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573/X. - Haushaltssatzung 2017

Vorlagennummer573/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt:

I.) Haushaltssatzung
der Stadt Kleve für das Haushaltsjahr 2017



Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW 1994 S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966) hat der Rat der Stadt Kleve mit Beschluss vom ________ folgende Haushaltssatzung erlassen:



§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Kleve voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf 135.473.000 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 134.940.000 €


im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 130.707.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 129.122.700 €

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.287.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 11.351.000 €

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 5.117.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.380.000 €

festgesetzt.


§ 2

Kredite für Investitionen werden i. H. v. 4.000.000 € veranschlagt.



§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

6.711.000 €
festgesetzt.


§ 4

Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen. Aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage i. H .v. 533.000 € eingeplant.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
15.000.000 €

festgesetzt.


§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 217 v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 471 v.H.

2. Gewerbesteuer
auf 417 v.H.


§ 7

1. Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber aus diesen Stellen wirksam.

2. Die Zuständigkeit des Stadtkämmerers für die Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Aufwendungen gem. § 83 (1) Satz 3 GO NW wird wie folgt festgelegt:

a) im Einzelfall bis 30.000 €

b) bei Ausgaben und Aufwendungen, die aus Zuschüssen und ähnlichen Erträgen und Einnahmen Dritter bestritten werden können, bis 50.000 €

c) Ausgaben und Aufwendungen, die sich auf innere Verrechnungen, Geschäftsbeziehungen mit dem Sondervermögen und den verbundenen Unternehmen, kalk. Kosten, Rückstellungen und bilanzielle Abschreibungen beziehen, in unbegrenzter Höhe

3. Für über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 (1), Satz 2 GO NW, gilt Abs. 2 a) und b) entsprechend.

4. Die Grenze für die nicht meldepflichtigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird auf 30.000 € festgelegt.



II.) den Wirtschaftsplan der Umweltbetriebe der Stadt Kleve für das Wirtschaftsjahr 2017

III.) den Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements der Stadt Kleve für das Wirtschaftsjahr 2017

Sachverhalt:


Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 ist aufgestellt und dem Rat der Stadt Kleve am 09.11.2016 vorgelegt worden. Der Haushaltsplan wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf 135.473.000 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 134.940.000 €


im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 130.707.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 129.122.700 €

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.287.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 11.351.000 €

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 5.117.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.380.000 €

festgesetzt.


§ 2

Kredite für Investitionen werden i. H. v. 4.000.000 € veranschlagt.



§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

6.711.000 €
festgesetzt.


§ 4

Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen. Aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage i. H .v. 533.000 € eingeplant.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
15.000.000 €

festgesetzt.


Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt vorgeschlagen:

1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 217 v.H. (Vj. 217 v.H.)
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 471 v.H. (Vj. 471 v.H.)

2. Gewerbesteuer
auf 417 v.H. (Vj. 417 v.H.)


Die Wirtschaftspläne der Umweltbetriebe der Stadt Kleve (AöR) und des Gebäudemanagements der Stadt Kleve lt. Anlagen zum Haushaltsplan 2017 werden ebenfalls zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt ab dem 10.11.2016 gemäß § 80 (3) Gemeindeordnung NW für die Dauer des Beratungsverfahrens im Rat öffentlich aus.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 14.12.2016
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing teilt mit, dass der Haushalt in seiner Gesamtheit, die Haushaltssatzung, den Stellenplan sowie die Wirtschaftspläne der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR und des Gebäudemanagements der Stadt Kleve umfassend, in der Sitzung des Rates am 21.12.2016 beraten werde und in der heutigen Sitzung die Anträge der Fraktionen und Dritter gemäß Drucksache Nr. 574/X. beraten würden.

1. Produkt 0105/ 0205/ GSK - Anschaffung von AEDs zur Ausrüstung von Feuerwehrstandorten und städtischen Gebäuden inkl. Schulung der möglichen Ersthelfer
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an und beauftragt die Verwaltung einstimmig,
· die vorhandenen Standorte der AEDs (Rathaus, Lindenallee FB 50/51/Archiv, Klärwerk, Umweltbetriebe, Stadthalle, Volkshochschule) dem Kreis Kleve zur Aufnahme in das Kataster zu melden.
· die Möglichkeit der Verlastung von AEDs auf Feuerwehrfahrzeuge sowie die Anschaffung von AEDs in sonstigen städtischen Einrichtungen zu prüfen und anschließend darüber zu berichten.

