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386/X. - Kinderbetreuungsplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017

Vorlagennummer386/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Umsetzung der Betreuungsplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017 zu.

Sachverhalt:


In der Sitzung am 18. November 2015 hat der Jugendhilfeausschuss die langfristige Kinderbetreuungsplanung 2016 - 2019 zur Kenntnis genommen (Drucksache Nr. 315/X.). Zum Jahresende 2015 wurden die Betreuungswünsche der Eltern in den Kindertageseinrichtungen erfragt und dem Fachbereich Jugend und Familie vorgelegt. Das Ergebnis ist in der Anlage 1 dargestellt. Die Darstellung greift in der Reihenfolge der einzelnen Kindertageseinrichtungen die Planungsbezirke aus der langfristigen Betreuungsplanung auf:
Bezirk 1 mit den Stadtteilen Bimmen, Keeken, Düffelward, Schenkenschanz, Wardhausen, Rindern und Donsbrüggen.
Bezirk 2 mit den Stadtteilen Brienen, Griethausen, Salmorth, Warbeyen und Kellen.
Bezirk 3 mit dem Stadtgebiet Kleve.
Bezirk 4 mit den Stadtteilen Materborn und Reichswalde.

Die Planung wurde für den gesamten Jugendamtsbezirk mit folgendem Ergebnis abgestimmt:


a) Betreuungsangebot

Insgesamt können 1.403 Plätze in Kindertageseinrichtungen angeboten werden. Sollte unterjährig ein zusätzlicher Bedarf entstehen, können weitere Plätze im Rahmen einer Überbelegung eingerichtet werden.

Die Plätze teilen sich wie folgt auf:

Stunden-
umfang Ü3-Plätze f. Kinder
ohne Behinderung Ü3-Plätze f. Kinder
mit Behinderung U3-Plätze f. Kinder
ohne Behinderung U3-Plätze f. Kinder
mit Behinderung
25 46 0 10 0
35 584 49 58 3
45 558 6 88 1
Gesamt 1.188 55 156 4

In den Kindertageseinrichtungen kann das Platzangebot für unterdreijährige Kinder im Vergleich zum Vorjahr um zusätzliche 7 Plätze erweitert werden. U3-Kinder, die keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung erhalten und einen Betreuungsanspruch haben, werden im Rahmen der Kindertagespflege versorgt.

Im Kindergartenjahr 2016/2017 können mindestens 59 Kinder mit (drohenden) Behinderungen betreut werden. Sofern sich eine Behinderung erst im Laufe des Kindergartenjahres herausstellt, ist es möglich, auch diese Kinder durch eine erhöhte Kindpauschale und ggf. die LVR-Kindpauschale zu fördern.


b) Begrenzung der Plätze mit 45 Stunden für Kinder über 3 Jahre

Die Jugendhilfeplanung hat gem. § 19 Abs. 3 S. 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sicherzustellen, dass der Anteil der Kindpauschalen für über dreijährige Kinder, die mit 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit betreut werden, den Anteil, den das Jugendamt in der verbindlichen Mitteilung zum 15. März des Vorjahres angemeldet hat, nicht um mehr als vier Prozentpunkte übersteigt. Die Quote für den Jugendamtsbezirk Kleve geht im Kindergartenjahr 2016/2017 erstmals seit Jahren zurück und zwar um 0,11 %.


c) Finanzierung

Für das Betreuungsangebot in den Kindertageseinrichtungen errechnet sich eine Summe der Kindpauschalen incl. Mietanteile von ca. 10,2 Mio. Euro. Enthalten ist die Steigerung der Kindpauschalen, die nach einer Gesetzesänderung zum 01.08.2016 voraussichtlich 3 % betragen wird. Die voraussichtlichen Kindpauschalen je Kindertageseinrichtung können der Anlage 2 entnommen werden.

Zusammengefasst verteilen sich die Kindpauschalen für die Einrichtungen auf folgende Kostenträger:

Trägeranteil freiw. Zuschüsse Landesanteil komm. Anteil Summen
Stadt Kleve 389.225,10 € 76.594,16 € 5.127.110,63 € 5.592.929,89 €
Land NRW 3.893.522,58 € 3.893.522,58 €
Freie Träger 730.623,19 € 730.623,19 €
Summen 1.119.848,29 € 76.594,16 € 3.893.522,58 € 5.127.110,63 € 10.217.075,66 €

Für die drei städtischen Kindertageseinrichtungen beträgt der Zuschuss des Landes 596.158,62 €. Der kommunale Anteil beläuft sich auf 1.257.294,23 € und ist in der ersten Zeile der vorstehenden Tabelle enthalten. Detailliert kann dies der Anlage 2 entnommen werden.

Bei dem Anteil der Stadt Kleve ist berücksichtigt, dass die Elterninitiativen gefördert werden, indem 2,5 % des Trägeranteils an den Kindpauschalen bezuschusst werden. Der Trägeranteil der Elterninitiativen an den Kindpauschalen reduziert sich damit auf 1,5 %. Für die Kindertageseinrichtung des Caritasverbandes wird der Trägeranteil von 9 % zu 2/3 aus kommunalen Mitteln bezuschusst. Für den Caritasverband reduziert sich der Trägeranteil damit auf 3 % der Kindpauschalen.

Die vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Sonderzuschüsse für die „kirchlichen Zusatzplätze in Tageseinrichtungen für Kinder“ der katholischen Einrichtungen sind nicht in der Anlage 2 dargestellt. Für das Kindergartenjahr 2016/2017 betragen diese Zuschüsse ca. 178.190 €.

Ausschließlich aus Landesmitteln und zusätzlich zu den o. a. Aufwendungen werden die zusätzlichen Pauschalen für Kinder unter 3 Jahren, die Förderung für die Familienzentren und plusKITA-Einrichtungen, die Mittel für zusätzliche Sprachförderung sowie die Verfügungspauschalen finanziert.

Die Erstattung wegen des Ausfalls der Elternbeiträge aufgrund des beitragsfreien letzten Kindergartenjahres wird im Kindergartenjahr 2016/2017 ca. 449.000 € betragen.


d) Kindertagespflege

Zusätzlich zu der Betreuung in den Kindertageseinrichtungen werden durchschnittlich ca. 230 Kinder im Rahmen von Tagespflege betreut.

Durch dieses gleichrangige Betreuungsangebot können auch im Kindergartenjahr 2016/2017 alle Ansprüche auf einen Betreuungsplatz erfüllt werden. Im Haushaltsjahr 2016 sind für Geldleistungen an Tagespflegepersonen 1.410.000 € veranschlagt.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Unterausschuss Jugendhilfeplanung, 02.03.2016
Jugendhilfeausschuss, 02.03.2016
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Umsetzung der Betreuungsplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017 einstimmig zu.
Wortbeitrag:
Abteilungsleiter Koch erläutert die Drucksache.

Ausschussvorsitzender Hiob bedankt sich bei allen Beteiligten und insbesondere bei der Kita-Leitung Frau Rütter und ihrem Team für das schnelle und engagierte Handeln nach dem Brandschaden in der Kita Christus König.

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