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747/X. - Gemeinschaftsgrundschule Montessorischule der Stadt Kleve - Primarstufe -


hier: Standortplanung für den Zeitraum vom 01.08.2018 bis 31.07.2020

Vorlagennummer747/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt:
1. gemäß § 81 Schulgesetz NRW den Hauptstandort der GGS Montessorischule der Stadt Kleve - Primarstufe - (Schulnummer: 199369) für den Zeitraum vom 01.08.2018 bis 31.07.2020 auf den Standort des Konrad-Adenauer-Gymnasiums, Köstersweg 41 in 47533 Kleve, zu verlegen.
2. für den Zeitraum vom 01.08.2018 bis 31.07.2020 gemäß § 81 i.Vm. § 83 Abs. 6 Schulgesetz NRW eine Beibehaltung der Dependance am Standort der GGS Montessorischule Kleve in Griethausen, Martinstraße 1 in 47533 Kleve.

Sachverhalt:


Mit Beschluss des Rates vom 01.10.2014 wurde über die Neuerrichtung einer Gemeinschaftsgrundschule (GGS) mit Montessori-Profil durch Zusammenlegung der GGS Montessorischule Kleve in Griethausen und der GGS Spyckschule entschieden. Als Standort wurde der Standort der GGS Spyckschule, Spyckstraße 24 in 47533 Kleve, festgelegt. Weiterhin wurde beschlossen, eine Dependance am Standort der GGS Montessorischule, Martinstraße 1 in 47533 Kleve, für den Zeitraum vom 01.08.2015 bis 31.07.2018 einzurichten.

Mit Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 21.10.2014 wurde der vorgenannte Ratsbeschluss gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW genehmigt.

Aufgrund der zum jetzigen Zeitpunkt noch in Planungen befindlichen Bau- und Umbaumaßnahmen an der GGS Montessorischule der Stadt Kleve ist auch im Hinblick auf eine möglichst zügige Sanierung beabsichtigt, die Schülerinnen und Schüler des Standortes Spyckstraße vorübergehend im Schulgebäude des Konrad-Adenauer-Gymnasiums, Köstersweg 41 in 47533 Kleve, zu unterrichten. Überlegungen, den Umbau des Gebäudes während des laufenden Schulbetriebes durchzuführen, wurden aufgrund des erheblichen Umfangs der anstehenden Bau- und Umbaumaßnahmen verworfen. Mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 soll somit der Hauptstandort der Montessorischule der Stadt Kleve für den Zeitraum vom 01.08.2018 bis 31.07.2020 auf den Standort Köstersweg 41 in 47533 Kleve verlegt werden.

Eine Beibehaltung der Dependance am Standort Griethausen ist aus den vorgenannten Gründen ebenfalls für den Zeitraum vom 01.08.2018 bis 31.07.2020 vorgesehen.

Der Beschluss des Rates bedarf gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW der Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf als obere Schulaufsichtsbehörde.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Schulausschuss, 27.11.2017
Wortbeitrag:
Oberverwaltungsrätin Wier erläutert die Drucksache.

Bürgermeisterin Northing teilt mit, dass die Schülerinnen und Schüler der Montessorischule aufgrund der Verlegung des Schulstandortes zum Konrad-Adenauer-Gymnasium mitunter auf die Nutzung des ÖPNV angewiesen seien. Der für ein Schokoticket zu zahlende Eigenanteil in Höhe von 6 € werde ausnahmsweise und für die Dauer der Baumaßnahme von der Stadt Kleve übernommen. Die hierfür entstehenden Kosten würden sich auf 19.008 € belaufen.

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 13.12.2017
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 20.12.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig:
1. gemäß § 81 Schulgesetz NRW den Hauptstandort der GGS Montessorischule der Stadt Kleve - Primarstufe - (Schulnummer: 199369) für den Zeitraum vom 01.08.2018 bis 31.07.2020 auf den Standort des Konrad-Adenauer-Gymnasiums, Köstersweg 41 in 47533 Kleve, zu verlegen.
2. für den Zeitraum vom 01.08.2018 bis 31.07.2020 gemäß § 81 i.Vm. § 83 Abs. 6 Schulgesetz NRW eine Beibehaltung der Dependance am Standort der GGS Montessorischule Kleve in Griethausen, Martinstraße 1 in 47533 Kleve.

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