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451/X. - Gemeindliche Stellungnahme der Stadt Kleve zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B220n Ortsumgehung Kleve-Kellen von Bau-km 0+038,805 bis Bau-km 2+919,310 auf dem Gebiet der Stadt Kleve


Gemeindliche Stellungnahme der Stadt Kleve im Rahmen der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Vorlagennummer451/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve unterstützt die in der Drucksache dargestellte Stellungnahme zur Planfeststellung für den Neubau der B220n Ortsumgehung Kleve Kellen und macht sich die Stellungnahme der Verwaltung zu eigen.

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 13.05.2016 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Stadt Kleve im Rahmen des Verfahrens zur Planfeststellung der B220n Ortsumgehung Kleve-Kellen förmlich beteiligt. Die Stadt Kleve hat bis zum 08.07.2016 die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Die vorliegende Planung umfasst den Neubau eines Abschnittes der B 220n als Umgehung der Ortschaft Kleve-Kellen auf dem Gemeindegebiet von Kleve. Vorhabenträger und Träger der Baulast für die B 220n ist die Bundesrepublik Deutschland.
Die derzeitige Bundesstraße B 220 beginnt nahe Kleve-Zentrum an der Bundestraße B 9 (Klever Ring), der bestehenden innerörtlichen Ortsumgehung von Kleve. Im direkten Anschluss verläuft die B 220 etwa 1400m durch die Ortslage Kleve-Kellen und führt nach 6,8 km über den Rhein.
Die geplante Trasse verläuft von der B 9/ B 57 zur B 220. Bei der Planungsmaßnahme der B 220n ist vorgesehen, ausgehend von Klever Ring (B 9) nördlich der Kalkarer Straße (B 57) den neuen Straßenzug östlich der Bebauung von Kellen nach Norden bis zur Wiedereinbindung in die bestehende B 220 am nördlichen Bebauungsrand von Kellen in Höhe des Hauses Schmithausen zu führen. Eine Verknüpfung mit dem nachgeordneten Straßennetz ist in Höhe der Riswicker Straße (K 5) vorgesehen.
Die B 220n ist als anbaufreie regionale Straßenverbindung konzipiert. Nach den Ergebnissen der vom Landesbetrieb Straßenbau NRW in Auftrag gegebenen Verkehrsuntersuchung werden für den neuen Straßenzug für das Jahr 2025 Verkehrsbelastungen von DTV = 11.300 bis 12.800 Kfz/24h prognostiziert.
Anbindungen
Der geplante Bau der B 220n beginnt an der B 9 (Klever Ring) und endet mit Anschluss an die bestehende B 220 (Emmericher Straße). Zur Anbindung der B 9 am Bauanfang sowie der B 220n am Bauende werden die hierfür erforderlichen Anschlussarme höhengleich über lichtzeichengeregelte Einmündungen an die Neubaustrecke angebunden.
Eine Verknüpfung mit dem nachgeordneten Netz ist in Höhe der Riswicker Straße K 5 mittels einer höhengleichen und lichtsignalgeregelten Kreuzung vorgesehen. Die im weiteren Verkauf kreuzenden Gemeindestraße Heinrich-Brause-Straße und die Straße Zum Breijpot werden abgebunden. Die Fuß- und Radwegebeziehung im Verlauf der Straße Zum Breijpot bleibt erhalten. Hierzu wird die B 220n mit einer Querungshilfe sowie einer Bedarfsampel ausgestattet.
Durch die Ortsumgehung werden einige Wirtschaftswege unterbrochen. Ersatz wird im notwendigen Umfang hergestellt, teils durch neue Wirtschaftswegabschnitte und teils durch Ausbau vorhandener Wege. Querungsmöglichkeit für den landwirtschaftlichen Verkehr besteht im Zuge des höhengleichen Knotenpunkts mit der K 5 (Riswicker Straße).
Ziele der Raumordnung:
Der Landesentwicklungsplan stellt für den Planungsraum im Westen das bebaute Stadtgebiet des Mittelzentrums Kleve und die östlich gelegenen Freiflächen, die als „Freiraum“ oder „Gebiete für den Schutz der Natur (GSN)“ gekennzeichnet sind dar. Das GSN „Kellen Altrhein“ und die östlich davon gelegenen Flächen sind zugleich als „Feuchtgebiet Unterer Niederrhein“, d.h. als Gebiet internationaler Bedeutung dargestellt. Das GSN und das Feuchtgebiet haben im Landesentwicklungsplan besondere Funktionen sowohl als „wertvolle Kulturlandschaft“ als auch für den Anbau eines landesweiten Biotopverbundes.
Die Darstellung im Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP99) bezüglich der „Allgemeinen Siedlungsbereiche sowie der „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ entspricht am Westrand weitgehend der aktuellen Nutzung des Gebietes. Östlich angrenzend sind „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ dargestellt. Das Umfeld des Kellener Altrheins und Bereich östlich davon sind als „Bereiche zum Schutz der Natur“ bzw. „Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erhohlung“ ausgewiesen. Die bestehenden Trassen der B 220, B 9 und der B 57 als „Straßen überregional und regional“ entsprechen in der Darstellung der Realität. Die linienbestimmte Trasse der B 220n ist im derzeitig gültigen Regionalplan nicht dargestellt. Im Entwurf 2014 zur Fortschreibung des Regionalplans wird die B 220n als Straße für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr dargestellt.
