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1222/X. - Karl Kisters Realschule;


Festlegung der Zügigkeit

Vorlagennummer1222/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt:

1. die dauerhafte Vierzügigkeit der Karl Kisters Realschule (Schulnummer 193410), Lindenstr. 3 a, 47533 Kleve ab dem Schuljahr 2020/21 ( ab dem 01.08.2020);

2. die Schule wird ab dem 01.08.2020 dauerhaft eine Schule des gemeinsamen Lernens, wenn die Schule vierzügig genehmigt wird;

3. den notwendigen Ausbau bis zum 31.07.2025;

4. sofern die notwendige Erweiterung bis 31.07.2023 nicht erfolgen kann, ist ab dem 01.08.2023 eine Dependance bereitzustellen.

Sachverhalt:


Der Schulentwicklungsplan 2017/18 - 2022/23 zeigt auf Seite 54 die Entwicklung der Schülerzahlen der weiterführenden Schulen. Die Schülerzahlen steigen demnach wie folgt:

2019: 4125
2020: 4282
2021: 4300
2022: 4401
2023: 4446
2024: 4526
2025: 4637
2026: 4796
2027: 4862
2028: 4894

Das Büro Garbe, Lexis & von Berlepsch hat einen Bedarf von 22-24 Zügen an den weiterführenden Schulen ab 2025 ermittelt.
Derzeit verfügen die weiterführenden Schulen über 19 Züge und zwar:

Karl Kisters Realschule 3 Züge
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 3 Züge
Konrad-Adenauer-Gymnasium 3 Züge
Gesamtschule am Forstgarten 5 Züge
Joseph Beuys Gesamtschule 5 Züge

Im Schulentwicklungsplan ist (Seite 57, s. Anlage) deutlich dargelegt, dass die Karl Kisters Realschule in der Prognose mindestens vier Züge benötigt; ab dem Jahr 2024 werden sogar fünf Züge prognostiziert. Die Fünfzügigkeit ist allerdings keine Option für die Schullandschaft der Stadt Kleve.

Am 25.07.2019 wurde das Thema der Vierzügigkeit bei der Bezirksregierung besprochen. Mit Schreiben vom 23.08.2019 (siehe Anlage) teilt die Bezirksregierung mit, dass inzwischen die Stellungnahmen der schulfachlichen Dezernenten vorliegen, die im Ergebnis für die beabsichtigte Maßnahme votieren allerdings mit folgender Bedingung:

„1. Die räumliche Erweiterung der Karl Kisters Realschule muss bis zum 01.08.2025 umgesetzt sein.
2. Für den Interimszeitraum ab dem 01.08.2020 bis zur vollzogenen räumlichen Erweiterung der Karl Kisters Realschule sind die für eine dauerhafte Vierzügigkeit zusätzlich notwendigen Räume zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Unterrichtsbetriebs in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen, z.B. durch Aufstellen von Containern auf dem Schulgelände.
3. Die Stadt Kleve stimmt zu, dass die Karl Kisters Realschule ab dem 01.08.2020 dauerhaft als Ort des gemeinsamen Lernens festgelegt wird.
4. Die Schule ist gemäß § 76 Schulgesetz NRW rechtzeitig zu beteiligen.“

Für die Karl Kisters Realschule wurde in den Jahren 2016/17, 2017/18 und 2019/20 je eine Überhangklasse gebildet, sodass die Schule bis dahin durchgängig vierzügig war. Nur im Jahrgang 2018/19 war die Bildung einer Überhangklasse seitens der Bezirksregierung nicht zulässig, sodass ausschließlich die Klassen 5 dieses Schuljahres dreizügig sind.

Ein hervorragendes Fachraumprogramm belegt die Auslastung der Räume an der Schule. Allerdings stößt die Schule mit der notwendigen Differenzierung der Schüler und Schülerinnen (SuS) und mit der Beschulung der SuS mit zieldifferenten Förderbedarfen auch auf Grenzen. Für die optimale Beschulung müssen kleinere Differenzierungsräume, je Jahrgang ein Differenzierungsraum, geschaffen werden.

