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789/X. - Haushaltssatzung und Stellenplan der Stadt Kleve sowie Wirtschaftspläne der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR und des Gebäudemanagements der Stadt Kleve für das Jahr 2018

Vorlagennummer789/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt:

I.)
Haushaltssatzung
der Stadt Kleve für das Haushaltsjahr 2018



Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW 1994 S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966) hat der Rat der Stadt Kleve mit Beschluss vom folgende Haushaltssatzung erlassen:



§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Kleve voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf 147.089.000 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 145.961.000 €


im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 137.477.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 137.242.000 €

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 9.535.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 12.650.000 €

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 3.937.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.682.000 €


festgesetzt.



§ 2

Kredite für Investitionen werden i.H.v. 2.880.000 € veranschlagt.


§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

3.213.000 €
festgesetzt.


§ 4

Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen. Aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage i.H.v. 1.128.000 € eingeplant.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

15.000.000 €

festgesetzt.


§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 217 v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 471 v.H.

2. Gewerbesteuer
auf 417 v.H.


§ 7

1. Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber aus diesen Stellen wirksam.

2. Die Zuständigkeit des Stadtkämmerers für die Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Aufwendungen gem. § 83 (1) Satz 3 GO NW wird wie folgt festgelegt:

a) im Einzelfall bis 30.000 €

b) bei Ausgaben und Aufwendungen, die aus Zuschüssen und ähnlichen Erträgen und Einnahmen Dritter bestritten werden können, bis 50.000 €

c) Ausgaben und Aufwendungen, die sich auf innere Verrechnungen, Geschäftsbeziehungen mit dem Sondervermögen und den verbundenen Unternehmen, kalk. Kosten, Rückstellungen und bilanzielle Abschreibungen beziehen, in unbegrenzter Höhe

3. Für über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 (1), Satz 2 GO NW, gilt Abs. 2 a) und b) entsprechend.

4. Die Grenze für die nicht meldepflichtigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird auf 30.000 € festgelegt.


II.) den Wirtschaftsplan der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR für das Wirtschaftsjahr 2018

III.) den Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements der Stadt Kleve für das Wirtschaftsjahr 2018

Sachverhalt:


Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 ist aufgestellt und dem Rat der Stadt Kleve am 08.11.2017 vorgelegt worden. Der Haushaltsplan wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf 147.089.000 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 145.961.000 €


im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 137.477.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 137.242.000 €

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 9.535.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 12.650.000 €

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 3.937.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.682.000 €

festgesetzt.



§ 2

Kredite für Investitionen werden i.H.v. 2.880.000 € veranschlagt.


§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

3.213.000 €
festgesetzt.


§ 4

Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen. Aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage i.H.v. 1.128.000 € eingeplant.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

15.000.000 €

festgesetzt.



Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt vorgeschlagen:

1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 217 v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 471 v.H.

2. Gewerbesteuer
auf 417 v.H.


Die Wirtschaftspläne der Umweltbetriebe der Stadt Kleve (AöR) und des Gebäudemanagements der Stadt Kleve lt. Anlagen zum Haushaltsplan 2018 werden ebenfalls zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt ab dem 09.11.2017 gemäß § 80 (3) Gemeindeordnung NW für die Dauer des Beratungsverfahrens im Rat öffentlich aus.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 13.12.2017
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing teilt mit, dass der Haushalt in seiner Gesamtheit, die Haushaltssatzung, den Stellenplan sowie die Wirtschaftspläne der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR und des Gebäudemanagements der Stadt Kleve umfassend, in der Sitzung des Rates am 20.12.2017 beraten werde und in der heutigen Sitzung die Anträge der Fraktionen und Dritter gemäß Drucksache Nr. 790/X. beraten würden.

I. Anträge der Fraktionen

1. Produkt 0101 - Einrichtung eines Rats-TV
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag der Fraktion Offene Klever auf Einrichtung eines Rats-TV und Bereitstellung von 30.000 Euro mehrheitlich bei sechs Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und einer Enthaltung ab.

2. Produkt 0107 - City-Bus
Die SPD-Fraktion zieht den Antrag zurück, da sich der Antrag bereits in der Umsetzung befindet.

