Inhalt
1194/X. - Gebührenbedarfsrechnung für die kostenrechnende Einrichtung "Märkte" in der Stadt Kleve für das Haushaltsjahr 2020
Vorlagennummer | 1194/X. |
---|---|
Beratungsart | öffentlich |
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt, die zurzeit festgesetzten Gebühren für die kostenrechnende Einrichtung „Märkte“ in der Stadt Kleve unverändert zu belassen.
Sachverhalt:
Die Gesamtaufwendungen für die Märkte betragen nach der beigefügten Gebührenkalkulation (s. Anlage 1) 62.500 €. Sie teilen sich wie folgt auf:
Kirmesmärkte 55.000 €
Wochenmärkte 7.500 €
Die Aufteilung der Gesamterträge (s. Anlage 2) zeigt, dass im Bereich der Wochenmärkte die angestrebte 100-prozentige Kostendeckung erreicht wird. Im Bereich der Kirmesmärkte liegt der Kostendeckungsgrad bei rund 90 %.
Da es sich bei den Kirmesmärkten um Veranstaltungen im Sinne der Heimatpflege handelt, wird hierfür ein öffentliches Interesse in Höhe von rund 10 % angenommen. Dieser Anteil wird aus allgemeinen Haushaltsmitteln übernommen.
Aus der Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen geht hervor, dass eine Notwendigkeit zur Änderung der Gebührensätze derzeit noch nicht gegeben ist.
Beratungsweg:
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Liegenschafts- und Steuerausschuss, 19.11.2019
Wortbeitrag: | Der Liegenschafts- und Steuerausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen. |
---|
Haupt- und Finanzausschuss, 04.12.2019
Wortbeitrag: | Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen. |
---|
Rat, 11.12.2019
Beschluss: | Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, die zurzeit festgesetzten Gebühren für die kostenrechnende Einrichtung „Märkte“ in der Stadt Kleve unverändert zu belassen. |
---|
Social Media