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1195/X. - Gebührenbedarfsberechnung für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ in der Stadt Kleve für das Haushaltsjahr 2020
Vorlagennummer | 1195/X. |
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Beratungsart | öffentlich |
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt, die zur Zeit festgesetzten Bestattungsgebühren in der Stadt Kleve unverändert zu belassen.
Sachverhalt:
Die Gesamtaufwendungen für das Bestattungswesen betragen nach der beigefügten Gebührenkalkulation 1.012.500 € (s. Anlage 1). Sie setzen sich im Wesentlichen aus den kalkulierten Aufwendungen für Leistungen der Umweltbetriebe sowie des Gebäudemanagements zusammen.
Den Aufwendungen stehen kalkulierte Erträge in Höhe von 709.900 € gegenüber. Das für öffentliche Einrichtungen geltende Kostendeckungsprinzip kann bei den Friedhöfen der Stadt Kleve nicht in vollem Umfang Gültigkeit haben, da diese einen parkähnlichen Charakter haben und neben der Hauptfunktion auch noch eine Erholungsfunktion ausüben. Dieser so genannte öffentliche Anteil soll ab 2020 auf rd. 20 % begrenzt werden. Die Einrechnung des öffentlichen Anteils bezieht sich aber nicht auf alle Gebührentatbestände. Lediglich bei den Nutzungsgebühren kommt dieser bei der Berechnung zum Tragen. Somit ergibt sich ein Gesamtkostendeckungsgrad von rd. 70%.
Eine Änderung der Gebührensatzung ist aus oben genannten Gründen nicht erforderlich.
Eine Neukalkulation der Gebühren wird jährlich vorgenommen. Es ist bereits zu diesem Zeitpunkt absehbar, dass in Zukunft eine Gebührenanpassung notwendig wird.
Beratungsweg:
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Liegenschafts- und Steuerausschuss, 19.11.2019
Wortbeitrag: | Der Liegenschafts- und Steuerausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen. |
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Haupt- und Finanzausschuss, 04.12.2019
Wortbeitrag: | Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen. |
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Rat, 11.12.2019
Beschluss: | Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, die zur Zeit festgesetzten Bestattungsgebühren in der Stadt Kleve unverändert zu belassen. |
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