3. Produkt 0205 - Machbarkeitsstudie Hauptwache Kleve und Standortanalyse Feuerwache Griethausen
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag der SPD-Fraktion auf Bereitstellung von 50.000 Euro im Haushalt 2018 für die Durchführung einer Machbarkeitsstudie bzw. Vorplanung für die Hauptwache Kleve und eine Standortanalyse für das Feuerwehrgerätehaus Griethausen mehrheitlich bei 11 Ja-Stimmen und zehn Nein-Stimmen ab.

4. Produkt 0302 - Schwimmunterricht in der Marienschule
Obwohl Konsens hinsichtlich des Antrags besteht, entsteht eine Diskussion über die Notwendigkeit von Schwimmunterricht und die Weiterführung der Konsolidierungsmaßnahmen aufgrund derer StV. Bay einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Debatte und Abstimmung stellt.

Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mehrheitlich den Schluss der Debatte und Abstimmung.

Bürgermeisterin Northing lässt sodann über den Antrag unter Berücksichtigung der Ausführungen der Verwaltung abstimmen.

Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss folgt dem Vorschlag der Verwaltung und beschließt einstimmig, zunächst die Ergebnisse der Prüfungen der Arbeitsgruppe zu den tatsächlichen Bedarfen sowie der Umsetzung der bestehenden Belegung abzuwarten.

5. Produkt 0401 - Einführung einer Ehrenamtskarte
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag der SPD-Fraktion auf Einführung einer Ehrenamtskarte mehrheitlich bei sieben Ja-Stimmen ab.

6. Produkt 0401 - Begegnungsstätte für Kulturschaffende
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an und beauftragt diese einstimmig, den Antrag der SPD-Fraktion auf Schaffung einer Begegnungsstätte für Kulturschaffende hinsichtlich der Standortfindung, einer Kostenschätzung und einer evtl. Fördermöglichkeit zu prüfen und anschließend zu berichten.

7. Produkt 0404 - Eintritt in das Museum Kurhaus
Der Antrag wird von StV. Gebing auf Nachfrage dahingehend konkretisiert, dass die Einwohner der Stadt Kleve gemeint seien.

Um die Auswirkungen für das Museum Kurhaus beurteilen zu können, sollte sich die Umsetzung des Antrags zunächst auf ein Jahr beschränken, so StV. Dr. Meyer-Wilmes.

StV. Kumbrink schlägt vor, ein Jahr lang, an jedem ersten Sonntag eines Monats allen Besucherinnen und Besuchern des Museums freien Eintritt zu gewähren.

StV. Rütter, der zunächst das Londoner Modell des generellen freien Eintritts in alle Museen bevorzugte, schließt sich dem Vorschlag von StV. Kumbrink an.

Da dieser Antrag der weitergehende Antrag ist, lässt Bürgermeisterin Northing zunächst über den Antrag von StV. Kumbrink abstimmen.

Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschusses folgt dem Antrag von StV. Kumbrink und beschließt mehrheitlich bei neun Ja-Stimmen, acht Nein-Stimmen und vier Enthaltungen, allen Besucherinnen und Besuchern des Museum Kurhaus Kleve ein Jahr lang an jedem ersten Sonntag eines Monats freien Eintritt zu gewähren.

8. Produkt 0404 - Stärkung des Museum Kurhaus durch Maßnahmen zur Besuchersteigerung
Der Haupt- und Finanzausschuss folgt dem Vorschlag der Verwaltung und beschließt einstimmig bei acht Enthaltungen, zunächst die Vorstellung des Konzepts des Museum Kurhaus durch Herrn Professor Kunde in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Kultur und Stadtgestaltung abzuwarten. Sollte sich das Konzept als nicht zielführend herausstellen, könnte im Rahmen der Nachtragsplanung 2018 ein Ansatz für ein externes Gutachten berücksichtigt werden.

9. Produkt 0501 - Zuwendung für das Frauenhaus Kleve
Der Haupt- und Finanzausschusses folgt dem Vorschlag der Verwaltung und beauftragt diese einstimmig, zur näheren Prüfung von möglicherweise über die dargestellte Kostenerstattung hinaus vorhandene Finanzierungslücken Gespräche mit dem Träger des Frauenhauses Kleve zu führen und zu berichten. Bei diesen Gesprächen muss auch verdeutlicht werden, dass ein etwaiger Zuschuss nicht zu einer Senkung der dargestellten Tagessätze führt. Unabhängig davon wird geprüft, ob eine finanzielle Unterstützung der besonderen Förderung für Kinder (Sprachförderung, traumapädagogische Arbeit) für ein Jahr sinnvoll ist.

