Login

Passwort vergessen?

Inhalt

490/X. - Gesamtabschluss 2010 und Gesamtlagebericht der Stadt Kleve zum 31.12.2010 sowie Entlastungserteilung des Bürgermeisters und der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2010

Vorlagennummer490/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


a) Der Rat der Stadt Kleve stellt den ersten Gesamtabschluss nebst Lagebericht der Stadt Kleve zum 31.12.2010 in der von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und des Fachbereichsleiters der örtlichen Rechnungsprüfung unterschriebenen Fassung des Prüfberichtes und Bestätigungsvermerks fest.

b) Der Rat beschließt den Gesamtbilanzverlust von 11.747.056,50 €. Die Behandlung / der Ausgleich der Jahresergebnisse erfolgte bereits durch Einzelbeschlüsse in den zuständigen Gremien der entsprechenden Unternehmen bzw. der Stadt und sind den jeweiligen testierten Einzelabschlüssen zu entnehmen.

c) Dem Bürgermeister und der Bürgermeisterin der Stadt Kleve wird hinsichtlich des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes unter Einbeziehung der Ordnungsmäßigkeitsprüfung der übrigen Haushaltswirtschaft für das Haushaltsjahr 2010 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

Sachverhalt:


Mit der erstmaligen Erstellung eines Gesamtabschlusses setzt die Stadt Kleve nach der Umstellung des Rechnungswesens von der Kameralistik auf die doppelte Buchführung zum 01.01.2009 ein weiteres Element bei der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) um. Bereits seit Mitte der 60er Jahre besteht in der Privatwirtschaft die Pflicht zur Aufstellung eines, mit dem Gesamtabschluss vergleichbaren, Konzernabschlusses. Nach § 2 des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFEG NRW) haben nun auch die Gemeinden und Gemeindeverbände spätestens zum Stichtag 31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss gemäß § 116 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) aufzustellen.

Damit werden erstmals die verselbstständigten Aufgabenbereiche mit der Kernverwaltung so zusammengefasst, als handele es sich um ein einziges Unternehmen. Im Gesamtabschluss ist die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage so darzustellen, als ob die Kernverwaltung mit ihren verselbstständigten Aufgabenbereichen eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit bildet.

Dem Gesamtabschluss kommt eine Informations- und Steuerungsfunktion zu. Er soll nicht nur die bisher vorhandenen Informationsdefizite, die die Beschränkung auf die Einzelabschlüsse mit sich bringt, beseitigen, sondern auch eine verbesserte Steuerung des „Konzerns Kommune“ und die Entwicklung eines effektiven Beteiligungsmanagements ermöglichen. Die Entscheidungsträger in der Verwaltung sollen beurteilen können, ob der „Konzern“ auch zukünftig in der Lage sein wird, seine Aufgaben zu erfüllen. § 116 GO NRW und § 49 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) bestimmen die einzelnen Bestandteile des Gesamtabschlusses. Danach sind eine Gesamtergebnisrechnung, eine Gesamtbilanz und ein Gesamtanhang aufzustellen sowie ein Gesamtlagebericht und ein Beteiligungsbericht beizufügen.

Bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses sind neben der GO und der GemHVO auch die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und ordnungsgemäßer Konzernrechnungslegung beachtet worden.

Das Geschäftsjahr der Kernverwaltung sowie der voll zu konsolidierenden Unternehmen entsprechen jeweils dem Kalenderjahr.

Die Gliederung der Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung entspricht dem vom Modellprojekt in NRW entwickelten Positionenrahmen, welcher sich an den Regelungen des § 49 i.V.m. §§ 38 und 41 GemHVO orientiert.

Gemäß § 116 Abs. 6 GO werden der Gesamtabschluss und der Gesamtlagebericht durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. In den Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung (§ 101 Abs. 8 GO). Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat von der Möglichkeit nach § 103 Abs. 5 GO Gebrauch gemacht und sich mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG, Düsseldorf als Prüfer für die rechnungslegungsbezogene Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes bedient.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht erstellt und darin den gesetzlich geforderten Schlussvermerk in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks aufgenommen.

Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat sich den Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses, des Gesamtlageberichtes zum 31.12.2010 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO vom 29.08.2016 unverändert zu Eigen gemacht und dem Rechnungsprüfungsausschuss empfohlen,

1. den vorliegenden Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes zum 31.12.2010 zum eigenen Schlussbericht sowie den Bestätigungsvermerk nach § 101 Abs. 3 GO zum eigenen Bestätigungsvermerk zu erklären,
2. dem Rat die Beschlussfassung über den geprüften Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht zum 31.12.2010 vorzuschlagen,
3. den Ratsmitgliedern vorzuschlagen, dem Bürgermeister und der Bürgermeisterin hinsichtlich des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes gemäß § 1 16 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2010 die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.


Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich allen Empfehlungen in seiner Sitzung am 13.09.2016 angeschlossen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 21.09.2016
Wortbeitrag:
StV. Dr. Merges teilt mit, dass sich die Vertreter seiner Fraktion bei dieser Abstimmung enthalten würden, weil sie den Sachverhalt nicht beurteilen mögen, da sie seinerzeit noch nicht Mitglieder des Rates gewesen seien.

StV. Dr. Meyer-Wilmes bittet um Erklärung, warum der Gesamtabschluss zum 31.12.2010 erstellt worden sei.

Erster Beigeordneter Haas erläutert die Hintergründe.

Bürgermeisterin Northing lässt zunächst über die Beschlussvorschläge a) und b) der Drucksache abstimmen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig bei zwei Enthaltungen, den Beschlussvorschlägen a) und b) der Drucksache zu folgen.

Bürgermeisterin Northing nimmt an der Beratung und Abstimmung zu Beschlussvorschlag c) der Drucksache nicht teil. StV. Cosar übernimmt den Vorsitz.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig bei zwei Enthaltungen, dem Beschlussvorschlag c) der Drucksache zu folgen.
Rat, 28.09.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve fasst einstimmig bei drei Enthaltungen folgende Beschlüsse:

a) Der erste Gesamtabschluss nebst Lagebericht der Stadt Kleve zum 31.12.2010 in der von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und des Fachbereichsleiters der örtlichen Rechnungsprüfung unterschriebenen Fassung des Prüfberichtes und Bestätigungsvermerks wird festgestellt.

b) Der Gesamtbilanzverlust von 11.747.056,50 € wird beschlossen. Die Behandlung / der Ausgleich der Jahresergebnisse erfolgte bereits durch Einzelbeschlüsse in den zuständigen Gremien der entsprechenden Unternehmen bzw. der Stadt und sind den jeweiligen testierten Einzelabschlüssen zu entnehmen.


Bürgermeisterin Northing nimmt an der Beratung und Abstimmung zu Beschlussvorschlag c) der Drucksache nicht teil. StV. Schmidt übernimmt den Vorsitz.

Beschluss:
Dem Bürgermeister und der Bürgermeisterin der Stadt Kleve wird hinsichtlich des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes unter Einbeziehung der Ordnungsmäßigkeitsprüfung der übrigen Haushaltswirtschaft für das Haushaltsjahr 2010 einstimmig bei drei Enthaltungen die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing lässt zunächst über die Beschlussvorschläge a) und b) der Drucksache abstimmen.

nach oben