2. Produkt 0106/ 0110 - Antrag auf Einstellung eines Volljuristen oder einer Volljuristin mit dem Schwerpunkt Vergaberecht im Bauwesen
StV. Gebing äußert, dass diese Stelle bis nach A14/EG14 ausgeschrieben werden solle, damit diese Stelle je nach Bewerber zunächst auch niedriger eingestuft werden könne.

Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung unter Berücksichtigung der Ausführungen von StV. Gebing an und beauftragt die Verwaltung mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen, eine Beamtenstelle bis nach A14 BBesG einzurichten, um nach Möglichkeit eine Bewerberin/ einen Bewerber mit Berufserfahrung zu gewinnen. In der Ausschreibung wird auf ein Abschlusszeugnis mit Prädikat sowie einen Nachweis über Erfahrungen im Vergabe- und Verwaltungsrecht Wert gelegt. Die Ausschreibung der Stelle erfolgt auch für tariflich Beschäftigte und als Teilzeitangebot.

3. Produkt 0106/ 0301 - Antrag auf Aufstockung des Personalbestandes im Fachbereich 40 um 1,5 Stellen
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an und beauftragt die Verwaltung einstimmig,
· die unter Stellennummer 13 beim Produkt 0106 Personalmanagement mit 19,5 Stellen eingeplante A11 Stelle zum Produkt 0401 Kultur zu verschieben.
· zunächst eine weitere 0,5 EG 9 Stelle einzurichten und diese mit einem kw-Vermerk zu versehen. Falls die Entwicklung im Schulbereich die Besetzung mit einer weiteren 0,5 Stelle erforderlich macht, wird die Stelle besetzt. Ansonsten greift der kw-Vermerk.
· eine vorhandene A9 mittlerer Dienst Stelle in eine A10 gehobener Dienst Stelle umzuwandeln.

4. Produkt 0107 - Antrag auf Entwicklung von Kennzahlen zur Messbarkeit eines nachhaltigen und ökologischen Haushaltes
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an und lehnt den Antrag der Fraktion Offene Klever mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen ab, da bereits Maßnahmen der Nachhaltigkeit für einen ökologischen Haushalt umgesetzt werden. Eine weitergehende Einrichtung von Kennzahlen zur Messbarkeit eines nachhaltigen und ökologischen Haushaltes wird nicht als erforderlich angesehen.

5. Produkt 0107 - Antrag auf Erstellung eines "Kommunalen Subventionsberichtes" und Auflistung offener Kreditermächtigungen aus Vorperioden ab dem Haushalt 2018
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich der Auffassung der Verwaltung an und beschließt einstimmig, mit den Konsolidierungsmaßnahmen fortzufahren, im Rahmen dieser auf Wunsch detailliert auf freiwillige Aufgaben und Pflichtaufgaben einzugehen, und beauftragt die Verwaltung, über offene Kreditermächtigungen jeweils in der ersten Ratssitzung eines Jahres zu informieren.

6. Produkt 0107 - Antrag auf Senkung der Grundsteuer B auf 450 Punkte
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an und lehnt den Antrag der Fraktion Offene Klever mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen ab, da die für das Jahr 2016 beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B auf 471 Punkte Teil der beschlossenen Maßnahmen zur Konsolidierung und Nachhaltigkeit war und ist.

7. Produkt 0107/ 0901 - Bereitstellung von Mitteln für die Förderung von Solarthermien
StV. Rütter zieht den Antrag zurück, da auf Bundes- und Landesebene bereits Zuschüsse gewährt werden können.

8. Produkt 0107/ WFG - Antrag auf flächendeckende Ausstattung der Gewerbegebiete mit direkten Glasfaseranschlüssen
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an und beauftragt die Verwaltung einstimmig, die bereits angestoßenen Verfahren (Erarbeitung eines kreisweiten Breitbandkonzeptes, Durchführung eines Interessenbekundungs-verfahrens, Prüfung einer kreisweiten Antragstellung aus den Förderprogrammen bei Bund und Land) fortzuführen und anschließend zu berichten.

9. Produkt 0108/ USK - Förderung und Forcierung von Dachbegrünungen
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an und beauftragt die Verwaltung einstimmig, diesen Antrag zu prüfen, um den Sachverhalt fundiert aufarbeiten zu können.

