Login

Passwort vergessen?

Inhalt

612/X. - Kinderbetreuungsplanung für das Kindergartenjahr 2017/2018

Vorlagennummer612/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Umsetzung der Betreuungsplanung für das Kindergartenjahr 2017/2018 zu.

Sachverhalt:


In der Sitzung am 16. November 2016 hat der Jugendhilfeausschuss die langfristige Kinderbetreuungsplanung 2017 - 2020 zur Kenntnis genommen (Drucksache Nr. 512/X.). Auf Grundlage der Betreuungswünsche der Eltern wurde das Platzangebot zum 01.08.2017 in den Kindertageseinrichtungen zusammengestellt. Das Ergebnis ist in der Anlage 1 dargestellt. Die Darstellung greift in der Reihenfolge der einzelnen Kindertageseinrichtungen die Planungsbezirke aus der langfristigen Betreuungsplanung auf:

Bezirk 1 mit den Stadtteilen Bimmen, Keeken, Düffelward, Schenkenschanz, Wardhausen, Rindern und Donsbrüggen.
Bezirk 2 mit den Stadtteilen Brienen, Griethausen, Salmorth, Warbeyen und Kellen.
Bezirk 3 mit dem Stadtgebiet Kleve.
Bezirk 4 mit den Stadtteilen Materborn und Reichswalde.


a) Betreuungsangebot

Insgesamt können im Kindergartenjahr 2016/2017 1.498 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen angeboten werden. Die durch die Kita Regenbogen und die Kita der Lebenshilfe zusätzlich angebotenen Betreuungsplätze werden zum 01.08.2017 soweit erforderlich zunächst übergangsweise eingerichtet, bis die zusätzlichen Betreuungsplätze in den Neubauten endgültig in Betrieb genommen werden.

Die Betreuungsplätze teilen sich wie folgt auf:

Stunden-
umfang Ü3-Plätze f. Kinder
ohne Behinderung Ü3-Plätze f. Kinder
mit Behinderung U3-Plätze f. Kinder
ohne Behinderung U3-Plätze f. Kinder
mit Behinderung
25 40 0 9 0
35 595 14 96 0
45 616 59 67 2
Gesamt 1.251 73 172 2

In den Kindertageseinrichtungen kann das Platzangebot für unterdreijährige Kinder im Vergleich zum Vorjahr um zusätzliche 16 Plätze erweitert werden. U3-Kinder, die keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung erhalten und einen Betreuungsanspruch haben, werden im Rahmen der Kindertagespflege versorgt.

Im Kindergartenjahr 2017/2018 können mindestens 75 Kinder mit (drohenden) Behinderungen betreut werden. Sofern sich eine Behinderung erst im Laufe des Kindergartenjahres herausstellt, ist es möglich, auch diese Kinder durch eine erhöhte Kindpauschale und ggf. die LVR-Kindpauschale zu fördern.

Mit dem Betreuungsangebot kann die prognostizierte Inanspruchnahme bedarfsgerecht abgedeckt werden. Allerdings reicht das Platzangebot nur für Kinder mit Wohnsitz in Kleve aus. Alle Träger sind daher aufgefordert, keine ortsfremden Kinder aufzunehmen und betreute Kinder, die aus Kleve verziehen bei der Suche nach einem Kita-Platz am neuen Wohnort zu unterstützen. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Zustimmung der Stadt Kleve möglich.


b) Begrenzung der Plätze mit 45 Stunden für Kinder über 3 Jahre

Die Jugendhilfeplanung hat gem. § 19 Abs. 3 S. 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sicherzustellen, dass der Anteil der Kindpauschalen für über dreijährige Kinder, die mit 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit betreut werden, den Anteil, den das Jugendamt in der verbindlichen Mitteilung zum 15. März des Vorjahres angemeldet hat, nicht um mehr als vier Prozentpunkte übersteigt. Die Quote für den Jugendamtsbezirk Kleve beträgt - 0,1%, was durch die insgesamt gestiegene Zahl der Betreuungsplätze zu erklären ist.


c) Finanzierung

Für das Betreuungsangebot in den Kindertageseinrichtungen errechnet sich eine Summe der Kindpauschalen incl. Mietanteile von ca. 11,5 Mio. Euro. Enthalten ist die jährliche Steigerung der Kindpauschalen um 3 %.

