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669/X. - I. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2017 der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR

Vorlagennummer669/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Verwaltungsrat der USK nimmt den beigefügten Entwurf des I. Nachtrages der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR zur Kenntnis und beschließt, diesen ergänzend zum Wirtschaftsplan 2017 festzusetzen.

Sachverhalt:


Der Verwaltungsrat der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR hat in seiner Sitzung am 06.12.2016 bzw. der Rat der Stadt Kleve in seiner Sitzung am 21.12.2016 den Wirtschaftsplan 2017 der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR beschlossen. Aufgrund verschiedener Entwicklungen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2017 noch nicht abzusehen waren, ist ergänzend die Aufstellung eines I. Nachtrages vorgesehen. Dieser ist als Anlage beigefügt.

Ein Änderungsbedarf ergibt sich lediglich im Vermögensplan, im Bereich der Abwasserbeseitigung, durch zusätzliche Investitionsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 2.701.000 € und einer Verpflichtungsermächtigung von 10.771.591 €. Von besonderer Bedeutung ist hier das Projekt zur Errichtung einer innovativen Thermokompaktanlage mit der Zielsetzung einer energieautarken und klimaneutralen Kläranlage sowie der Produktion von Nährstoffen (pflanzenverfügbares Phosphor). Das finanzielle Gesamtvolumen für dieses Projekt beläuft sich auf insgesamt 12.271.591 €. In diesem Zusammenhang ist ausdrücklich zu erwähnen, dass hierfür eine zweckgebundene Zuwendung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 9.817.273 €, bewilligt worden ist. Der Zuwendungsbescheid gilt für den Zeitraum vom 01.05.2017 bis zum 30.04.2020. Bezüglich der hier angeführten Änderungen wird auf die jeweiligen Erläuterungen zu den Ansätzen im Entwurf des I. Nachtrages zum Wirtschaftsplan verwiesen.

Mit dem I. Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 wird














Die Entscheidung hierüber trifft nach § 6 Abs. 3 Ziff. 11 der Anstaltssatzung der Verwaltungsrat der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR, wobei hierfür auch eine Entscheidung des Rates der Stadt Kleve herbeizuführen ist. Insoweit sind sowohl im Verwaltungsrat der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR als auch im Rat der Stadt Kleve entsprechende Beschlüsse zu fassen, wobei die Beschlussfassung des Rates der Stadt Kleve im Rahmen der Festsetzung des städtischen Nachtrages 2017 erfolgen wird.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Verwaltungsrat der Umweltbetriebe, 06.06.2017
Beschluss:
Der Verwaltungsrat der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR nimmt den beigefügten Entwurf des I. Nachtrages der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR zur Kenntnis und beschließt einstimmig, diesen ergänzend zum Wirtschaftsplan 2017 festzusetzen.
Wortbeitrag:
Verwaltungsrat Dahmen erläutert die Drucksache.

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