10. Produkt 0901 - Erstellung Anforderungsprofil Quartiersmanager/in
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag der Fraktion Offene Klever auf Erstellung eines Anforderungsprofils für einen Quartiersmanager für das Panier-Quartier bis zum Nachtragshaushalt 2018 mehrheitlich bei zwei Ja-Stimmen ab.

11. Produkt 1001 - Freischnitt einer Sichtachse im Moritzpark
StV. Schnütgen stellt klar, dass der Antrag auf Pflegerückschnitte und nicht auf das Abholzen von Gehölz abziele.

StV. Gebing regt an, die Pflegerückschnitte im Rahmen der turnusmäßigen Arbeiten der USK durchzuführen.

Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss folgt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und beschließt einstimmig, die historischen Sichtachsen auf Kermisdahl und Galleien im Moritzpark durch Pflegerückschnitte im Rahmen der turnusmäßigen Arbeiten der USK wiederherzustellen.

12. Produkt 1001 - Kupferner Knopf
Bürgermeisterin Northing weist auf den Antrag der Fraktion Offene Klever zum Kupfernen Knopf hin, der in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Kultur und Stadtgestaltung behandelt werden sollte.

Da die CDU-Fraktion die Herstellung des ursprünglichen Zustands wünsche, stellt StV. Cosar den Antrag, eine Replik des Adlers auf dem Obelisken zu errichten.

StV. Kumbrink schließt sich diesem Antrag im Namen der SPD-Fraktion an.

Bürgermeisterin Northing lässt daraufhin über diesen weitergehenden Antrag abstimmen.

Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mehrheitlich bei 14 Ja-Stimmen und sieben Nein-Stimmen, eine Replik des Adlers auf dem Obelisken zu errichten.

13. Produkt 1001 - Städtische Förderung für Mini-Photovoltaikanlagen
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag der FDP-Fraktion auf Bereitstellung von 10.000 Euro im Haushalt 2018 zur Förderung der Errichtung von Mini-Photovoltaikanlagen zur ausschließlichen Eigenstromversorgung sowie der Installation von Batteriespeichern zur Zwischenspeicherung von Sonnenenergie für Privathaushalte im Stadtgebiet Kleve mehrheitlich bei drei Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen ab.

14. Produkt - 1302 - Friedhofshalle Friedhof Kleve
Der Haupt- und Finanzausschuss folgt dem Vorschlag der Verwaltung und beauftragt diese einstimmig zu prüfen, ob die Friedhofshalle des Klever Friedhofs noch den Anforderungen der heutigen Zeit entspricht und wie eine Erweiterung unter Berücksichtigung der Kosten realisiert werden kann.

15. Produkt 1401 - Installation von sogenannten Insektenhotels
Erster Beigeordneter Haas schlägt vor, eine sukzessive Umsetzung in Abstimmung mit den aufgeführten Einrichtungen vorzunehmen und die Kosten aus dem laufenden Budget zu decken.

Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschusses folgt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und beschließt einstimmig, die Installation von sogenannten Insektenhotels entsprechend der vom Ersten Beigeordneten Haas vorgeschlagenen Vorgehensweise durchzuführen.

16. Produkt 1601 - Eintritt in die Genossenschaft KoPart eG
Erster Beigeordneter Haas räumt ein, dass es sich um einen noch nicht abgeschlossenen Antrag handele und schlägt vor, die Ergebnisse der verwaltungsinternen Prüfungen in einer Drucksache im ersten Quartal 2018 vorzustellen.

Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss folgt diesem Vorschlag und beauftragt die Verwaltung einstimmig, die Ergebnisse zur Prüfung einer Optimierung des Vergabewesens und einem Beitritt der Stadt Kleve in die KoPart eG dem Rat in einer Drucksache im ersten Quartal 2018 vorzustellen.

17. Produkt 1601 - Schuldenfreies Kleve 2030
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag der Fraktion Offene Klever auf Aufnahme des strategischen Ziels "Schuldenfreies Kleve 2030" in alle künftigen Haushalte unter Beifügung eines Zins- und Tilgungsplans mehrheitlich bei drei Ja-Stimmen ab.



Die Sitzung wird um 18.02 Uhr unterbrochen. Fortsetzung um 18.26 Uhr.



