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192/X. - Kinderbetreuungsplanung 2015/2016

Vorlagennummer192/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Umsetzung der Betreuungsplanung für das Kindergartenjahr 2015/2016 zu.

Sachverhalt:


In der Sitzung am 29. November 2014 hat der Jugendhilfeausschuss die Kinderbetreuungsplanung 2015/2016 zur Kenntnis genommen (Drucksache Nr. 96/X.). Zum Jahresende 2014 wurden die Betreuungswünsche der Eltern in den Kindertageseinrichtungen erfragt und dem Fachbereich Jugend und Familie vorgelegt. Das Ergebnis ist in der Anlage 1 dargestellt. Die Planung wurde für den gesamten Jugendamtsbezirk mit folgendem Ergebnis abgestimmt:

a) Betreuungsangebot

Insgesamt können 1.407 Plätze in Kindertageseinrichtungen angeboten werden. Dabei ist berücksichtigt, dass die Übergangs-Kita des Caritasverbandes in der Küppersstraße, anders als ursprünglich geplant, mit zwei Gruppen betrieben wird und der Neubau der InKita an der Kalkarer Straße nebst einer zweigruppigen Nachfolgenutzung in der Kuhstraße für überdreijährige Kinder umgesetzt ist.

Die Plätze teilen sich wie folgt auf:

Stunden-
umfang Ü3-Plätze f. Kinder
ohne Behinderung Ü3-Plätze f. Kinder
mit Behinderung U3-Plätze f. Kinder
ohne Behinderung U3-Plätze f. Kinder
mit Behinderung
25 47 0 16 0
35 572 6 80 0
45 579 52 52 3
Gesamt 1.198 58 148 3

In den Kindertageseinrichtungen kann das Platzangebot für unterdreijährige Kinder um 9 Plätze erweitert werden. U3-Kinder, die keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung erhalten und einen Betreuungsanspruch haben, werden im Rahmen der Kindertagespflege versorgt.

Die Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderung sind seit dem Kindergartenjahr 2009/2010 jährlich gestiegen. Im Kindergartenjahr 2015/2016 können mindestens 61 Kinder mit (drohenden) Behinderungen betreut werden. Sofern sich eine Behinderung erst im Laufe des Kindergartenjahres herausstellt, ist es möglich, auch diese Kinder durch eine erhöhte Kindpauschale und ggf. die LVR-Kindpauschale zu fördern.


b) Begrenzung der Plätze mit 45 Stunden für Kinder über 3 Jahre

Die Jugendhilfeplanung hat gem. § 19 Abs. 3 S. 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sicherzustellen, dass der Anteil der Kindpauschalen für über dreijährige Kinder, die mit 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit betreut werden, den Anteil, den das Jugendamt in der verbindlichen Mitteilung zum 15. März des Vorjahres angemeldet hat, nicht um mehr als vier Prozentpunkte übersteigt. Die Quote für den Jugendamtsbezirk Kleve beträgt zum Kindergartenjahr 2015/2016 2,25 %.


c) Finanzierung

Für das Betreuungsangebot in den Kindertageseinrichtungen errechnet sich eine Summe der Kindpauschalen incl. Mietanteile von ca. 9,9 Mio. Euro. Enthalten ist die nach § 19 Abs. 2 KiBiz vorgesehene jährliche Steigerung der Kindpauschalen von 1,5 %. Die Kindpauschalen je Kindertageseinrichtung können der Anlage 2 entnommen werden.

Zusammengefasst verteilen sich die Kindpauschalen für die Einrichtungen auf folgende Kostenträger:

Trägeranteil freiw. Zuschüsse Landesanteil komm. Anteil Summen
Stadt Kleve 379.083,90 € 63.139,97 € 4.975.929,95 € 5.418.153,82 €
Land NRW 3.757.874,94 € 3.757.874,94 €
Freie Träger 730.209,32 € 730.209,32 €
Summen 1.109.293,22 € 63.139,97 € 3.757.874,94 € 4.975.929,95 € 9.906.238,08 €

Für die drei städtischen Kindertageseinrichtungen beträgt der Zuschuss des Landes 581.185 €. Der kommunale Anteil beläuft sich auf 1.223.976 € und ist in der ersten Zeile der vorstehenden Tabelle enthalten. Detailliert kann dies der Anlage 2 entnommen werden.

