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754/X. - Gebührenbedarfsrechnung für die kostenrechnende Einrichtung "Märkte" in der Stadt Kleve für das Haushaltsjahr 2018

Vorlagennummer754/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, die Marktstandgelder in der Stadt Kleve gemäß der als Anlage 3 beigefügter Satzung ab dem 01.01.2018 zu ändern.

Sachverhalt:


Die Gesamtaufwendungen für die Märkte betragen nach der beigefügten Gebührenkalkulation (s. Anlage 1) 64.000,- €. Sie teilen sich wie folgt auf:

Kirmesmärkte 55.500 €
Wochenmärkte 8.500 €

Die Aufteilung der Gesamterträge (s. Anlage 2) zeigt, dass im Bereich der Wochenmärkte die angestrebte 100-prozentige Kostendeckung annähernd erreicht wird. Im Bereich der Kirmesmärkte liegt der Kostendeckungsgrad bei rund 90 %.

Da es sich bei den Kirmesmärkten um Veranstaltungen im Sinne der Heimatpflege handelt, wird hierfür ein öffentliches Interesse in Höhe von rund 10 % angenommen. Dieser Anteil wird aus allgemeinen Haushaltsmitteln übernommen.

Gemäß dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13.02.2014 ist jedoch die Vermietung von Standflächen auf Wochen- und Kirmesmärkten ab dem 01.01.2016 steuerfrei zu erlassen.
Daher ist es notwendig die derzeit gültige Fassung der Satzung der Stadt Kleve über die Erhebung von Marktstandsgeld in der Stadt Kleve vom 19.12.1997 entsprechend anzupassen und neu zu beschließen.
In den bisher erhobenen Standgeldern war gemäß § 1 Absatz 8 der Satzung die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten (s. Anlage 4). Diese wurden in der neuen Fassung der Satzung herausgerechnet.

Das Gebührenaufkommen verändert sich hierdurch jedoch nicht, da auch bisher nur der Nettobetrag in den Ertrag gebucht wurde.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Liegenschafts- und Steuerausschuss, 29.11.2017
Wortbeitrag:
Verwaltungsdirektor Keysers teilt mit, dass die Satzung aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen bei der Umsatzbesteuerung erfolgen soll.

StV. Janßen fragt an, warum das Kirmes-Marktstandgeld zwischen den Ortsteilen differiere.

Erster Beigeordneter Haas antwortet, dass diese Differenzierung aufgrund der Größe und der Besucheranzahl der jeweiligen Kirmes vorgenommen wird. In kleineren Ortschaften ist es üblich, dass keine Fahrgeschäfte angeboten werden.

StV. Schnütgen fragt an, aus welchem Grund die Wochenmarktbeschicker ein höheres Marktstandgeld in Verhältnis zu den Kirmesbeschickern zahlen.

Erster Beigeordneter Haas verweist auf das in der Drucksache dargelegte öffentliche Interesse bei Veranstaltung einer Kirmes. Er sieht eine Kirmesveranstaltung unverändert als wichtigen Bestandteil der Heimatpflege an.

Bei einer gewerblichen Nutzung eines Wochenmarktes (z.B. Veräußerung von Obst, Gemüse und Pflanzen) sieht er dieses öffentliche Interesse nicht.

Erster Beigeordneter Haas führt weiterhin aus, dass lediglich die anfallenden Kosten umgelegt werden und die städtischen Gebühren vergleichsweise moderat sind.

StV. Gebing merkt an, dass er eine jährliche Standgebühr von umgerechnet ca. 10 - 15 € je Marktbeschicker für zumutbar hält. In diesem Zusammenhang verweist er auf die Diskussion zum neuen Standort des Unterstadt Wochenmarktes und plädiert für eine diesbezügliche Entscheidung vor Ostern 2018.

Erster Beigeordneter Haas verweist auf die entsprechende Drucksache.

Der Liegenschafts- und Steuerausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 13.12.2017
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 20.12.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, die Marktstandgelder in der Stadt Kleve gemäß der als Anlage 3 der Drucksache Nr. 754/X. beigefügten Satzung ab dem 01.01.2018 zu ändern. Die Satzung ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

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