II. Anträge Dritter

18. Produkt 0401 - Förderung/ Sonderförderung Theater im Fluss
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dem Verein Theater im Fluss e.V. eine jährliche Grundförderung in Höhe von 10.000 Euro sowie eine Förderung für Sonderprojekte in Höhe von 7.000 Euro zu gewähren und die Mittel in den Haushalt 2018 einzustellen. Die vom Theater im Fluss e.V. für das Jahr 2018 beabsichtigten Sonderprogramme sind in das Theaterprogramm der Stadt Kleve aufzunehmen.

19. Produkt 0401 - Gewährung eines Zuschusses zur Finanzierung der Neuverschindelung der Alten Mühle Donsbrüggen
Der Antrag wurde zurückgenommen.

20. Produkt 0401 - Gewährung eines Zuschusses zur Erneuerung der Tragbalken der Mühlenkappe und zur Sanierung der Flügel der Mühle Donsbrüggen
Der Haupt- und Finanzausschuss folgt dem Vorschlag der Verwaltung und beauftragt diese einstimmig, den Antrag des Förderkreises Alte Mühle Donsbrüggen e.V. auf Gewährung eines Zuschusses zur Erneuerung der Tragbalken der Mühlenkappe und zur Sanierung der Flügel der Mühle Donsbrüggen in Höhe von maximal 37.000 Euro zu prüfen und zu berichten. Im Rahmen der Prüfung sind mit dem Förderkreis insbesondere die finanziellen Rahmenbedingungen zu klären.

21. Produkt 0401 - Bücherschrank von Bürgern für Bürger
StV. Kumbrink nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Antrag nicht teil.

Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt mit zehn Ja-Stimmen für und mit zehn Nein-Stimmen gegen den Vorschlag der Verwaltung, den Antrag des Heimatvereins Reichswalde e.V. mit Gewährung eines einmaligen mit einer Zweckbindung von fünf Jahren versehenen Zuschusses in Höhe von 50 % zur Anschaffung eines Tauschbücherschrankes zu unterstützen. Der Vorschlag der Verwaltung und somit auch der Antrag des Heimatvereins sind abgelehnt.

22. Produkt 0401 - Schaukästen für Reichswalde
StV. Kumbrink nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Antrag nicht teil.

Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss folgt dem Vorschlag der Verwaltung und beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme, dem Heimatverein Reichswalde e.V. einen Zuschuss in Höhe von 50 % der nachgewiesenen Kosten für die Anschaffung von Schaukästen zu gewähren und die Mittel im Nachtrag 2018 bereitstellen.

23. Produkt 0401 - Förderung des Internationalen Musiksommers
Der Haupt- und Finanzausschuss folgt dem Vorschlag der Verwaltung und beschließt einstimmig, dem katholischen Bildungszentrum Wasserburg Rindern einen Zuschuss für die Bewerbung des Internationalen Musiksommers aus den Produkten 0602 Jugendpflege und 0401 Kulturveranstaltungen und Kulturförderung in Höhe von 1.500 Euro zu gewähren.

24. Produkt 0404 - Bezuschussung des Museum Schwanenturm
Der Haupt- und Finanzausschuss folgt dem Vorschlag der Verwaltung und beauftragt diese einstimmig bei einer Enthaltung, mit dem Klevischen Verein für Kultur und Geschichte/ Freunde der Schwanenburg e.V. die sachlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zur Realisierung des stadtgeschichtlichen Museums im Schwanenturm zu klären und dem Rat im Anschluss eine Drucksache zur Entscheidung vorzulegen. Die Mittel werden ggf. im Nachtrag 2018 bereitgestellt.

25. Produkt 0401 - Zuschuss Klevischer Klaviersommer
Der Haupt- und Finanzausschuss folgt dem Vorschlag der Verwaltung und beschließt einstimmig, dem Klevischen Verein für Kultur und Geschichte/ Freunde der Schwanenburg e.V. einen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro zur Unterstützung des 30. Klevischen Klaviersommers aus den Mitteln des Produkts 0401 Kulturveranstaltungen und Kulturförderung zu gewähren.

26. Produkt 0501 - Zuschuss zur Unterstützung der Sozialberatung der Diakonie in Kleve
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag der Diakonie im Kirchenkreis auf einen Zuschuss zur Unterstützung der Sozialberatung der Diakonie in Kleve in Höhe von 5.000 Euro einstimmig ab.

