 auf rd. 20 % begrenzt werden. Die Einrechnung des öffentlichen Anteils bezieht sich aber nicht auf alle Gebührentatbestände. Lediglich bei den Nutzungsgebühren kommt dieser in der Berechnung zum tragen. Somit beträgt der Gesamtkostendeckungsgrad rd. 75 %.

Die Gebührenbedarfsberechnung einschließlich einer Übersicht über die bisherigen und die neu kalkulierten Gebührensätze ist als Anlage beigefügt.

Für die in 2016 neugeschaffenen Bestattungsformen (Gemeinschaftsgrabstätten und Baumgrabstätten) wurden die Gebühren erstmals in 2016 kalkuliert. Die geringe Fallzahl für diese Bestattungsformen führen nicht zu einer Erhöhung der Gebühren.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Liegenschafts- und Steuerausschuss, 28.11.2018
Wortbeitrag:
Erster Beigeordneter Haas erläutert die moderate Gebührenerhöhung und weist auf die weiterhin vergleichsweise geringen Gebühren hin.

Auf Nachfrage des StV. Schoofs zur Kostendeckung (Anlage 1) erläutert Erster Beigeordneter Haas die anteilige Kostenübernahme des Gebührenzahlers und den Gesamtkostendeckungsgrad in Höhe von 75 %.

Der Liegenschafts- und Steuerausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 12.12.2018
Wortbeitrag:
Erster Beigeordneter Haas weist auf Änderung dahingehend hin, dass die aufgeführten bisherigen Beträge aus der zu beschließenden Änderungssatzung zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Kleve vom 23.12.2003 zu streichen seien.

StV. Rütter äußert, dass die Gebührenerhöhung der falsche Weg sei, um den Entwicklungen entgegen zu steuern und er diese ablehne.

Der Haupt- und Finanzausschusses empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve unter Berücksichtigung der Ausführungen des Ersten Beigeordneten Haas mehrheitlich bei einer Gegenstimme, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 18.12.2018
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses durch den Ersten Beigeordneten Haas vorgetragenen Änderungen beschließt der Rat der Stadt Kleve mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen, die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührenordnung der Stadt Kleve vom 23.12.2003 und damit die Bestattungsgebühren in der Stadt Kleve ab dem 01.01.2019 zu erhöhen.
Wortbeitrag:
Erster stellv. Bürgermeister Schmidt weist auf die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses durch den Ersten Beigeordneten Haas vorgetragenen Änderungen hin.

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