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492/X. - Klever Versorgungsbetriebe GmbH; Jahresabschlüsse 2015 und Entlastung des Aufsichtsrates

Vorlagennummer492/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


1.1. Jahresabschluss 2015 der Stadtwerke Kleve GmbH

Der Rat beschließt, der Gesellschafterversammlung zu empfehlen,

den Jahresabschluss der Stadtwerke Kleve GmbH zum 31. Dezember 2015

- mit einer Bilanzsumme von 51.944.600,65 €
- einem Bilanzgewinn von 0,00 €
- einem Jahresüberschuss von 0,00 €

gemäß § 46 Ziffer 1 GmbH-Gesetz festzustellen.

der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

Die Klever Versorgungsbetriebe GmbH als Mehrheitsgesellschafter der Stadtwerke Kleve GmbH gewährt der Stadtwerke Kleve GmbH eine Einlage in Höhe von 1.140.524,28 €.

Diese Einlage wird als andere Zuzahlung des Gesellschafters in das Eigenkapital gewährt, welche gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB als Kapitalrücklage in das Eigenkapital der Stadtwerke Kleve GmbH einzustellen ist. Die Einlage ist dem Geschäftsbereich Strom Verteilung zuzuordnen.


1.2. Jahresabschluss 2015 der Bäderbetriebe Kleve GmbH

Der Rat beschließt, der Gesellschafterversammlung zu empfehlen,

den Jahresabschluss der Bäderbetriebe Kleve GmbH zum 31. Dezember 2015

- mit einer Bilanzsumme von 2.052.202,01 €
- einem Bilanzgewinn von 0,00 €
- einem Jahresüberschuss von 0,00 €

gemäß § 46 Ziffer 1 GmbH-Gesetz festzustellen.

der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.


1.3. Jahresabschluss 2015 der Klever Versorgungsbetriebe GmbH

Der Rat beschließt, der Gesellschafterversammlung zu empfehlen,

den Jahresabschluss der Klever Versorgungsbetriebe GmbH zum 31. Dezember 2015

- mit einer Bilanzsumme von 30.099.905,41 €
- einem Bilanzgewinn von 2.650.524,28 €
- einem Jahresüberschuss von 2.650.524,28 €

gem. § 46 Ziffer 1 GmbH-Gesetz festzustellen.

der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

aus dem Bilanzgewinn 1.140.524,28 € gemäß § 272 Abs. 3 HGB in die Gewinnrücklage einzustellen.

den verbleibenden Betrag des Bilanzgewinns in Höhe von 1.510.000,00 € auszuschütten.


Der Rat nimmt den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015

- mit einer Bilanzsumme von 57.408.811,26 €
- einem Konzernjahresüberschuss von 2.707.447,28 €

zur Kenntnis.


2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Der Rat beschließt, der Gesellschafterversammlung zu empfehlen, dem Aufsichtsrat der Klever Versorgungsbetriebe GmbH für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

Sachverhalt:


Der Aufsichtsrat der Klever Versorgungsbetriebe GmbH hat am 07.07.2016 beschlossen, Empfehlungen an die Gesellschafterversammlung hinsichtlich der Jahresabschlüsse 2015 der Stadtwerke Kleve GmbH, der Bäderbetriebe Kleve GmbH und der Klever Versorgungsbetriebe GmbH sowie der Erhöhung der Gewinnrücklagen der Klever Versorgungsbetriebe GmbH abzugeben.

Darüber hinaus ist über eine Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahres 2015 zu beschließen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 21.09.2016
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing lässt zunächst über die Beschlussvorschläge 1.1. bis 1.3. der Drucksache abstimmen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, den Beschlussvorschlägen 1.1. bis 1.3. der Drucksache zu folgen.

Bürgermeisterin Northing sowie die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates der Klever Versorgungsbetriebe GmbH nehmen an der Beratung und Abstimmung über Beschlussvorschlag 2. nicht teil. StV. Boskamp übernimmt den Vorsitz.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag 2. der Drucksache zu folgen.
Rat, 28.09.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

zu 1.1. Jahresabschluss 2015 der Stadtwerke Kleve GmbH

Der Gesellschafterversammlung wird empfohlen,

· den Jahresabschluss der Stadtwerke Kleve GmbH zum 31. Dezember 2015

- mit einer Bilanzsumme von 51.944.600,65 €
- einem Bilanzgewinn von 0,00 €
- einem Jahresüberschuss von 0,00 €

gemäß § 46 Ziffer 1 GmbH-Gesetz festzustellen.

· der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

· Die Klever Versorgungsbetriebe GmbH als Mehrheitsgesellschafter der Stadtwerke Kleve GmbH gewährt der Stadtwerke Kleve GmbH eine Einlage in Höhe von 1.140.524,28 €.

Diese Einlage wird als andere Zuzahlung des Gesellschafters in das Eigenkapital gewährt, welche gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB als Kapitalrücklage in das Eigenkapital der Stadtwerke Kleve GmbH einzustellen ist. Die Einlage ist dem Geschäftsbereich Strom Verteilung zuzuordnen.


zu 1.2. Jahresabschluss 2015 der Bäderbetriebe Kleve GmbH

Der Gesellschafterversammlung wird empfohlen,

· den Jahresabschluss der Bäderbetriebe Kleve GmbH zum 31. Dezember 2015

- mit einer Bilanzsumme von 2.052.202,01 €
- einem Bilanzgewinn von 0,00 €
- einem Jahresüberschuss von 0,00 €

gemäß § 46 Ziffer 1 GmbH-Gesetz festzustellen.

· der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.


zu 1.3. Jahresabschluss 2015 der Klever Versorgungsbetriebe GmbH

Der Gesellschafterversammlung wird empfohlen,

· den Jahresabschluss der Klever Versorgungsbetriebe GmbH zum 31. Dezember 2015

- mit einer Bilanzsumme von 30.099.905,41 €
- einem Bilanzgewinn von 2.650.524,28 €
- einem Jahresüberschuss von 2.650.524,28 €

gem. § 46 Ziffer 1 GmbH-Gesetz festzustellen.

· der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

· aus dem Bilanzgewinn 1.140.524,28 € gemäß § 272 Abs. 3 HGB in die Gewinnrücklage einzustellen.

· den verbleibenden Betrag des Bilanzgewinns in Höhe von 1.510.000,00 € auszuschütten.


Der Rat nimmt einstimmig den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015

- mit einer Bilanzsumme von 57.408.811,26 €
- einem Konzernjahresüberschuss von 2.707.447,28 €

zur Kenntnis.


Bürgermeisterin Northing sowie die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates der Klever Versorgungsbetriebe GmbH nehmen an der Beratung und Abstimmung zu Beschlussvorschlag 2. der Drucksache nicht teil. StV. Schmidt übernimmt den Vorsitz.

Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, der Gesellschafterversammlung zu empfehlen, dem Aufsichtsrat der Klever Versorgungsbetriebe GmbH für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing lässt zunächst über die Beschlussvorschläge 1.1 bis 1.3 abstimmen.

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