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327/X. - Hundesteuersatzung der Stadt Kleve


hier: Erhöhung der Steuersätze

Vorlagennummer327/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Kleve

Sachverhalt:


Wegen der angespannten Finanzlage sind Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen unvermeidlich und zwingend erforderlich. Die Verwaltung schlägt daher vor, ab dem 01.01.2016 die Steuersätze für die Haltung von Hunden zu erhöhen.

Die Hundesteuer wird in der Stadt Kleve seit über 10 Jahren unverändert in folgender Höhe erhoben:

· für einen Hund : 54 €
· für 2 Hunde : je Hund 81 €
· für mehr als 2 Hunde : je Hund 96 €
· pro Kampfhund: 432 €

Gemäß der als Anlage 2 beigefügten Staffelung des Bundes der Steuerzahler NRW liegt Kleve am unteren Ende der Skala.

Die Ansätze der Nachbarkommunen Emmerich und Goch liegen bei 60 € und 65 € für einen Hund bzw. 84 € und 100 € pro Hund bei Haushalten mit zwei Hunden.

Es wird daher vorgeschlagen die Hundesteuer ab 01.01.2016 auf folgende Sätze zu erhöhen.

· für einen Hund : 60 € ( + 11,1 %)
· für 2 Hunde : je Hund 90 € ( + 11,1 %)
· für mehr als 2 Hunde : je Hund 108 € ( + 12,5 %)
· pro Kampfhund: 480 € ( + 11,1 %)

Durch diese Erhöhung werden Steuermehreinnahmen in Höhe von
22.000 € erwartet.

Darüber hinaus erfolgt eine redaktionelle Änderung des Ordungswidrigkeitenkatalogs in der Hundesteuersatzung. Gemäß Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes wird § 11 Ziffer 3 der Hundesteuersatzung gestrichen. Danach handelte ein Hundehalter bisher ordnungswidrig, wenn er einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig abmeldete. Da dieses Verhalten jedoch nicht zu einer Steuergefährdung bzw. -verkürzung führt, ist ein Bußgeldtatbestand nicht erfüllt.

Auswirkungen:


Es werden Steuermehreinnahmen in Höhe von 22.000 € erwartet.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Liegenschafts- und Steuerausschuss, 25.11.2015
Wortbeitrag:
Der Liegenschafts- und Steuerausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig so wie in Drucksache Nr. 327/X. vorgeschlagen zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 09.12.2015
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 16.12.2015
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig folgende Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Kleve:

Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 04.06.1998

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW.S.666/SGV.NW2023) und der §§ 2,3 und 20 Abs. 2 Buchstabe b) des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV.NW.S.712/SGV.NW.610) in den z. Zt. gültigen Fassungen hat der Rat der Stadt Kleve in seiner Sitzung am 16.12.2015 folgende Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen:

§ 1

§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

a) nur ein Hund gehalten wird 60,00 €
b) zwei Hunde gehalten werden, je Hund 90,00 €
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 108,00 €
d) gefährliche Hunde im Sinne des § 3 LHundG NRW je Hund 480,00 €

§ 2

§ 11 Ziffer 3 wird ersatzlos gestrichen.

§ 3

Die Änderung der Hundesteuersatzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.

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