10. Produkt 0109/ 0301/ GSK - Antrag auf mittelfristige Ausstattung aller Schulen mit moderner digitaler Infrastruktur
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung und beauftragt die Verwaltung einstimmig,
· dem Schulausschuss im Frühjahr 2017 den vom Büro Garbe & Lexis erstellten Medienentwicklungsplan vorzustellen.
· die T@school-Zugänge (16 MBit) der Schulen kurzfristig auf VDSL50/100 aufzurüsten.
· den Breitbandausbau mittelfristig umzusetzen, um den Schulen ein Arbeiten über eine WLan-Verbindung zu ermöglichen.

11. Produkt 0201/ USK - Ausstattung der Fußgängerzone mit seniorengerechten Sitzgelegenheiten
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an und beauftragt die Verwaltung einstimmig, in Abstimmung mit den Fraktionen im Zuge der Platzgestaltungen (z.B. Rathausplatz) ein Möblierungskonzept zu entwickeln, um ein möglichst einheitliches Gestaltungsbild und nachhaltiges Unterhaltungskonzept erstellen zu können, welches sukzessive in der gesamten Innenstadt umgesetzt werden kann.

12. Produkt 0301/ GSK - Prüfauftrag zur Nutzung des Interimsrathauses nach Auszug der Verwaltung als vorübergehender Standort der Gesamtschule Kleve (Standort Rindern)
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an und beauftragt die Verwaltung einstimmig zu prüfen, ob eine Nutzung des Interimsrathauses nach Auszug der Verwaltung als vorübergehender Standort der Gesamtschule Kleve (Standort Rindern) möglich ist und anschließend zu berichten.



Die Sitzung wird um 18.27 Uhr unterbrochen. Fortsetzung um 18.40 Uhr.



13. Produkt 0401/ GSK - Prüfantrag Zusammenlegung VHS und Stadtbücherei
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an und beauftragt die Verwaltung einstimmig zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine Zusammenlegung von VHS und Stadtbücherei möglich ist. Die Prüfung wird solange zurückgestellt, bis die Kapazitäten der Verwaltung für eine Prüfung wieder zur Verfügung stehen.

14. Produkt 0901 - Entwicklung eines Stadtkonzeptes für Stromladestationen in der Stadt Kleve
StV. Gietemann bittet darum, bei der Erstellung des Konzeptes neben der Unterstadt auch die Mittelstadt, die Oberstadt sowie Materborn zu berücksichtigen.

Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an und beauftragt die Verwaltung einstimmig,
· das durch die Stadtwerke erarbeitete Konzept zu prüfen und darauf hinzuwirken, dass sich das Konzept entsprechend den Ausführungen von StV. Gietemann auf das gesamte Stadtgebiet erstreckt.
· die Förderaufrufe des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Förderung von kommunalen Elektromobilitätskonzepten und zur Anschaffung von nachladefähigen Elektrofahrzeugen/ Ladeinfrastruktur zu prüfen.
· nach Abschluss der Prüfungen in den politischen Gremien zu berichten.

15. Produkt 0901/ GSK - Aufstellung von Stromladestationen am neuen Rathaus
Bürgermeisterin Northing schlägt vor, zunächst das durch die Stadtwerke erarbeitete Konzept abzuwarten, am Rathaus aber bereits im Zuge der Fertigstellung der Baumaßnahme die erforderliche Infrastruktur für die Errichtung von Stromladestationen bereitzustellen.

Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich dem Vorschlag von Bürgermeisterin Northing an und beauftragt die Verwaltung einstimmig, das von den Stadtwerken erarbeitete Konzept bei der Aufstellung von Stromladestationen am neuen Rathaus zugrunde zu legen, am Rathaus aber bereits im Zuge der Fertigstellung der Baumaßnahme die erforderliche Infrastruktur für die Errichtung von Stromladestationen bereitzustellen.

16. Produkt 0901/ 1201 - Antrag auf ARAS (aufgeweitete Radaufstellstreifen) auf der Römerstraße an der Kreuzung Ringstraße/ Stechbahn
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an und beauftragt die Verwaltung einstimmig, die Umsetzungsmöglichkeiten der beantragten ARAS auf der Römerstraße an der Kreuzung Ringstraße/ Stechbahn zu prüfen und anschließend zu berichten.

