Login

Passwort vergessen?

Inhalt

343/X. - Investitionszuschuss an den Klever Jugendwerk e.V.

Vorlagennummer343/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Antrag des Klever Jugendwerk e. V. zur Kenntnis. Die Bezuschussung erfolgt aus den im Etat bereitgestellten Haushaltsmitteln.

Sachverhalt:


Das Klever Jugendwerk hat für das Radhaus eine Beihilfe gemäß den Richtlinien im Kinder- und Jugendförderplan für Baumaßnahmen beantragt. Geplant ist die Sanierung des Cafès sowie des Lager- und Werkraumes.

Baumaßnahmen können nach Ziffer 3.2.8 des Kinder- und Jugendförderplanes mit 25 % oder 50 % der förderwürdigen Aufwendungen bezuschusst werden. Die veranschlagten Gesamtkosten von 72.335,53 € wurden auf die Förderwürdigkeit und Angemessenheit geprüft. Es ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von 26.121,08 €. Aufgrund der vom Verein geleisteten Jugend- und Jugendkulturarbeit befürwortet die Verwaltung den Zuschuss in genannter Höhe.

Das Klever Jugendwerk ist seit mittlerweile fast 47 Jahren ein wichtiger Partner in der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Kleve. Als selbstverwaltetes Jugendzentrum ist seine erfolgreiche Arbeit dem Engagement, der Ideen und des Einsatzes der ausschließlich ehrenamtlichen Mitarbeiter zu verdanken. Das soziokulturelle Profil der Jugendarbeit bereichert mit seinen zahlreichen, gut besuchten Veranstaltungen das Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene Vorort. Die hohe Identifikation der Mitarbeiter mit ihrer Arbeit, die direkte Verantwortlichkeit für die vielfältigen Aufgaben, die damit verbunden sind, schafft die Grundlage für eine demokratische Teilhabe, und die direkte Umsetzung von Partizipation für die Jugendarbeit in Kleve. Die prinzipielle Offenheit des “Radhaus“ bietet vielen unterschiedlichen Gruppierungen einen Lebens- und Erfahrungsraum und somit eine wichtige Basis für die soziale Bildung innerhalb der Klever Jugendkultur. Für diese Arbeit ist eine den Nutzungsanforderungen entsprechende Ausstattung der Einrichtung wichtig.

Die letzte größere Sanierung erfolgte vor ca. 20 Jahren. Größtenteils wurden die bisherigen Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten in Eigenleistung erbracht. Die Nutzung unterschiedlicher Bereiche ist derzeit sowohl durch Verschleiß, wie auch durch provisorische Behelfsmöglichkeiten erschwert. Sowohl nach energetischen, hygienischen und sicherheitstechnischen Standards, wie auch in funktioneller Hinsicht ist eine Modernisierung in verschiedenen Bereichen nach heutigen Standards erforderlich.

Das Radhaus erhält jährliche Beihilfen gemäß Ziffer 3.2.6 des Kinder Kinder- und Jugendförderplanes zu anerkannten Sachkosten in maximaler Höhe von 7.000 €. Die Deckung der gesamten Betriebskosten erwirtschaftet das Klever Jugendwerk durch Bewirtung und Eintrittsgelder einzelner Veranstaltungen. Hierdurch können laufende Kosten gedeckt werden. Größere bauliche Maßnahmen sind damit nicht finanzierbar.

Der Drucksache liegen in der Anlage die Anträge in Kopie des Klever Jugendwerkes bei. Die Positionen Kleinmaterial Beschallung, Kassensystem und Medientechnik stellen keine Baumaßnahme dar. Über eine Förderung gemäß Ziffer 3.2.8 des Kinder und Jugendförderplans der Stadt Kleve als Beihilfe für die Anschaffung oder Reparatur von Jugendpflegematerial wird in einem gesonderten Verfahren entschieden. Hierfür steht ein eigener Haushaltsansatz zur Verfügung.

Die auf Baumaßnahmen bezogenen Kosten mit dem entsprechenden Zuschuss sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:



Die Förderung erfolgt im Rahmen der Anwendung der Förderbedingungen des vom Rat beschlossenen Kinder- und Jugendförderplanes und ist verbunden mit der Verpflichtung, die geförderten Bauobjekte mindestens 20 Jahre dem Verwendungszweck zu erhalten.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Jugendhilfeausschuss, 02.03.2016
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Antrag des Klever Jugendwerk e. V. zur Kenntnis. Die Bezuschussung erfolgt aus den im Etat bereitgestellten Haushaltsmitteln.
Wortbeitrag:
Abteilungsleiter Koch erläutert die Drucksache.

Erster Beigeordneter Haas stellt das seit Jahrzehnten durch Ehrenamtliche selbst getragene Angebot des Klever Jugendwerkes heraus.

StV. Siebers erkundigt sich nach der unterschiedlichen Förderhöhe von 25 % und 50 %. Abteilungsleiter Koch verweist auf den Kinder- und Jugendförderplan, der für Arbeiten in Eigenleistung den doppelten Zuschussanteil vorsehe.

nach oben