Login

Passwort vergessen?

Inhalt

508/X. - Jahresabschluss 2015 der USK AöR


a) Feststellung des Jahresabschlusses der USK AöR zum 31.12.2015
b) Feststellung des Lageberichtes der USK AöR für das Wirtschaftsjahr 2015
c) Beschluss über die Ergebnisverwendung
d) Beschluss über die Entlastung des Vorstandes

Vorlagennummer508/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


a) Der Rat der Stadt Kleve und der Verwaltungsrat der USK AöR stellen den Jahresabschluss 2015 entsprechend dem vorgelegten Bericht fest.
b) Der Rat der Stadt Kleve und der Verwaltungsrat der USK stellen den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015 fest.
c) Der Rat der Stadt Kleve und der Verwaltungsrat der USK AöR beschließen die Verwendung des Gesamtergebnisses 2015 wie dargestellt.
d) Der Verwaltungsrat der USK AöR erteilt dem Vorstand der USK AöR für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung.

Sachverhalt:


Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2015 der USK AöR ist Ihnen bereits zugegangen.

Das Geschäftsjahr 2015 schließt bei einer Bilanzsumme von rd. 96,6 Mio. € und einem Umsatzvolumen von rd. 26,4 Mio. € (einschl. andere aktivierte Eigenleistungen und sonstige betriebliche Erträge) mit einem Jahresüberschuss von 1.663.067,65 € ab.
Es wird vorgeschlagen, das Gesamtergebnis wie folgt zu verwenden:

1. Ausschüttung an die Stadt Kleve 1.500.000,00 €
2. Zuführung zur Rücklage für spätere Investitionen 163.067,65 €
1.663.067,65 €

Über die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Ergebnisverwendung beschließt nach der Kommunalunternehmensverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KUV NRW) in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Ziffern 14 und 15 der Satzung der Stadt Kleve über die USK AöR der Verwaltungsrat, wobei es diesbezüglich auch der Entscheidung des Rates der Stadt Kleve bedarf.

Nach § 27 Abs. 1 KUV NRW sowie § 6 Abs. 3 Ziffer 16 der Satzung der Stadt Kleve über die USK AöR entscheidet der Verwaltungsrat im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses auch über die Entlastung des Vorstandes der USK AöR.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Verwaltungsrat der Umweltbetriebe, 08.11.2016
Beschluss:
Der Verwaltungsrat der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR fasst einstimmig folgende Beschlüsse:
a) Der Jahresabschluss 2015 wird entsprechend dem vorgelegten Bericht festgestellt.
b) Der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015 wird festgestellt.
c) Die Verwendung des Gesamtergebnisses 2015 wird, wie in der Drucksache Nr. 508/X. dargestellt, beschlossen.

Über Beschlussvorschlag d) der Drucksache entscheidet der Verwaltungsrat der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Kleve in seiner kommenden Sitzung.
Wortbeitrag:
Dirk Abts von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH trägt zum Jahresabschluss 2015 der USK AöR vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Bezug nehmend auf Anlage 7 Seite 5 des Jahresabschlussberichts möchte StV. Goertz wissen, ob die unter "Anlagen im Bau" ausgewiesene Investition für das Prozessleitsystem in Gänze in 2015 getätigt worden sei. Die bei der Realisationsstudie Klärschlammentsorgung ausgewiesenen Kosten halte er zudem für hoch.

Leitender Verwaltungsdirektor Janssen antwortet, dass die bis zum 31.12.2015 tatsächlich gezahlte Investitionssumme ausgewiesen sei. Das Projekt sei aber noch nicht abgeschlossen. Sobald demnächst das Projekt vollendet sei, erfolge die entsprechende Umbuchung. Die Kosten für das Projekt zur Optimierung der Kläranlage bezögen sich nicht ausschließlich auf die Studie. Über die Jahre hinweg sei eine Reihe weiterer Untersuchungen durchgeführt worden. Dies sei aufgrund der Komplexität der Thematik notwendig gewesen. Es handele sich um die Gesamtausgaben für das Projekt der Optimierungsmaßnahmen auf der Kläranlage, über das regelmäßig berichtet worden sei.

Bezogen auf die in Anlage 7 Seite 20 ausgewiesenen Deponiekosten fragt StV. Goertz wie viele Tonnen entsorgt worden und ob hier auch die Klärschlämme beinhaltet seien.

