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873/X. - Joseph Beuys Gesamtschule


hier: Auflösung des Teilstandortes am Rosendaler Weg in Bedburg-Hau

Vorlagennummer873/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW , den Teilstandort der Joseph Beuys Gesamtschule ( Schulnummer 196769), Rosendaler Weg 4 in 47551 Bedburg-Hau mit Ablauf des Schuljahres 2017/18 (31.07.2018) endgültig aufzulösen.

Sachverhalt:


Der Teilstandort der Joseph Beuys Gesamtschule in Bedburg-Hau ist aufgrund der Kooperation mit der Gemeinde Bedburg-Hau zur Sekundarschule genehmigt worden. Zum Schuljahr 2016/17 konnte aufgrund der Anmeldezahlen zur Sekundarschule in Bedburg-Hau nur eine Eingangsklasse gebildet werden. Dies hat die Bezirksregierung ausnahmsweise genehmigt.

Zum 01.08.2017 wurde die Sekundarschule in die Joseph Beuys Gesamtschule, mit den Teilstandorten in Bedburg-Hau und Kleve, umgewandelt.

Die Teilstandorte in Kleve und Bedburg-Hau sollten längstens bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 genutzt werden. Gemäß der Genehmigung der Bezirksregierung dürfen die Teilstandorte nur solange genutzt werden, wie sie für die Schüler und Schülerinnen im Bildungsgang Sekundarschule benötigt werden und der ordnungsgemäße Unterricht gewährleistet werden kann.

Die Joseph Beuys Gesamtschule unterrichtet derzeit an drei Schulstandorten:

1. Hauptstandort Hoffmannallee 15 in Kleve
2. Teilstandort Ackerstraße 80 in Kleve
3. Teilstandort Rosendaler Weg 4 in Bedburg-Hau.


Gemeinsam mit Bürgermeisterin Northing, Bürgermeister Drießen aus Bedburg-Hau , der zuständigen Schulaufsichtsbeamtin Frau Bentele-Brückner und der Schulleitung Herrn Riedl und Frau Fischer wurde die mögliche Fortführung der Joseph Beuys Gesamtschule mit allen drei Standorten besprochen.

Die Schulleitung hat nunmehr dargelegt ( s. Anlage) , dass ein gesamtschulspezifischer differenzierter Unterricht nicht mehr gewährleistet werden kann. Mit dem Hauptstandort an der Hoffmannallee, der seit dem Schuljahresbeginn 2017/18 hinzu gekommen ist, muss die Schule den Unterricht an drei Standorten planen. Durch die Wechsel zwischen den Standorten verlieren die Schüler und Schülerinnen wertvolle Unterrichtszeit. Auch der Ganztagsunterricht an drei Tagen in der Woche , der ein Bestandteil der Gesamtschule ist, kann nicht mehr gänzlich gewährleistet werden.
Die Schulaufsichtsbeamtin Frau Bentele-Brückner hat sich mit Schreiben vom 09.04.2018 ( s. Anlage) der Stellungnahme der Schulleitung angeschlossen.

Die Schüler und Schülerinnen des Teilstandortes Bedburg-Hau können am Teilstandort Ackerstraße und am Hauptstandort Hoffmannallee weiter unterrichtet werden; erforderliche Klassenräume sind vorhanden. Der Transport der Schüler und Schülerinnen wird durch die Stadt Kleve organisiert.


Da am Teilstandort Bedburg-Hau ein gesamtschulspezifischer differenzierter Unterricht für die Schüler und Schülerinnen nicht mehr gewährleistet werden kann, schließt sich die Verwaltung der Stellungnahme der Schulleitung an und empfiehlt, die Auflösung des Teilstandortes in Bedburg-Hau zum Schuljahr 2018/19 zu beantragen.

Der Rat der Gemeinde Bedburg-Hau wurde durch den Bürgermeister Drießen in der Sitzung am 26.04.2018 über die beabsichtigte Auflösung des Teilstandortes in Kenntnis gesetzt. Am gleichen Tag wurden die Mitglieder des Rates der Stadt Kleve und die Eltern im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 07.05.2018 informiert.


Die Stadt Kleve dankt der Gemeinde Bedburg-Hau und allen an der Schule Beteiligten ausdrücklich für die Bereitstellung des Schulgebäudes, für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und das unermüdliche Engagement in den letzten Jahren.


Gemäß § 81 Abs. 2 und 3 Schulgesetz muss diese Maßnahme von der Schulaufsichtsbehörde genehmigt werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Schulausschuss, 28.05.2018
Wortbeitrag:
Oberverwaltungsrätin Wier erläutert die Drucksache.

StV. Delbeck erkundigt sich, ob eine Zustimmung des Rates der Gemeinde Bedburg-Hau nötig sei.

Oberverwaltungsrätin Wier erklärt, dass der Rat der Gemeinde Bedburg-Hau vom Bürgermeister Driessen informiert wurde. Eine Zustimmung durch ihn ist nicht erforderlich, da Träger der Schule die Stadt Kleve ist.

StV. Lichtenberger erklärt sich mit dem Beschlussvorschlag einverstanden. Er hofft, dass bezüglich des Schulweges der Kinder im Einzelfall gute Lösungen gefunden werden.

StV. Bucksteeg erkundigt sich, ob das Mietverhältnis der Räumlichkeiten in Bedburg-Hau kündbar sei.

Erster Beigeordneter Haas versichert, dass durch Aufgabe des Teilstandortes der Schule der Mietvertrag außerordentlich gekündigt werden kann.

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 13.06.2018
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 28.06.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW, den Teilstandort der Joseph Beuys Gesamtschule (Schulnummer 196769), Rosendaler Weg 4 in 47551 Bedburg-Hau mit Ablauf des Schuljahres 2017/18 (31.07.2018) endgültig aufzulösen.

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