Bei dem Anteil der Stadt Kleve ist berücksichtigt, dass die Elterninitiativen gefördert werden, indem 2,5 % des Trägeranteils an den Kindpauschalen bezuschusst werden. Der Trägeranteil der Elterninitiativen an den Kindpauschalen reduziert sich damit auf 1,5 %. Für die Kindertageseinrichtung des Caritasverbandes wird der Trägeranteil von 9 % zu 2/3 aus kommunalen Mitteln bezuschusst. Für den Caritasverband reduziert sich der Trägeranteil damit auf 3 % der Kindpauschalen.

Die vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Sonderzuschüsse für die „Überhangplätze“ der katholischen Einrichtungen sind nicht in der Anlage 2 dargestellt. Für das Kindergartenjahr 2015/2016 betragen diese Zuschüsse ca. 187.000 €.

Ausschließlich aus Landesmitteln und zusätzlich zu den o. a. Aufwendungen werden die zusätzlichen Pauschalen für Kinder unter 3 Jahren, die Förderung für die Familienzentren und plusKITA-Einrichtungen, die Mittel für zusätzliche Sprachförderung sowie die Verfügungspauschalen finanziert.

Die Erstattung wegen des Ausfalls der Elternbeiträge aufgrund des beitragsfreien letzten Kindergartenjahres wird im Kindergartenjahr 2015/2016 ca. 439.000 € betragen.


d) Kindertagespflege

Zusätzlich zu der Betreuung in den Kindertageseinrichtungen werden durchschnittlich ca. 230 Kinder im Rahmen von Tagespflege betreut. Durch dieses gleichrangige Betreuungsangebot können auch im Kindergartenjahr 2015/2016 alle Ansprüche auf einen Betreuungsplatz erfüllt werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Unterausschuss Jugendhilfeplanung, 26.02.2015
Jugendhilfeausschuss, 26.02.2015
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Umsetzung der Betreuungsplanung für das Kindergartenjahr 2015/2016 einstimmig zu.
Wortbeitrag:
Abteilungsleiter Koch erläutert die Drucksache. Seit dem letzten Jugendhilfeausschuss im November 2014 sei die Kinderbetreuungsplanung in Kooperation mit den freien Trägern für das Kindergartenjahr 2015/2016 erarbeitet worden. Ausgehend von einer Inanspruchnahmequote von 97 % der überdreijährigen Kinder, könne allen Kindern ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung angeboten werden. Die Plätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren würden durch die starke Säule der Kindertagespflege bedarfsgerecht angeboten werden können.

Bei der Planung sei berücksichtigt, dass der Träger SOS-Kinderdorf e. V. zusätzliche Betreuungsplätze durch eine Folgenutzung der Kita an der Kuhstraße schaffen und dass die Übergangs-Kita des Caritasverbandes mit zwei Gruppen betrieben werde.

Die Nachfrage nach 45-Stunden-Plätzen insbesondere für überdreijährige Kinder sei unverändert hoch. Erstmals habe im laufenden Kindergartenjahr die Anzahl der Kinder mit einem 45-Stunden-Platz die Anzahl der Kinder mit einem 35-Stunden-Platz überstiegen. Die jährliche Steigerung sei jedoch per Gesetz auf maximal 4 % festgeschrieben. Diese Obergrenze würde mit dem Platzangebot für das Kindergartenjahr 2015/2016 nicht erreicht.

Das Kindpauschalenbudget incl. der Mietanteile betrage ca. 9,9 Mio Euro. Davon trage die Stadt Kleve als Jugendamt und als Träger von drei eigenen Kitas einen Anteil von ca. 55%. Die zusätzlich und allein durch das Land finanzierten Pauschalen seinen nicht in der Summe von 9,9 Mio. Euro enthalten. Für das Betreuungsangebot in Kindertagespflege seien zusätzlich rund 1,1 Mio. Euro im Haushalt veranschlagt.

Erster Beigeordneter Haas spricht den freien Trägern seinen Dank aus. Durch die gute Kooperation sei es gelungen, in Kleve ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot vorzuhalten, welches alle Ansprüche auf einen Betreuungsplatz erfülle. Neben der Quantität werde in allen Kindertageseinrichtungen und auch in der Kindertagespflege großer Wert auf die Qualität gelegt.

Gleichstellungsbeauftragte Tertilte-Rübo stellt fest, dass es auch bei der Betreuungsplanung für das kommende Kindergartenjahr keine Betriebskita gibt.

Vorsitzender Hiob sieht in der guten Versorgung der Kinder im Vorschulalter auch einen Standortfaktor für die Stadt Kleve.

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