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521/X. - Gebührenbedarfsrechnung für die kostenrechnende Einrichtung "Märkte" in der Stadt Kleve für das Haushaltsjahr 2017

Vorlagennummer521/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, die zurzeit festgesetzten Gebühren für die kostenrechnende Einrichtung „Märkte“ in der Stadt Kleve unverändert zu belassen.

Sachverhalt:


Die Gesamtaufwendungen für die Märkte betragen nach der beigefügten Gebührenkalkulation (s. Anlage 1) 65.000,- €. Sie teilen sich wie folgt auf:

Kirmesmärkte 56.500 €
Wochenmärkte 8.500 €

Die Aufteilung der Gesamterträge (s. Anlage 2) zeigt, dass im Bereich der Wochenmärkte die angestrebte 100-prozentige Kostendeckung annähernd erreicht wird. Im Bereich der Kirmesmärkte liegt der Kostendeckungsgrad bei rund 90 %.

Da es sich bei den Kirmesmärkten um Veranstaltungen im Sinne der Heimatpflege handelt, wird hierfür ein öffentliches Interesse in Höhe von rund 10 % angenommen. Dieser Anteil wird aus allgemeinen Haushaltsmitteln übernommen.

Aus der Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen geht hervor, dass eine Notwendigkeit zur Änderung der Gebührensätze derzeit noch nicht gegeben ist.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Liegenschafts- und Steuerausschuss, 23.11.2016
Wortbeitrag:
Tariflich Beschäftigter Hoymann erläutert die Drucksache.

Der Liegenschafts- und Steuerausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 14.12.2016
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 21.12.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, die zurzeit festgesetzten Gebühren für die kostenrechnende Einrichtung „Märkte“ in der Stadt Kleve unverändert zu belassen.

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