Der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Kleve stellt große Teile des Freiraums als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Einen großen Flächenanteil am Planungsraum nimmt auch das „Sondergebiet für die Landwirtschaft (Haus Riswick)“ ein. Der derzeitig in Neuaufstellung befindliche Flächennutzungsplan der Stadt Kleve stellt westlich der geplanten Umgehungsstraße zwischen Zum Breijpot und Riswicker Straße einen Fläche als Grünfläche und daran anschließend Wohnbaufläche dar. Die Trasse B 220n ist in dem derzeitig gültigen als auch in dem in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan als „Straße für den überörtlichen Verkehr“ vermerkt.
Damit ist die Planung den Zielen der Raumordnung angepasst.
Umweltbeeinträchtigungen
Mit der geplanten Ortsumgehung werden die bestehenden verkehrsbedingten Umweltbeeinträchtigungen innerhalb der Ortslage Kleve-Kellen verringert. Durch die Neubaustrecke der B 220n werden die Belastungen im Siedlungsbereich entlang der Emmericher Straße sowie auf der als Ausweichstrecke genutzten Kreuzhofstraße deutlich herabgesetzt. Entlastungen wirken sich durch geringere Schadstoff- und Lärmimmissionen positiv auf die Schutzgüter Menschen und menschliche Gesundheit aus. Die bestehenden Belastungen der Anlieger werden aufgrund der Verkehrsverlagerungen auf die B 220n erheblich reduziert. Zugleich gewinnt das Umfeld der verkehrlich deutlich entlasteten B 220 innerhalb von Kleve-Kellen an Aufenthaltsqualität für die Bewohner.
Baumaßnahmen
Für die Durchführung der Baumaßnahme werden ca. 2 Jahre veranschlagt. Die zeitliche Abwicklung der Rodungsarbeiten und Arbeiten zur Baufeldfreimachung sind auf die Vorgaben, die durch den Artenschutz bedingt sind, abzustimmen.
Der Bau der B 220n kann überwiegend außerhalb des Verkehrsraums realisiert werden. Lediglich zum Anschluss der jeweiligen Knotenpunkte an bereits gebaute Teilstücke der B 220n wird für jeweils ca. einen Monat eine geänderte Verkehrsführung erfolgen. Der Bau des Deichkörpers erfolgt ohne Auswirkungen auf den fließenden Verkehr der B 220. Der Anschluss der B 220 wird mit der zeitweiligen Sperrung zur Herstellung der Fahrbahnanschlüsse erfolgen. Für den Bau des Knotenpunktes B 220n/ K 5 ist eine Sperrung der K 5 einzuplanen. Die vorübergehende Verkehrsführung wird über die B 220, die B 9 und die B 57 erfolgen. Der Bau des Knoten B 220n/ B 9 kann unter Aufrechterhaltung des Verkehrs gebaut werden. Die kurzzeitige Sperrung ist für die Herstellung der Anschlussbereiche erforderlich und wird in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Kleve festgelegt.
Stellungnahme der Verwaltung
Gegen die Planfeststellung der B 220n bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Das Verfahren wird von der Stadt Kleve positiv unterstützt. Die Trasse sowie die Anbindungen sind frühzeitig mit der Stadt Kleve abgestimmt worden.
Es ist aber anzumerken, dass nicht wie im Erläuterungsbericht beschrieben, der Flächennutzungsplan in Aufstellung einen "Bereich für die Landwirtschaft" sondern "Grünflächen" sowie "Wohnbauflächen" darstellt, daraus ergeben sich jedoch keine Bedenken.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 15.06.2016
Wortbeitrag:
Tariflich Beschäftigte Rohwer erläutert die Drucksache.

Städtischer Baudirektor Janßen erläutert anhand eines Übersichtsplans die Trassenführung der B 220n.

StV. Gebing teilt mit, dass seine Fraktion sich darüber freue, dass das Verfahren nun eingeleitet werde. Sie habe dennoch Beratungsbedarf. Er weist darauf hin, dass über die Planung zu gegebener Zeit an der einen oder anderen Stelle sicher noch zu diskutieren sei.

Auch StV. Bay äußert, dass er über die Einleitung des Verfahrens erfreut sei und meldet für seine Fraktion ebenfalls Beratungsbedarf an.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 29.06.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve unterstützt einstimmig die in der Drucksache dargestellte Stellungnahme zur Planfeststellung für den Neubau der B220n Ortsumgehung Kleve Kellen und macht sich die Stellungnahme der Verwaltung zu eigen.

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