Als Schulträger liegt es auch im Interesse der Stadt Kleve, dass die SuS mit zieldifferenten Förderbedarfen, die in Kleve wohnen, einen Schulplatz an einer der Klever Schulen erhalten. Die Festsetzung als Schule des gemeinsamen Lernens hat für die Schule den Vorteil, dass ihr Stunden eines Sonderpädagogen und ein zusätzliches Fortbildungsbudget zustehen. Bei einer Einzelintegration, die erfolgen würde, wenn die Schule nicht eine Schule des gemeinsamen Lernens wäre, würden diese Vorteile nicht wirken.

Die Schule kann laut Beschluss der Schulkonferenz vom 01.10.2019 und der Erläuterung vom 08.10.2019 dazu bis einschließlich des Schuljahres 2022/23 durch Umnutzung bestehender Räume die Beschulung aller SuS sicherstellen.

In einem ersten Schritt hat die Schule einen Raum zu zwei Differenzierungsräumen umgewandelt. Hierbei handelt es sich um einen der beiden Kunsträume, der nur wenig ausgelastet war. Der Kunstunterricht wird durch den zweiten Kunstraum abgedeckt.

Um alle SuS weiterhin beschulen und fördern zu können, könnte in einem nächsten Schritt auf Vorschlag der Schulkonferenz, im Schuljahr 2021/22 ein weiterer Raum (der 2. Computerraum) aufgegeben werden. Durch die Anschaffung eines zusätzlichen mobilen Laptop- oder Tabletkoffer kann der Informatikunterricht weiterhin nach Lehrplan in einem Klassenraum erfolgen. Somit stünden für zwei weitere Schuljahre (bis zum Ende des Schuljahres 2022/23) für die Vierzügigkeit und für das gemeinsame Lernen entsprechende Räume zur Verfügung.

Ab dem Schuljahr 2023/24 müsste, sofern kein weiterer Raum umgewandelt werden kann, der Erweiterungsbau erstellt sein oder ein Container aufgestellt oder eine Dependance zur Verfügung gestellt werden. Die Aufstellung eines Containers auf dem Schulhof ist aus derzeitiger Sicht nicht realisierbar, da die Schulhoffläche dafür nicht ausreicht. Eine Dependance, z.B. in den Räumen des Konrad-Adenauer-Gymnasiums, könnte zur Verfügung gestellt werden.
Eine Dependance ist für den schulischen Ablauf immer eine Herausforderung und bedeutet für den Schulträger zusätzliche Kosten z.B. aufgrund des erforderlichen Bustransfers.
Die Verwaltung wird die Planung für den Erweiterungsbau so frühzeitig anstoßen, dass eine Fertigstellung voraussichtlich zum 31.07.2023 realisiert werden kann. Bereits laufende Bauverfahren werden hierdurch nicht verzögert.

Somit wäre die Vierzügigkeit und die Unterrichtung der SuS mit Förderbedarfen, insbesondere mit zieldifferenten Förderbedarfen, in den Räumen der Karl Kisters Realschule realisierbar.
Diese Planungen wurden im Detail mit der Bezirksregierung besprochen und eine Zustimmung wurde in Aussicht gestellt. Sollte dennoch eine Dependance erforderlich werden, so würde die Bezirksregierung dies mittragen, da die Auslagerung nur für kurze Dauer wäre und die Stadt die Unterstützung durch den Bustransport signalisiert hat.

Die Schulkonferenz hat am 01.10.2019 zu diesem Thema beraten. Das Ergebnis der Beratung und die Erklärung dazu sind anliegend beigefügt. Entgegen des Beschlusses der Schulkonferenz ist die Umsetzung der baulichen Maßnahme nicht verbindlich und auch nicht zum Termin 31.07.2023 zugesagt worden. Die Verwaltung hat am 09.10.2019 einen Auftrag vom Rat erhalten, der besagt, dass der vierzügige Ausbau geprüft werden solle. Die Verwaltung hat dargelegt, mit den Planungen 2021 beginnen zu können.

