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819/X. - Kinderbetreuungsplanung für das Kindergartenjahr 2018/2019

Vorlagennummer819/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Umsetzung der Betreuungsplanung für das Kindergartenjahr 2018/2019 zu.

Sachverhalt:


In der Sitzung am 15. November 2017 hat der Jugendhilfeausschuss die langfristige Kinderbetreuungsplanung 2018 - 2021 zur Kenntnis genommen (Drucksache Nr. 739/X.). Auf Grundlage der Betreuungswünsche der Eltern wurde das Platzangebot zum 01.08.2018 in den Kindertageseinrichtungen zusammengestellt. Das Ergebnis ist in der Anlage 1 dargestellt. Die Darstellung greift in der Reihenfolge der einzelnen Kindertageseinrichtungen die Planungsbezirke aus der langfristigen Betreuungsplanung auf:

Bezirk 1 mit den Stadtteilen Bimmen, Keeken, Düffelward, Schenkenschanz, Wardhausen, Rindern und Donsbrüggen.
Bezirk 2 mit den Stadtteilen Brienen, Griethausen, Salmorth, Warbeyen und Kellen.
Bezirk 3 mit dem Stadtgebiet Kleve.
Bezirk 4 mit den Stadtteilen Materborn und Reichswalde.


a) Betreuungsangebot

Insgesamt können im Kindergartenjahr 2018/2019 1.594 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen angeboten werden.

Die Betreuungsplätze teilen sich wie folgt auf:

Stunden-
umfang Ü3-Plätze f. Kinder
ohne Behinderung Ü3-Plätze f. Kinder
mit Behinderung U3-Plätze f. Kinder
ohne Behinderung U3-Plätze f. Kinder
mit Behinderung
25 19 0 6 0
35 696 59 100 2
45 593 11 108 0
Gesamt 1.308 70 214 2

In den Kindertageseinrichtungen kann das Platzangebot für unterdreijährige Kinder im Vergleich zum Vorjahr um zusätzliche 42 Plätze erweitert werden. U3-Kinder, die keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung erhalten und einen Betreuungsanspruch haben, werden im Rahmen der Kindertagespflege versorgt. Hierzu werden zum Kindergartenjahr 2018/2019 Landeszuschüsse für 250 Plätze beantragt. Eine Nachmeldung ist anders als bei den Plätzen in Kindertageseinrichtungen nicht möglich. Eine Ausnahme gibt es nur bei der Betreuung von Kindern mit (drohenden) Behinderungen im Rahmen von Kindertagespflege. Über die Endabrechnung des Kindergartenjahres erfolgt jedoch eine Rückzahlung der Landeszuschüsse, sofern die Tagespflegeplätze nicht in dem beantragten Umfang beansprucht worden sind.

Im Kindergartenjahr 2018/2019 können mindestens 72 Kinder mit (drohenden) Behinderungen betreut werden. Sofern sich eine Behinderung erst im Laufe des Kindergartenjahres herausstellt, ist es möglich, auch diese Kinder durch eine erhöhte Kindpauschale und ggf. die LVR-Kindpauschale zu fördern.

Mit dem Betreuungsangebot kann die prognostizierte Inanspruchnahme bedarfsgerecht abgedeckt werden. Allerdings reicht das Platzangebot nur für Kinder mit Wohnsitz in Kleve aus.

Die beiden Neubaumaßnahmen der Kitas "Lebensfluss" und "Kikus Wilde 13" werden voraussichtlich erst nach Beginn des Kindergartenjahres fertiggestellt sein, so dass das Platzangebot zum 01.08.2018 noch nicht vollständig zur Verfügung steht. Die Verwaltung wird in enger Kooperation mit den freien Trägern Lösungen finden, wie die Betreuungsbedarfe der Eltern individuell am besten gedeckt werden können.


b) Begrenzung der Plätze mit 45 Stunden für Kinder über 3 Jahre

Die Jugendhilfeplanung hat gem. § 19 Abs. 3 S. 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sicherzustellen, dass der Anteil der Kindpauschalen für über dreijährige Kinder, die mit 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit betreut werden, den Anteil, den das Jugendamt in der verbindlichen Mitteilung zum 15. März des Vorjahres angemeldet hat, nicht um mehr als vier Prozentpunkte übersteigt. Die Quote für den Jugendamtsbezirk Kleve beträgt 3,96 %. Um diese Quote zu erreichen, mussten einzelne Träger das geplante Angebot an Ganztagsplätzen für überdreijährige Kinder gegenüber der ursprünglichen Meldung noch einmal reduzieren.


c) Finanzierung

Für das Betreuungsangebot in den Kindertageseinrichtungen errechnet sich eine Summe der Kindpauschalen incl. Mietanteile von ca. 12,2 Mio. Euro. Enthalten ist die jährliche Steigerung der Kindpauschalen um 3 %.

Zusammengefasst verteilen sich die Kindpauschalen für die Einrichtungen auf folgende Kostenträger:

Trägeranteil freiw. Zuschüsse Landesanteil komm. Anteil Summen
Stadt Kleve 415.362,87 € 138.036,34 € 6.114.501,88 € 6.114.501,88 €
Land NRW 4.738.728,76 € 4.738.728,76 €
Freie Träger 849.622,76 € 849.622,76 €
Summen 1.245.897,13 € 138.036,34 € 4.738.728,76 € 6.114.501,88 € 12.237.164,11 €

Für die drei städtischen Kindertageseinrichtungen beträgt der Zuschuss des Landes 647.182,31 €. Der kommunale Anteil beläuft sich auf 1.330.736,14 € und ist in der ersten Zeile der vorstehenden Tabelle enthalten. Detailliert kann dies der Anlage 2 entnommen werden.

