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798/X. - Einbringung des Entwurfs des Gesamtabschlusses sowie des Gesamtlageberichtes der Stadt Kleve zum 31.12.2011

Vorlagennummer798/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2011 inkl. Gesamtlagebericht wird gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW dem Rat der Stadt Kleve zugeleitet. Der Rat leitet nach § 101 GO NRW den Entwurf an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weiter, der sich zur Prüfung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient.

Sachverhalt:


Die Stadt Kleve hat in jedem Haushaltsjahr neben dem Einzelabschluss einen Gesamtabschluss zum Abschlussstichtag 31. Dezember aufzustellen.

Mit dem Gesamtabschluss werden die verselbstständigten Aufgabenbereiche mit der Kernverwaltung so zusammengefasst, als handele es sich um ein einziges Unternehmen. Im Gesamtabschluss ist die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage so darzustellen, als ob die Kernverwaltung mit ihren verselbstständigten Aufgabenbereichen eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit bildet.

Dem Gesamtabschluss kommt eine Informations- und Steuerungsfunktion zu. Er soll nicht nur die bisher vorhandenen Informationsdefizite, die die Beschränkung auf die Einzelabschlüsse mit sich bringt, beseitigen, sondern auch eine verbesserte Steuerung des „Konzerns Kommune“ und die Entwicklung eines effektiven Beteiligungsmanagements ermöglichen. Die Entscheidungsträger in der Verwaltung sollen beurteilen können, ob der „Konzern“ auch zukünftig in der Lage sein wird, seine Aufgaben zu erfüllen.

§ 116 GO NRW und § 49 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) bestimmen die einzelnen Bestandteile des Gesamtabschlusses. Danach sind eine Gesamtergebnisrechnung, eine Gesamtbilanz und ein Gesamtanhang aufzustellen, sowie ein Gesamtlagebericht und ein Beteiligungsbericht beizufügen.

Bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses sind neben der GO und der GemHVO auch die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und ordnungsgemäßer Konzernrechnungslegung beachtet worden.

Das Geschäftsjahr der Kernverwaltung sowie der voll zu konsolidierenden Unternehmen entsprechen jeweils dem Kalenderjahr. Der Gesamtabschluss wird in Euro (EUR) aufgestellt.

Die Gliederung der Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung entspricht dem vom Modellprojekt in NRW entwickelten Positionsrahmen, welcher sich an den Regelungen des
§ 49 i.V.m. §§ 38 und 41 GemHVO orientiert.

Das Haushaltsjahr 2011 schließt mit einem Konzernjahresverlust in Höhe von 2.515.128,24 € ab.

Die Gesamtabschlussprüfung soll durch einen Wirtschaftsprüfer im Rahmen einer Gesamtprüfung für den Zeitraum 2011 bis 2015 erfolgen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Rat, 20.12.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2011 inkl. Gesamtlagebericht wird gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW dem Rat der Stadt Kleve zugeleitet. Der Rat leitet nach § 101 GO NRW den Entwurf an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter. Durch die Inanspruchnahme der Vereinfachungsregeln nach dem Gesetz zur Beschleunigung der kommunalen Gesamtabschlüsse vom 04.07.2015 wird erst der Gesamtabschluss für das Jahr 2015 formal wieder geprüft und testiert werden. Hierzu hat sich der Fachbereich Rechnungsprüfung mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses eines Dritten bedient. Die Entwürfe der Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2014 werden diesem dann lediglich als untestierte Anlage beigefügte.
Wortbeitrag:
Da die Stadt Kleve von den vom Land NRW beschlossenen Vereinfachungsregelungen für die Erstellung der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 profitieren wolle, schlägt Erster Beigeordneter Haas die Fassung des folgenden geänderten Beschlussvorschlages vor:
"Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2011 inkl. Gesamtlagebericht wird gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW dem Rat der Stadt Kleve zugeleitet. Der Rat leitet nach § 101 GO NRW den Entwurf an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter. Durch die Inanspruchnahme der Vereinfachungsregeln nach dem Gesetz zur Beschleunigung der kommunalen Gesamtabschlüsse vom 04.07.2015 wird erst der Gesamtabschluss für das Jahr 2015 formal wieder geprüft und testiert werden. Hierzu hat sich der Fachbereich Rechnungsprüfung mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses eines Dritten bedient. Die Entwürfe der Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2014 werden diesem dann lediglich als untestierte Anlage beigefügte."

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