Die Nachbarkommunen wurden gem. § 80 Absatz 1 Schulgesetz NRW beteiligt und die privaten Schulträger wurden gem. § 80 Abs. 7 Schulgesetz NRW informiert.


Gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW muss diese Maßnahme von der oberen Schulaufsicht (Bezirksregierung Düsseldorf) genehmigt werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Schulausschuss, 27.11.2019
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing stellt die Drucksache vor.

StV. Cosar signalisiert Zustimmung für seine Fraktion, regt jedoch an, die geplante bauliche Erweiterung um zwei Klassen vorzuziehen.

Beratendes Mitglied Riedl bittet um eine Rückstellung des Beschlusses für 3-4 Jahre. Der aktuelle räumliche und ausstattungstechnische Zustand der Gesamtschulen lasse keine Vergleichbarkeit mit einem dreigliedrigen Schulsystem zu. Platz an den vorhandenen Schulen sei auch ohne den Beschluss vorhanden. Er wirbt für die Gesamtschulen und gibt zu bedenken, dass die Etablierung von Gesamtschulen Zeit brauche.

StV. Lichtenberger führt aus, dass man in der Fraktion eine Diskussion analog zu den vorgebrachten Punkten geführt habe. Einerseits sehe man die steigenden Schülerzahlen und bewerte auch die Entwicklung zur Schule des gemeinsamen Lernens als positiv andererseits sei die Frage, ob der Beschluss in die Schullandschaft passe. Man wünsche sich ein stabiles Schulsystem und befürchte, dass sich die Zahl der Abschulungen erhöhen könnte, was an den aufnehmenden Gesamtschulen zu Klassenteilungen führen könnte. Vor diesem Hintergrund beantrage man:

1. Den Beschluss der 4-Zügigkeit für die Karl-Kisters-Realschule zunächst auf das nächste Schuljahr zu beschränken. Dies gebe auch Raum für die Planung der baulichen Entwicklung.

2. Die Rückläuferproblematik zu begrenzen, indem man von § 132c SchulG NRW Gebrauch macht, so dass es möglich wäre, an der Karl-Kisters-Realschule einen Hauptschulabschluss zu machen.

StV. Meyer-Wilmes betont, dass der Erweiterungsbau der Realschule sehr wichtig sei. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass sich unklare bauliche Situationen und Zwischenlösungen negativ auf die Schülerzahlen auswirkten. Ihr Wunsch sei es, die Profile der einzelnen Schulen besser zu fördern und herauszustellen.

Hierzu merkt Oberverwaltungsrätin Wier an, dass es im September 2019 eine Informationsveranstaltung aller weiterführenden Schulen in der Stadthalle gegeben habe. Auf dieser Veranstaltung hätten sich alle weiterführenden Schulen in Form eines Marktplatzes bei interessierten Eltern und Kindern vorgestellt.

Bürgermeisterin Northing stellt heraus, dass die baulichen Möglichkeiten in der Drucksache in Abstimmung mit der Schule dargestellt seien und ab dem Jahr 2023 ggf. mit einer Dependance gearbeitet werden müsse. Ausdrücklich weist sie zurück, dass man Optionen darstelle, die bereits jetzt nicht realisierbar seien.

StV. Rütter begrüßt die Einrichtung der 4-Zügigkeit, jedoch nicht unter den vorgeschlagenen Bedingungen. Es sei zu berücksichtigen, dass gemeinsames Lernen mehr Raum brauche. Zudem hätten sich Dependance-Lösungen in der Vergangenheit bereits als unglücklich herausgestellt.