Bei dem Anteil der Stadt Kleve ist berücksichtigt, dass die Elterninitiativen gefördert werden, indem 2,5 % des Trägeranteils an den Kindpauschalen bezuschusst werden. Der Trägeranteil der Elterninitiativen an den Kindpauschalen reduziert sich damit auf 1,5 %. Für die Kindertageseinrichtungen des Caritasverbandes, der Lebenshilfe und der Kinderzentren Kunterbunt wird der Trägeranteil von 9 % zu 2/3 aus kommunalen Mitteln bezuschusst. Für diese Träger reduziert sich der Trägeranteil damit auf 3 % der Kindpauschalen.

Die vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Sonderzuschüsse für die „kirchlichen Zusatzplätze in Tageseinrichtungen für Kinder“ der katholischen Einrichtungen sind nicht in der Anlage 2 dargestellt. Für das Kindergartenjahr 2018/2019 betragen diese Zuschüsse ca. 177.600 €.

Ausschließlich aus Landesmitteln und zusätzlich zu den o. a. Aufwendungen werden die zusätzlichen Pauschalen für Kinder unter 3 Jahren, die Förderung für die Familienzentren und plusKITA-Einrichtungen, die Mittel für zusätzliche Sprachförderung, die Verfügungspauschalen sowie der seit dem 01.08.2016 geltende zusätzliche Landeszuschuss zu den Kindpauschalen finanziert.

Die Erstattung wegen des Ausfalls der Elternbeiträge aufgrund des beitragsfreien letzten Kindergartenjahres wird im Kindergartenjahr 2018/2019 ca. 554.000 € betragen.


d) Kindertagespflege

Zusätzlich zu der Betreuung in den Kindertageseinrichtungen werden durchschnittlich ca. 250 Kinder im Rahmen von Tagespflege betreut. Für diese Kinder wird ein entsprechender Landeszuschuss beantragt.

Die Finanzierung der Tagespflegepersonen selbst regeln entsprechende Richtlinien der Verwaltung. Großtagespflegestellen, die im Rahmen der Jugendhilfeplanung anerkannt sind, erhalten einen eigenen Zuschuss zum Sachaufwand, der durch die Vorhaltung eigener Räume für die Tagespflegestelle entsteht.

Für das Kindergartenjahr 2018/2019 sollen folgende Großtagespflegestellen diesen Zuschuss erhalten:

- "Das Schneckenhaus", Waldstraße 59a
- "Das Takatukahaus", Turmstraße 23
- "Die Hoppetosse", Turmstraße 23
- "Die Räuberhöhle", Köstersweg 39
- "Hotzenplotz", Köstersweg 39
- "Klein Lönneberger", Backermatt 22
- Großtagespflegestelle Reichswalde, Kattenwald
- "Wichtelwiese", Kapellenstraße 27

Im Haushaltsjahr 2018 sind für Geldleistungen an Tagespflegepersonen 1.928.000 € veranschlagt.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Unterausschuss Jugendhilfeplanung, 26.02.2018
Jugendhilfeausschuss, 26.02.2018
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Umsetzung der Betreuungsplanung für das Kindergartenjahr 2018/2019 einstimmig zu.
Wortbeitrag:
Abteilungsleiter Koch erläutert die Drucksache.

StV. Kanders erkundigt sich nach der geringen Anzahl an Plätzen in der Gruppenform II, die nur bei der InKita ausgewiesen seien. Fachbereichsleiter Traeder erklärt, dass hier unter zweijährige Kinder betreut würden. Ein Großteil der Kinder in dieser Altersgruppe werde jedoch in Form von Kindertagespflege betreut. Bei der Schaffung von zusätzlichen Plätzen in Kindertageseinrichtungen habe man insbesondere die Bedarfe der Kinder im Alter ab zwei Jahren berücksichtigt. Auch die Betriebskosten in der Gruppenform II seien wegen des intensiven Personalschlüssels besonders hoch.

Fachbereichsleiter Traeder stellt kurz das Profil des neuen Trägers Kinderzentren Kunterbunt gGmbH vor. Weil an dem beabsichtigten Standort für den viergruppigen Neubau noch unvorhergesehene Bodenarbeiten notwendig seien, werde der Träger in Sichtweite eine dreigruppige Übergangs-Kita mit Mietcontainern errichten.

Stimmberechtigtes Mitglied Reusch erkundigt sich, wie bei anderen Bauvorhaben Betreuungslücken geschlossen werden. Abteilungsleiter Koch erklärt, dass individuelle Lösungen gefunden würden. Eine Möglichkeit sei z. B. ein längerer Verbleib der Kinder in Kindertagespflege.

StV. Siebert teilt mit, dass sie zunächst Bedenken gehabt habe, der Belegung in der Kita "Kikus Wilde 13" zuzustimmen, weil dort keine Plätze für Kinder mit Behinderungen eingeplant worden seien. Im Unterausschuss Jugendhilfeplanung habe man über diesen Punkt bereits mit dem Ergebnis beraten, dass nicht bekannt sei, ob Kinder mit Behinderungen diese Einrichtung wählen und ggf. entsprechende Nachmeldungen vorgenommen würden.

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