Zusammengefasst verteilen sich die Kindpauschalen für die Einrichtungen auf folgende Kostenträger:

Trägeranteil freiw. Zuschüsse Landesanteil komm. Anteil Summen
Stadt Kleve 400.788,24 € 123.328,38 € 5.764.156,85 € 6.288.273,47 €
Land NRW 4.419.983,24 € 4.419.983,24 €
Freie Träger 787.094,83 € 787.094,83 €
Summen 1.187.883,07 € 123.328,38 € 4.419.983,24 € 5.764.156,85 € 11.495.351,85 €

Für die drei städtischen Kindertageseinrichtungen beträgt der Zuschuss des Landes 620.235,05 €. Der kommunale Anteil beläuft sich auf 1.288.280,39 € und ist in der ersten Zeile der vorstehenden Tabelle enthalten. Detailliert kann dies der Anlage 2 entnommen werden.

Bei dem Anteil der Stadt Kleve ist berücksichtigt, dass die Elterninitiativen gefördert werden, indem 2,5 % des Trägeranteils an den Kindpauschalen bezuschusst werden. Der Trägeranteil der Elterninitiativen an den Kindpauschalen reduziert sich damit auf 1,5 %. Für die Kindertageseinrichtungen des Caritasverbandes und der Lebenshilfe wird der Trägeranteil von 9 % zu 2/3 aus kommunalen Mitteln bezuschusst. Für den Caritasverband und die Lebenshilfe reduziert sich der Trägeranteil damit auf 3 % der Kindpauschalen.

Die vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Sonderzuschüsse für die „kirchlichen Zusatzplätze in Tageseinrichtungen für Kinder“ der katholischen Einrichtungen sind nicht in der Anlage 2 dargestellt. Für das Kindergartenjahr 2017/2018 betragen diese Zuschüsse ca. 165.000 €.

Ausschließlich aus Landesmitteln und zusätzlich zu den o. a. Aufwendungen werden die zusätzlichen Pauschalen für Kinder unter 3 Jahren, die Förderung für die Familienzentren und plusKITA-Einrichtungen, die Mittel für zusätzliche Sprachförderung, die Verfügungspauschalen sowie der seit dem 01.08.2016 geltende zusätzliche Landeszuschuss zu den Kindpauschalen finanziert.

Die Erstattung wegen des Ausfalls der Elternbeiträge aufgrund des beitragsfreien letzten Kindergartenjahres wird im Kindergartenjahr 2017/2018 ca. 482.000 € betragen.


d) Kindertagespflege

Zusätzlich zu der Betreuung in den Kindertageseinrichtungen werden durchschnittlich ca. 230 Kinder im Rahmen von Tagespflege betreut.

Unter den Tagespflegestellen sind auch die folgenden Großtagespflegestellen, die als Sachaufwand Mietzuschüsse erhalten:

- "Die Hoppetosse", Backermatt 22
- "Die Räuberhöle", Köstersweg 39
- "Das Schneckenhaus", Waldstraße 59a
- "Das Takatukahaus", Nassauerallee 49

Im Haushaltsjahr 2017 sind für Geldleistungen an Tagespflegepersonen 1.410.000 € veranschlagt.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Unterausschuss Jugendhilfeplanung, 08.03.2017
Jugendhilfeausschuss, 08.03.2017
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt einstimmig der Umsetzung der Betreuungsplanung für das Kindergartenjahr 2017/2018 zu.

nach oben