Oberverwaltungsrätin Wier führt aus, dass man sich durch die Bezirksregierung habe beraten lassen. Dort stehe man einer 4-Zügigkeit positiv gegenüber, sofern die Karl-Kisters-Realschule eine Schule des gemeinsamen Lernens würde.
Dies könne sicherlich als eine Form von Erpressung gesehen werden. Gleichzeitig gibt Oberverwaltungsrätin Wier zu bedenken, dass bereits jetzt Schüler, die zieldifferent unterrichtet werden, der Schule im Wege der Einzelintegration zugewiesen werden. Hierfür sind keine finanziellen oder räumlichen Ausgleichsleistungen vorgesehen. Eine finanzielle Unterstützung der Karl-Kisters-Realschule sei nur möglich, wenn diese zu einer Schule des gemeinsamen Lernens werde. Dies könne sicherlich als eine Form der besonderen Vorgabe gesehen werden.

Bürgermeisterin Northing präzisiert, dass die Beschlussvorlage auf Grundlage der Schulentwicklungsplanung der Stadt Kleve erstellt worden sei.
Die zieldifferent zu beschulenden Kinder seien da und sie frage sich, warum man die finanziellen Vorteile nicht nutzen solle.

Beratendes Mitglied Best erklärt, dass die Realschule nicht Konkurrenz der Gesamtschule sei. Die Realschule führe im Rahmen des gemeinsamen Lernens seit Jahren zielgleichen Unterricht durch und erkläre sich nun bereit, die Herausforderung des zieldifferenten Unterrichts anzunehmen. Hierzu sei bereits ein Kunstraum zu einem Differenzierungsraum umgestaltet worden. Beratendes Mitglied Best stellt zur Thematik der Schulformwechsler heraus, dass die Realschule in der Vergangenheit mehr Kinder von Gymnasien aufgenommen habe als Schüler an die Gesamtschulen abgegeben worden seien.

In Bezug auf den Antrag des StV. Lichtenberger bittet beratendes Mitglied Best um einen umsichtigen Umgang mit dem § 132c SchulG NRW. Dieser beinhalte einen komplett anderen Bildungsauftrag.

Abschließend führt beratendes Mitglied Best aus, dass sich die Schulkonferenz gegen eine Dependance ausgesprochen habe.

Bürgermeisterin Northing äußert Verwunderung über diese Entscheidung, da der Beschlussvorschlag mit der Karl-Kisters-Realschule abgestimmt gewesen sei.

StV. Merges spricht sich aufgrund des Raummangels gegen eine 4-Zügigkeit aus. Er präferiert einen Aufschub der Entscheidung, bis die entsprechenden baulichen Voraussetzungen geschaffen seien.

Bürgermeisterin Northing betont, dass eine Zusicherung der baulichen Fertigstellung bis 2023 aktuell nicht möglich sei. Sofern eine Dependance-Lösung nicht gewünscht werde, könne sie die Entscheidung für eine 4-Zügigkeit nicht empfehlen.

StV. Cosar führt aus, dass die Beschlussvorlage auf Grundlage des Gutachtens des Büros Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch erstellt worden sei. Er beurteile die parallelen Schulsysteme als problematisch und sehe die Stadt Kleve in der Verantwortung für qualitativ und räumlich sinnvolle Lösungen zu sorgen.
Eine Grundlage für die Anwendung des § 132 c SchulG NRW sehe er nur, wenn weder Haupt- noch Gesamtschulen vorhanden seien.
Aus Gründen der Schulentwicklungsplanung stimme er dem Beschlussvorschlag weiterhin zu.

Bürgermeisterin Northing sieht wenig Aussicht auf Erfolg für eine Anwendung des § 132 c SchulG NRW. Sie betont, dass der Beschlussvorschlag mit allen Beteiligten abgestimmt gewesen sei.

Sachkundige Bürgerin Hütz merkt an, dass beide Schulsysteme nicht gleichwertig funktionieren können und es Zeit für einen Wechsel sei.