17. Produkt 0901/ 1201 - Prüfantrag Radweg am Spoykanal (westlich, Lückenschluss des Radwegenetzes zwischen dem Klever Ring (Höhe Fujistraße) und Spyckscher Baum)
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an und beauftragt die Verwaltung einstimmig, die weiteren Planungsschritte zur Realisierung des beantragten Radweges zu erarbeiten und im Umwelt- und Verkehrsausschuss bis zum 30.06.2017 zu berichten.

18. Produkt 0901/ 1201 - Deichsanierung Xanten-Kleve (Rad- und Fußweg)
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an und beauftragt die Verwaltung einstimmig, mit dem Deichverband die technischen und finanziellen Rahmenbedingungen zur Realisierung eines Rad- und Fußweges im Rahmen der Deichsanierung Xanten-Kleve zu klären und dem Rat anschließend eine Drucksache zur Entscheidung vorzulegen.

19. Produkt USK - Sanierung der Straßenbeleuchtung/ zügige Umsetzung der Umrüstung auf LED-Leuchten
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an und beauftragt die Verwaltung/ Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR einstimmig, die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen so schnell wie möglich weiter voranzutreiben und umzusetzen. Im Verwaltungsrat der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR wird über die Umsetzung mit einem zeitlichen Ausblick auf die Umrüstung der gesamten Straßenbeleuchtung berichtet.

20. Produkt 0102 - Antrag auf finanzielle Unterstützung durch den Klever-Tierfutterhilfe e.V.
StV. Dr. Meyer-Wilmes stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf sofortige Abstimmung.

Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.

Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an und lehnt den Antrag des Klever-Tierfutterhilfe e.V. auf finanzielle Unterstützung in Höhe von 500 € einstimmig ab.

21. Produkt 0401 - Antrag auf neue Bestuhlung für Veranstaltungen im Blumenhof des Forstgartens
StV. Schnütgen teilt mit, dass die Vorsitzende des Klevischen Vereins sie gebeten habe, mitzuteilen, dass der Klevische Verein alle vier zum Haushaltsentwurf 2017 gestellten Anträge zurückziehe.

22. Produkt 0401 - Antrag auf finanzielle Unterstützung für den Betrieb des Schwanenturms und zur jährlichen Wartung der Turmuhr
Der Antrag wurde vom Klevischen Verein zurückgezogen.

23. Produkt 0401 - Antrag auf Beschaffung eines kleinen Kühlschranks für die Künstlergarderobe in der Konzertmuschel des Forstgartens
Der Antrag wurde vom Klevischen Verein zurückgezogen.

24. Produkt 0401/ GSK - Antrag auf regelmäßige Überprüfung und Reinigung der Künstlergarderobe sowie der Toiletten in der Konzertmuschel im Forstgarten
Der Antrag wurde vom Klevischen Verein zurückgezogen.

25. Produkt 0401 - Antrag auf jährliche Unterstützung des Vereins in Höhe von 16.000 €
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an und beschließt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen, dem Verein Theater im Fluss e.V. eine jährliche Grundförderung in Höhe von 10.000 € sowie eine projektbezogene Förderung von insgesamt 3.000 € jährlich auch im Jahr 2017 zu gewähren und lehnt den Antrag des Vereins Theater im Fluss e.V. auf jährliche Unterstützung in Höhe von 16.000 € ab.

26. Produkt 0501 - Antrag auf städtischen Zuschuss zur Unterstützung der Sozialberatung der Diakonie in Kleve
StV. Tekath teilt mit, dass sich die SPD-Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung anschließe, aber dafür plädiere, im nächsten Fachausschuss darzustellen und zu beraten, welche Sozialberatungen bereits eine finanzielle Unterstützung erführen und ob ggf. eine andere Verteilung der Mittel sinnvoll sei.

Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung unter Berücksichtigung der von StV. Tekath gemachten Ausführungen an und lehnt den Antrag der Diakonie Kleve auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 5.000 € zur Unterstützung der Sozialberatung einstimmig ab. Die Verwaltung wird beauftragt, im nächsten Sozialausschuss darzustellen, welche Sozialberatungen bereits eine finanzielle Unterstützung erfahren, damit auf dieser Grundlage erörtert werden kann, ob evtl. eine Umverteilung der Mittel erfolge.


