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659/X. - Zuschuss zur Einrichtung von Übergangsgruppen der Kita Lebensfluss

Vorlagennummer659/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der "Lebenshilfe gGmbH - Leben und Wohnen" einen Investitionskostenzuschuss für die Einrichtung von bis zu 3 Übergangsgruppen zum 01.08.2017 zu gewähren. Der Zuschuss beträgt 25.000 € je Gruppe, insgesamt bis zu 75.000 €.

Sachverhalt:


Die neue Kindertageseinrichtung "Lebensfluss", die die Lebenshilfe gGmbH - Leben und Wohnen an der Ackerstraße 95 im kommenden Kindergartenjahr in Betrieb nehmen wird, ist mit insgesamt 75 Plätzen in die Kinderbetreuungsplanung aufgenommen worden. Sowohl zur rechnerischen Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Kindertagesbetreuung als auch aufgrund tatsächlich vorliegender Bedarfsanmeldungen von Eltern wird diese Einrichtung benötigt.

Die erforderlichen Baumaßnahmen werden zum 01.08.2017 jedoch noch nicht abgeschlossen sein. Vielmehr ist von einer Fertigstellung im Frühjahr 2018 auszugehen. Da die meisten Betreuungsplätze jedoch bereits zu Beginn des Kindergartenjahres 2017/2018 benötigt werden, wurde mit der Lebenshilfe frühzeitig kommuniziert, dass diese ein Übergangsangebot schaffen wird.

Die laufenden Betriebskosten eines solchen Übergangsangebotes sind mit den Kindpauschalen gedeckt. Hinsichtlich des darüber hinaus gehenden Mehraufwandes, der für die Übergangsbetreuung entsteht, wurde dem zukünftigen Träger, unter Vorbehalt der Zustimmung der politischen Gremien, eine finanzielle Beteiligung der Stadt Kleve in Aussicht gestellt.

Der Träger hat verschiedene Szenarien für eine Übergangsbetreuung ausgearbeitet und von einem Architekten finanziell kalkulieren lassen. Mit Rücksicht insbesondere auf die Bedürfnisse der zu betreuenden Kinder im Alter ab zwei Jahren und einem Schwerpunkt auf die inklusive Betreuung wurde einvernehmlich entschieden, die anliegenden ehemaligen Büroräumlichkeiten der Lebenshilfe in der angrenzenden Wagnerstraße für ein Übergangsangebot zu nutzen. Diese Variante stellt auch die wirtschaftlichste Möglichkeit dar. Im Rahmen der Planungen wurde angesichts der Tatsache, dass es sich um eine lediglich provisorische Betreuungslösung handelt, wert auf eine möglichst sparsame Realisierung gelegt. Dennoch ergeben sich neben dem Versetzen von Trockenbauwänden zur Schaffung der notwendigen Raumgrößen insbesondere Anforderungen hinsichtlich der erforderlichen Betriebserlaubnis sowie der Bauaufsicht.

In diesen Räumen können übergangsweise zwei Gruppen und mit einem zusätzlichen finanziellen Aufwand des zukünftigen Trägers auch drei Gruppen betrieben werden. Es wird die Bewilligung eines Investitionskostenzuschusses von 25.000 € je Gruppe vorgeschlagen, um auch den unwahrscheinlichen Fall zu regeln, dass sich die Lebenshilfe im Rahmen der weiteren Planungen für eine nur zweigruppige Übergangs-Kita entscheidet.

Auswirkungen:


Die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel von 75.000 € werden im Entwurf des Nachtragshaushalts berücksichtigt.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Jugendhilfeausschuss, 30.05.2017
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, der "Lebenshilfe gGmbH - Leben und Wohnen" einen Investitionskostenzuschuss für die Einrichtung von bis zu 3 Übergangsgruppen zum 01.08.2017 zu gewähren. Der Zuschuss beträgt 25.000 € je Gruppe, insgesamt bis zu 75.000 €.
Wortbeitrag:
Abteilungsleiter Koch erläutert die Drucksache.

StV. Kanders erkundigt sich, wie die Räume im Anschluss an die Übergangs-Kita weiter genutzt werden. Abteilungsleiter Koch erklärt, dass die spätere Nutzung noch unklar sei, diese aber außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe liege.

Erster Beigeordneter Haas stellt heraus, dass die Investition in die Umnutzung der Räume an der Wagnerstraße die wirtschaftlichste Möglichkeit zur Schaffung von Übergangsgruppen sei. Die Kostenschätzung sei kritisch geprüft worden, so dass nur Kosten, die zwingend für die Einrichtung der Übergangsgruppen erforderlich seien, anfielen.

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