Beratendes Mitglied Best führt aus, dass die Anmeldezahlen der letzten Jahre eine durchgängige 4-Zügigkeit unabdingbar machten und er diese 4-Zügigkeit auch wolle. Hierzu sei jedoch ein Ausbau bis 2023 notwendig, ansonsten sei eine Umsetzung nicht möglich.

StV. Rütter erklärt, der Bedarf für eine 4-Zügigkeit sei jetzt da und konnte in der Vergangenheit räumlich auch bedient werden. Er unterstützt eine 4-Zügigkeit, wie sie aktuell praktiziert wird und regt an die Entscheidung über die Umwandlung in eine Schule des gemeinsamen Lernens zu verschieben. Die Zügigkeit könne schließlich durch Ratsbeschluss festgelegt werden.

Bürgermeisterin Northing stellt richtig, dass der dauerhaften Festlegung der Zügigkeit einer Schule durch die Bezirksregierung zugestimmt werden müsse.
Zudem müsse eine Dependance in Betracht gezogen werden, ansonsten sehe sie das Scheitern des Beschlussvorschlags.

Beratendes Mitglied Riedl bittet nochmal um Verständnis für die Gesamtschulen. Aus seiner Erfahrung brauche eine Gesamtschule im Aufbau Zeit. Man habe in den letzten Jahren am Profil der Joseph Beuys Gesamtschule gearbeitet. Es bestehe Verständnis für die Erhöhung der Zügigkeiten, gleichzeitig bittet er zu berücksichtigen, dass die Gesamtschulen Schüler aufnehmen könnten.

StV. Meyer-Wilmes stellt heraus, dass der Faktor Zeit für alle Beteiligten erheblich sei. Sie sorge sich vor einer ewigen Interimslösung und meldet für ihre Fraktion Beratungsbedarf an.

Auf den Einwand des beratenden Mitglieds Best, dass die Gesamtschulen mit der Anzahl der Kinder im gemeinsamen Lernen überlastet werden, sofern man sich gegen eine 4-Zügigkeit der Realschule ausspreche, führt Bürgermeisterin Northing aus, dass es in diesem Fall bei der bisherigen Vorgehensweise bliebe. Es würden der Realschule durch die Bezirksregierung weiterhin Kinder im Verfahren der Einzelintegration ohne entsprechenden Ausgleich zugewiesen.

StV. Welberts meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an. Er insistiert darauf, dass dies nicht als Verzögerung des Verfahrens wahrgenommen werde.
Haupt- und Finanzausschuss, 04.12.2019
Wortbeitrag:
Aufgrund der Beratung in der vergangenen Sitzung des Schulausschusses meldet StV. Tekath für ihre Fraktion Beratungsbedarf an.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 11.12.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei 25 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen:
1. die dauerhafte Vierzügigkeit der Karl Kisters Realschule (Schulnummer 193410), Lindenstr. 3 a, 47533 Kleve ab dem Schuljahr 2020/21 (ab dem 01.08.2020);
2. die Schule wird ab dem 01.08.2020 dauerhaft eine Schule des gemeinsamen Lernens, wenn die Schule vierzügig genehmigt wird;
3. den notwendigen Ausbau bis zum 31.07.2023;
4. sofern die notwendige Erweiterung bis 31.07.2023 nicht erfolgen kann, ist ab dem 01.08.2023 eine Dependance bereitzustellen.


StV. Tekath gibt eine persönliche Erklärung ab. Mit dieser Entscheidung sei die Chance auf eine einvernehmliche Lösung genommen worden. Ihre Fraktion stehe zu allen Schulen und hätte sich gewünscht, dass für alle Schulen die Chance genutzt werde, dass sich diese entwickeln könnten. Sie wollte zudem, dass sich die Schulkonferenz uneingeschränkt für das gemeinsame Lernen ausspreche, da davon auch das pädagogische Konzept abhängig sei. Die von der Schulkonferenz abgelehnte Dependance-Lösung sei nun richtigerweise mitbeschlossen worden. Es sei schade, dass eine einvernehmliche Lösung von den übrigen Mitgliedern des Rates nicht gewollt sei.
Wortbeitrag:
StV. Gebing teilt mit, dass seine Fraktion zustimmen werde, da sie auch nach Rücksprache mit der Schulleitung sowie einer Begehung der Örtlichkeit zuversichtlich sei, dass die Vierzügigkeit, die zudem Ergebnis des Garbe Gutachtens sei, inklusive der notwendigen kleineren Baumaßnahme realisiert werden könne. Eine Konkurrenz zu den anderen Schulen sehe seine Fraktion nicht.