Hinsichtlich der sich aus den gefassten Beschlüssen ergebenden haushalterischen Änderungen schlägt Erster Beigeordneter Haas aus pragmatischen Gründen vor, diese im Nachtrag zu verarbeiten, da jede Stelle im Haushalt ausfinanziert sei.

Der Haupt- und Finanzausschuss erhebt keine Einwände.
Verwaltungsdirektorin Keysers führt ergänzend aus, dass der Stellenplan entsprechend der gefassten Beschlüsse zur Beschlussfassung im Rat angepasst werde. Des Weiteren müssten die Beamtenstellen der USK bis zur Genehmigung der Satzung über die Anstalt des öffentlichen Rechts weiter im Stellenplan der Stadt mit kw-Vermerk geführt würden.

Bürgermeisterin Northing weist darauf hin, dass im Rat nur noch die Anträge thematisiert würden, für die eine erneute Beratung als notwendig erachtet werde.

Es wird für keinen der Anträge das Erfordernis einer erneuten Beratung im Rat gesehen.

Der Haushalt wird in seiner Gesamtheit zur abschließenden Beratung und Entscheidung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 21.12.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt unter Berücksichtigung der vorliegenden Änderungen zum Stellenplan mehrheitlich bei vier Gegenstimmen:

I.) Haushaltssatzung
der Stadt Kleve für das Haushaltsjahr 2017

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW 1994 S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966) hat der Rat der Stadt Kleve mit Beschluss am 21.12.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Kleve voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf 135.473.000 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 134.940.000 €

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 130.707.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 129.122.700 €

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.287.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 11.351.000 €

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 5.117.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.380.000 €

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen werden i. H. v. 4.000.000 € veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

6.711.000 €
festgesetzt.

§ 4

Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen. Aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage i. H .v. 533.000 € eingeplant.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
15.000.000 €

festgesetzt.

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 217 v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 471 v.H.

2. Gewerbesteuer
auf 417 v.H.

§ 7

1. Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber aus diesen Stellen wirksam.

2. Die Zuständigkeit des Stadtkämmerers für die Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Aufwendungen gem. § 83 (1) Satz 3 GO NW wird wie folgt festgelegt:

a) im Einzelfall bis 30.000 €

b) bei Ausgaben und Aufwendungen, die aus Zuschüssen und ähnlichen Erträgen und Einnahmen Dritter bestritten werden können, bis 50.000 €

c) Ausgaben und Aufwendungen, die sich auf innere Verrechnungen, Geschäftsbeziehungen mit dem Sondervermögen und den verbundenen Unternehmen, kalk. Kosten, Rückstellungen und bilanzielle Abschreibungen beziehen, in unbegrenzter Höhe

3. Für über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 (1), Satz 2 GO NW, gilt Abs. 2 a) und b) entsprechend.

4. Die Grenze für die nicht meldepflichtigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird auf 30.000 € festgelegt.


II.) den Wirtschaftsplan der Umweltbetriebe der Stadt Kleve für das Wirtschaftsjahr 2017

III.) den Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements der Stadt Kleve für das Wirtschaftsjahr 2017
Wortbeitrag:
StV. Gebing trägt die Haushaltsrede für die CDU-Fraktion vor, die der Erst- und Zweitschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Für die SPD-Fraktion trägt StV. Tekath die Haushaltsrede vor, die der Erst- und Zweitschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Bürgermeisterin Northing gratuliert Frau Dr. Meyer-Wilmes zu ihrem Geburtstag und überreicht Ihr ein Präsent sowie einen Blumenstrauß.

StV. Dr. Meyer-Wilmes trägt die Haushaltsrede für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vor, die der Erst- und Zweitschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.



Die Sitzung wird um 17.05 Uhr unterbrochen. Fortsetzung der Sitzung um 17.18 Uhr.



Für die Fraktion Offene Klever trägt StV. Dr. Merges die Haushaltsrede vor, die der Erst- und Zweitschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

StV. Rütter trägt die Haushaltsrede für die FDP-Fraktion vor, die der Erst- und Zweitschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stellt Bürgermeisterin Northing den Haushalt in seiner Gesamtheit, die Drucksachen Nrn. 567/X. unter Berücksichtigung der aufgrund der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses ausgehändigten erforderlichen Änderungen des Stellenplans, 573/X. und 574/X. umfassend, zur Abstimmung.

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