27. Produkt 0603 - Betriebskostenförderung für das Kontaktcafé in Kleve
Der Haupt- und Finanzausschuss folgt dem Vorschlag der Verwaltung und damit auch dem Antrag des Caritasverbandes Kleve e.V. und beschließt einstimmig, den jährlichen Zuschuss zur Betriebskostenförderung des Kontaktcafés in Kleve von 17.900 Euro auf 20.000 Euro zu erhöhen. Die Mittel werden künftig aus dem Produkt 0501 gezahlt und im Nachtrag 2018 entsprechend bei diesem Produkt berücksichtigt.

28. Produkt 1001 - Wiederherstellung/ Pflege der historischen Sichtachsen in Kleve
Der Haupt- und Finanzausschuss folgt dem Vorschlag der Verwaltung und beschließt einstimmig, nach Abstimmung mit den entsprechenden Fachleuten vorsichtige Rückschnitte der Gehölze zur Wiederherstellung bzw. Pflege der historischen Sichtachsen in Kleve im Rahmen der turnusmäßigen Pflegeschnitte durchzuführen.

Bürgermeisterin Northing weist darauf hin, dass im Rat nur noch die Anträge thematisiert würden, für die eine erneute Beratung als notwendig erachtet werde.

Es wird für keinen der Anträge das Erfordernis einer erneuten Beratung im Rat gesehen.

Hinsichtlich der sich aus den gefassten Beschlüssen ergebenden haushalterischen Änderungen schlägt Erster Beigeordneter Haas aus pragmatischen Gründen vor, die Mittel im Rahmen seiner Ermächtigung als Kämmerer direkt bereitzustellen und im Nachtrag 2018 zu berücksichtigen.

Der Haushalt wird in seiner Gesamtheit zur abschließenden Beratung und Entscheidung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 20.12.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig:

I.)
Haushaltssatzung
der Stadt Kleve für das Haushaltsjahr 2018



Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW 1994 S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966) hat der Rat der Stadt Kleve mit Beschluss vom 20.12.2017 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Kleve voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf 147.089.000 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 145.961.000 €


im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 137.477.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 137.242.000 €

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 9.535.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 12.650.000 €

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 3.937.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.682.000 €


festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen werden i.H.v. 2.880.000 € veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

3.213.000 €
festgesetzt.

§ 4

Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen. Aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage i.H.v. 1.128.000 € eingeplant.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

15.000.000 €
festgesetzt.

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 217 v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 471 v.H.

2. Gewerbesteuer
auf 417 v.H.

§ 7

1. Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber aus diesen Stellen wirksam.

2. Die Zuständigkeit des Stadtkämmerers für die Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Aufwendungen gem. § 83 (1) Satz 3 GO NW wird wie folgt festgelegt:

a) im Einzelfall bis 30.000 €

b) bei Ausgaben und Aufwendungen, die aus Zuschüssen und ähnlichen Erträgen und Einnahmen Dritter bestritten werden können, bis 50.000 €

c) Ausgaben und Aufwendungen, die sich auf innere Verrechnungen, Geschäftsbeziehungen mit dem Sondervermögen und den verbundenen Unternehmen, kalk. Kosten, Rückstellungen und bilanzielle Abschreibungen beziehen, in unbegrenzter Höhe

3. Für über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 (1), Satz 2 GO NW, gilt Abs. 2 a) und b) entsprechend.

4. Die Grenze für die nicht meldepflichtigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird auf 30.000 € festgelegt.


II.) den Wirtschaftsplan der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR für das Wirtschaftsjahr 2018

III.) den Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements der Stadt Kleve für das Wirtschaftsjahr 2018
Wortbeitrag:
StV. Gebing trägt die Haushaltsrede für die CDU-Fraktion vor, die der Erst- und Zweitschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Für die SPD-Fraktion trägt StV. Tekath die Haushaltsrede vor, die der Erst- und Zweitschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

StV. Dr. Meyer-Wilmes trägt die Haushaltsrede für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vor, die der Erst- und Zweitschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Für die Fraktion Offene Klever trägt StV. Dr. Merges die Haushaltsrede vor, die der Erst- und Zweitschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

StV. Rütter trägt die Haushaltsrede für die FDP-Fraktion vor, die der Erst- und Zweitschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stellt Bürgermeisterin Northing den Haushalt in seiner Gesamtheit, die Drucksachen Nrn. 788/X., 789/X. und 790/X. umfassend, zur Abstimmung.

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