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315/X. - Kinderbetreuungsplanung 2016 bis 2019

Vorlagennummer315/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Kinderbetreuungsplanung zur Kenntnis.

Sachverhalt:


Im November 2014 wurde erstmals eine mehrjährige Kinderbetreuungsplanung erstellt, die nun für die Jahre 2016 bis 2019 fortgeschrieben wurde.

Aufgeteilt nach Sozialräumen wird zunächst die tatsächliche Inanspruchnahme aus den Jahren 2012 bis 2015 für über- und unterdreijährige Kinder differenziert nach Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege abgebildet. Die Fortschreibung der Betreuungsplanung bis zum Jahr 2019 basiert bezüglich der Anzahl der Kinder soweit wie möglich auf Daten des Einwohnermelderegisters und ergänzend auf Daten des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen.

Weil in den Kindertageseinrichtungen grundsätzlich alle Kinder gemeinsam betreut werden können, ist unklar, in welchen Kindertageseinrichtungen Kinder mit (drohenden) Behinderungen betreut werden. Im Rahmen der Planung wird je Sozialraum ein zusätzliches Platzangebot berücksichtigt, um den besonderen Bedarf bei der gemeinsamen Betreuung aller Kinder in Form einer Gruppenstärkenreduzierung zu berücksichtigen. Im Jahr 2016 wurde der Anteil der Kinder mit (drohenden) Behinderungen mit 5 % und in den Folgejahren mit einem Anteil von 6 % berücksichtigt. Im letzten Jahr wurde noch ein Anteil von 4 % prognostiziert. Hier hat die Erfahrung gezeigt, das der tatsächliche Bedarf höher ist.

Das vorläufige Betreuungsangebot in den Kindertageseinrichtungen zum 01.08.2016 wurde so gestaltet, dass es zum 01.08.2016 weder einen Platzüberhang noch einen Fehlbedarf gibt. Dabei ist der Stundenumfang der jeweiligen Plätze noch variabel. Erst nach vorliegen aller Elternwünsche und weiterer Abstimmungen mit den Trägern kann das Angebot auch vom Stundenumfang festgeschrieben werden. Dies ist für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Februar bzw. März 2016 vorgesehen.

Das Platzangebot zum 01.08.2016 berücksichtigt, dass im Sozialraum 3 die Kita St. Johannes geschlossen wird. Derzeit ist das Familienzentrum Zauberstern des Caritasverbandes mit drei Gruppen eingeplant. Im Rahmen der gesetzlichen Grenzen mussten im Stadtgebiet erneut Überbelegungen in den einzelnen Gruppen eingeplant werden. Ob alle drei Gruppen des Familienzentrums Zauberstern betrieben werden und die Überbelegungen in dem Umfang erforderlich sind, hängt bei der weiteren Planung im Wesentlichen von den derzeit eingehenden Bedarfsmeldungen der Eltern ab. Auffallend ist, dass die Inanspruchnahmequote u. a. im Stadtgebiet Kleve zuletzt zurückgegangen ist. Hauptgrund hierfür ist die Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen in angrenzenden Sozialräumen. D. h. Kinder die im Stadtgebiet Kleve wohnen besuchen z. B. im Stadtteil Materborn eine Kindertageseinrichtung.

Für die kommenden Jahre wird insbesondere im Stadtgebiet Kleve ein zusätzlicher Bedarf an Betreuungsplätzen ersichtlich. Um diesen Bedarf zu decken, ist der Betrieb des Familienzentrums Zauberstern nach einem Neubau mit zusätzlichen 2 Gruppen geplant. Ergänzend hierzu werden weitere Gespräche mit freien Trägern zum Ausbau der Betreuungsplätze geführt.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Unterausschuss Jugendhilfeplanung, 18.11.2015
Jugendhilfeausschuss, 18.11.2015
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Kinderbetreuungsplanung zur Kenntnis.

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