StV: Tekath führt aus, warum die SPD-Fraktion einer Vierzügigkeit aktuell nicht zustimmen könne. Sie geht dabei auf die Zahl der Schulabgänger und das Raumprogramm ein, das zu überarbeiten sei. Darüber hinaus habe sich die Schule gegen das gemeinsame Lernen, was von der Bezirksregierung aber gefordert werde, und eine Dependance-Lösung ausgesprochen. Die Schulkonferenz müsse sich daher zunächst entsprechend entscheiden, zumal der aktuelle Beschluss nicht genehmigungsfähig sei. Aufgrund der bestehenden Unklarheiten beantragt sie die Rückverweisung in den Schulausschuss, um dann auch Vertreter der Bezirksregierung sowie das GSK zur Raumplanung zu hören.

StV. Rütter spricht sich für die Vierzügigkeit aus, wenn die Voraussetzungen stimmten. Aus diesem Grund schlägt er vor, Punkt 2. des Beschlussvorschlages dahingehend zu ändern, dass die Schule erst mit Fertigstellung des Erweiterungsbaus Schule des gemeinsamen Lernens werde. Eine seriöse Arbeit sei ansonsten nicht möglich. Dies müsse auch der Bezirksregierung klargemacht werden, von der er sich schlecht beraten fühle. Er begrüße daher den Vorschlag von StV. Tekath, Vertreter der Bezirksregierung einzuladen.

StV. Dr. Merges teilt ebenfalls mit, dass seine Fraktion auf Grundlage der aktuellen Gegebenheiten nicht zustimmen könne. Er schließt sich dem Vorschlag von StV. Tekath auf Rückverweisung in den Schulausschuss an.

StV. Dr. Meyer-Wilmes macht deutlich, dass eine Vierzügigkeit an das gemeinsame Lernen gekoppelt sei und die Bezirksregierung auf diese Koppelung nicht verzichten könne. Herr Riedl habe deutlich gemacht, dass die Akzeptanz der Gesamtschulen von einer Drittelung bei den Schulformempfehlungen abhänge. Die Realschule werde das gemeinsame Lernen akzeptieren, wenn der Erweiterungsbau bis 2023 fertiggestellt sei. Um die Gesamtschulen zu entlasten, sollten die zu inkludierenden Kinder bis 2023 an der Realschule verbleiben. Eine erneute Verschiebung und Diskussion dieser Angelegenheit wolle sie vermeiden.

StV. Gebing bestätigt, dass die Realschule kein Problem mit dem gemeinsamen Lernen habe. Die von StV. Tekath angesprochene Problematik um das Raumprogramm sehe er nicht. Er habe nichts gegen eine erneute Beratung im Schulausschuss, sofern dann neue Erkenntnisse vorlägen und die Vierzügigkeit trotzdem zum kommenden Schuljahr realisiert werde.

Oberverwaltungsrätin Wier gibt zu bedenken, dass eine Entscheidung zur Zügigkeit vor dem Anmeldetermin Anfang Februar getroffen sein müsste.