Leitender Verwaltungsdirektor Janssen führt aus, dass ca. 10.000 t Restabfälle, knapp 7.000 t Bioabfälle sowie Sonderabfälle und weitere Abfälle entsorgt bzw. verwertet worden seien. Näheres ergebe sich auch aus dem Lagebericht. Es handele sich um den kumulierten Betrag, der an die KKA abzuführen sei. Überwiegend handele es sich um Kosten des Bereiches Abfallentsorgung, jedoch sei hier auch die Klärschlammentsorgung beinhaltet. Die Gebühren für die Entsorgung des Klärschlammes beliefen sich auf rd. 64 Euro/t einschließlich der Umsatzsteuer und könnten insgesamt noch als sehr günstig bezeichnet werden.

In Sachen Klärschlammentsorgung fragt StV. Goertz nach, wieviel Nässe in dem Verfahren entzogen werde, worin die Optimierung dieses Verfahrens liege und ob damit auch eine Faulgasentnahme einhergehe.

Leitender Verwaltungsdirektor Janssen führt aus, dass aktuell der Klärschlamm einen Trockensubstandgehalt von 22-23 % habe. Ein höherer Wert sei mit herkömmlicher Schlammentwässerungstechnik im Regelfall nicht erzielbar. Im Rahmen der geplanten Optimierungsmaßnahmen sei jedoch auch die Erneuerung der Schlammentwässerung sowie eine Klärschlammtrocknung vorgesehen. Zudem solle die energetische Nutzung des in der angedachten Faulung anfallenden Klärgases umgesetzt werden, und zwar zur Gewinnung von elektrischer als auch thermischer Energie. Beide Energien sollten auch dann vor Ort im Prozess genutzt werden. Bezüglich der thermischen Energie sei ein kaskadisches Wärmenutzungskonzept der Projektteile untereinander geplant.

StV. Bungert möchte wissen, warum die Dienstleistungen in den einzelnen Betriebssparten deutlich defizitärer seien als die gebührenfinanzierten Bereiche.

Leitender Verwaltungsdirektor Janssen erklärt, dass dies u.a. auf die höheren und nicht kalkulierbaren Zuführungen an die Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeverbindlichkeiten als Folge des gesunkenen Zinsniveaus zurückzuführen sei. Des Weiteren habe auch das vegetationsintensive Klima des Jahres dazu beigetragen, da hieraus erhöhter Unterhaltungsaufwand entstand. Auch seien aufgrund der milden Witterung über einen deutlich längeren Zeitraum hinweg Straßenunterhaltungsmaßnahmen statt eines Winterdienstes möglich gewesen.

Erster Beigeordneter Haas teilt mit, dass nur die Beschlussvorschläge a) bis c) der Drucksache zur Abstimmung stünden. Über Beschlussvorschlag d) entscheide der Verwaltungsrat nach Beschlussfassung durch den Rat in seiner kommenden Sitzung.
Haupt- und Finanzausschuss, 14.12.2016
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing weist darauf hin, dass nur die Beschlussvorschläge a) bis c) der Drucksache zur Abstimmung stünden. Über Beschlussvorschlag d) entscheide der Verwaltungsrat nach Beschlussfassung durch den Rat in seiner kommenden Sitzung.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, den Beschlussvorschlägen a) bis c) der Drucksache zu folgen.
Rat, 21.12.2016
Beschluss:
Nach Beschluss des Verwaltungsrates der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR am 06.12.2016 fasst der Rat der Stadt Kleve einstimmig folgende Beschlüsse:
a) Der Jahresabschluss 2015 wird entsprechend dem vorgelegten Bericht festgestellt.
b) Der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015 wird festgestellt.
c) Die Verwendung des Gesamtergebnisses 2015 wie in der Drucksache Nr. 508/X. dargestellt beschlossen.


Über Beschlussvorschlag d) entscheidet der Verwaltungsrat der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR in seiner nächsten Sitzung.
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing lässt über die Beschlussvorschläge a) bis c) der Drucksache abstimmen.
Verwaltungsrat der Umweltbetriebe, 17.01.2017
Beschluss:
Der Verwaltungsrat der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR erteilt dem Vorstand der USK AöR für das Wirtschaftsjahr 2015 einstimmig Entlastung.

Verwaltungsratsvorsitzender Haas bedankt sich bei Herrn Janssen für die in den Jahren 2015 und 2016 geleistete Arbeit und bittet, diesen Dank an das gesamte Team der USK weiterzugeben.

nach oben