StV. Dr. Meyer-Wilmes äußert, dass sie einen Beschluss zur Vorbereitung der baulichen Vierzügigkeit am heutigen Tage für sinnvoll halte. Da die Vierzügigkeit an das gemeinsame Lernen gekoppelt sei, sei die Bezirksregierung aufzufordern, das entsprechende Personal zur Verfügung zu stellen. Hinsichtlich der von der Realschule abgelehnten Dependance-Lösung schlägt sie folgenden Kompromiss vor: „Sollte die notwendige Erweiterung bis zum 31.07.2023 nicht fertiggestellt sein, findet die Verwaltung mit der Schulleitung eine einvernehmliche Interimslösung.“

Bürgermeisterin Northing stellt klar, dass der Beschlussvorschlag mit der Realschule besprochen sei. Die Verwaltung sei zuversichtlich, den Erweiterungsbau bis 2023 fertigzustellen, könne dies aber nicht garantieren. Aufgrund dessen sei eine Einigung zugunsten einer Dependance-Lösung erzielt worden.

StV. Rütter meint, dass genau aus diesem Grund das gemeinsame Lernen erst mit Vorliegen der Voraussetzungen realisiert werden sollte. Die neue Landesregierung habe nicht umsonst Schwerpunktschulen gebildet. Er sei nicht bereit, einen Beschluss zu fassen, bei dem bereits jetzt das Risiko bestehe, dass die Inklusion an der Realschule scheitern könne, wenn die räumlichen Voraussetzungen bis 2023 nicht sichergestellt seien. Dies müsse der Bezirksregierung gegenüber deutlich gemacht werden.

Bürgermeisterin Northing weist darauf hin, dass die grundsätzliche Zügigkeit einer Schule von der Bezirksregierung zu genehmigen und diese an das gemeinsame Lernen gekoppelt sei.

StV. Bay macht deutlich, dass die Bezirksregierung konform dem Schulgesetz und der Landesverfassung NRW handele. Er stellt im Folgenden dar, was das gemeinsame Lernen für die Realschule bedeute. Damit einher gehe die Laufbahnsicherung an der Realschule sowie die Anwendung des § 132c Schulgesetz NRW. Er stellt weiter die Beziehung zwischen integriertem und dreigliedrigem Schulsystem dar. Gemäß dem Schreiben der Bezirksregierung vom 06.12.2019 sei eine dauerhafte Vierzügigkeit der Realschule nur dann genehmigungsfähig, wenn an der Schule das gemeinsame Lernen vollzogen werde, § 132c Schulgesetz NRW zur Anwendung komme, der Erweiterungsbau der Realschule an die vierte Stelle in der Priorisierung der Schulbaumaßnahmen rücke und, falls erforderlich, eine Dependance-Lösung gefunden werde. Er spricht sich dafür aus, das Schreiben der Bezirksregierung der Niederschrift als Anlage beizufügen, sofern am heutigen Tage eine Entscheidung getroffen werde.

Bürgermeisterin Northing sagt dies zu. Sie gibt zu bedenken, dass die Vierzügigkeit bei erneuter Beratung zum nächsten Schuljahr nicht realisiert werden könne. Die Bezirksregierung wünsche zudem eine Beschlussfassung.

StV. Schmidt meint, dass sich die Diskussion im Kreis drehe und der Klever Schulfrieden auf den Prüfstand gestellt werde. In seinen Augen bestehe die Lösung darin, dass die Verwaltung zusichere die Baumaßnahme bis 2023 fertigzustellen.

Technischer Beigeordneter Rauer verweist auf die Priorisierung bei den Schulbauten, deren zugesagte Fertigstellung von einem planmäßigen Ablauf abhänge. Auch die vermeintlich kleinere Baumaßnahme an der Realschule bedürfe einer Betreuung und binde Personal.

StV. Cosar meint, dass die Punkte 1. und 2. des Beschlussvorschlages unstrittig wären. Sofern das gemeinsame Lernen umgesetzt werde, müsse aber zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt werden. Hinsichtlich der nicht zusicherbaren Fertigstellung des Erweiterungsbaus schlägt er vor, es drauf ankommen zu lassen, den Beschluss zu fassen und notfalls aufzugeben. Die Dependance-Lösung halte auch er für eine schlechte Lösung.

Tariflich Beschäftigter Hoymann stellt klar, dass nie gesagt worden sei, dass der Erweiterungsbau nicht bis zum 31.07.2023 fertiggestellt werde. Es sei nur gesagt worden, dass eine Garantie nicht gegeben werden könne.

Bürgermeisterin Northing ergänzt, dass die Dependance-Lösung nur zum Tragen komme, wenn der Erweiterungsbau nicht fertiggestellt sie. Der Bezirksregierung müsse schließlich auch eine Alternative angeboten werden.

StV. Tekath schlägt vor, heute den vierzügigen Ausbau und danach die Vierzügigkeit der Schule zu beschließen.

StV. Dr. Meyer-Wilmes bittet um eine Sitzungsunterbrechung, um sich mit ihrer Fraktion besprechen zu können.



Die Sitzung wird um 17:40 Uhr unterbrochen. Fortsetzung um 18:00 Uhr.



StV. Tekath beantragt, die Angelegenheit in einer Sondersitzung des Schulausschusses unter Hinzuziehung der Beteiligten erneut zu beraten, um dann zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen.

StV. Dr. Meyer-Wilmes beantragt die Änderung des Beschlussvorschlages dahingehend, dass der unter Punkt 3. genannte Ausbau bis zum 31.07.2023 fertiggestellt werde. Die Priorisierung der Schulbaumaßnahmen bleibe aber bestehen.

StV. Gebing schließt sich im Namen seiner Fraktion dem Vorschlag von StV. Dr. Meyer-Wilmes an.
Technischer Beigeordneter Rauer äußert keine Bedenken.

StV. Rütter teilt mit, dass seine Fraktion an ihrem Antrag zu Punkt 2. festhalte. Sofern sich keine Mehrheit finde, werde sie aber der Vierzügigkeit zustimmen.

StV. Dr. Merges äußert, dass die Unabhängigen Klever aufgrund der Unwägbarkeiten auch Probleme mit dem Kompromissvorschlag hätten und sie sich daher dem Vorschlag von StV. Tekath anschlössen.

StV. Stefan Welberts stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf namentliche Abstimmung.

StV. Edmund Ricken merkt an, dass er sich zuerst im Rahmen eines Antrags zur Geschäftsordnung gemeldet habe.

Bürgermeisterin Northing lässt über den von StV. Dr. Meyer-Wilmes formulierten Antrag abstimmen.

Im Rahmen der namentlichen Abstimmung wird wie folgt abgestimmt:

Ackeren, van, Barend Ja
Bay, Michael Enthaltung
Bucksteeg, Friedhelm Ja
Cosar, Heinz-Jörg Ja
Döllekes, Fredi Nein
Driever, Gerd Ja
Duenbostell, Horst Nein
Fischer, Heidi Nein
Fischer, Wilhelm Nein
Gebing, Wolfgang Ja
Gietemann, Josef Nein
Goertz, Heinz Nein
Hekke, van het, Willem Nein
Heyrichs, Michael Ja
Hiob, Georg Ja
Hütz, Klaus-Werner Ja
Janßen, Alexander Enthaltung
Janssen, Udo Ja
Kanders, Angelika Ja
Kumbrink, Michael Nein
Lichtenberger, Niklas Nein
Liffers, Werner Ja
Maaßen, Manfred Ja
Merges, Carina Nein
Merges, Dr. Fabian Nein
Meyer-Wilmes, Dr. Hedwig Ja
Northing, Sonja Ja
Rambach, Andreas Ja
Ricken, Christa Nein
Ricken, Edmund Ja
Rütter, Daniel Ja
Sanders, Norbert Ja
Schmidt, Joachim Ja
Schnütgen, Wiltrud Ja
Schoofs, Christian Ja
Schroers, Benedict Ja
Siebert, Susanne Ja
Teigelkötter, Friedrich Ja
Tekath, Petra Nein
Verhoeven, Werner Ja
Welberts, Sonja Nein
Welberts, Stefan Nein

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