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815/X. - Kommunalwahl im Jahr 2020


Verringerung der Anzahl der Vertreter/innen im Rat gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG)

Vorlagennummer815/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat beschließt gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 KWahlG die als Anlage beigefügte Satzung zur Verringerung der Zahl der Vertreter/innen im Rat der Stadt Kleve.

Sachverhalt:


Die Zahl der zu wählenden Ratsvertreter ergibt sich aus § 3 Absatz 2 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG). Sie richtet sich grundsätzlich nach der Bevölkerungszahl. Für die Ermittlung der maßgeblichen Bevölkerungszahl gilt § 78 Absatz 1 Satz 1 Kommunalwahlordnung. Danach richtet sich die Bevölkerungszahl nach der vom Landesbetrieb Information und Technik (IT NRW) halbjährlich fortgeschriebenen Bevölkerungszahl, welche 42 Monate nach Beginn der Wahlperiode (bis zum 30.11.2017) veröffentlicht ist. Die aktuell von IT NRW veröffentlichte Bevölkerungszahl (Stand 31.12.2016) der Stadt Kleve beläuft sich auf 51.047. Ausgehend von dieser Bevölkerungszahl wären somit für den Rat der Stadt Kleve 50 Vertreter/innen, davon 25 in Wahlbezirken, zu wählen.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 KWahlG können Gemeinden und Kreise bis spätestens 45 Monate nach Beginn der Wahlperiode durch Satzung die Zahl der Vertreter/innen im Rat um 2, 4, 6, 8 oder 10, davon je zur Hälfte in den Wahlbezirken, verringern. Die Frist hierzu endet somit in der aktuellen Wahlperiode, die am 01.06.2014 begonnen hat, am 28.02.2018.
Die Frist zur Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke wurde durch Gesetz vom 01.10.2013 um 17 Monate verlängert, so dass diese erst am 29.02.2020 ausläuft.
Das Innenministerium hat mit Schreiben vom 20.11.2017 zwar darauf hingewiesen, dass zum Zwecke der Harmonisierung der kommunalrechtlichen Fristen im Zuge der KWahlG-Novelle 2018/19 eine weitere Regelung folgen solle, die auch eine Fristverlängerung der Reduzierung der Anzahl der zu wählenden Vertreter durch Satzung um 17 Monate vorsehen solle. Dadurch würde die Frist bis zum 31.07.2019 verlängert. Vor dem Hintergrund, dass derzeit nicht absehbar ist, ob die angekündigte Anpassung aber noch vor der Kommunalwahl 2020 erfolgt, weist der Städte- und Gemeindebund mit Schnellbrief Nr. 292 vom 27.11.2017 darauf hin, dass eine Verkleinerung des Rates gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 KWahlG nach aktuellem Rechtsstand nur bis zum 28.02.2018 möglich ist und rät den Kommunen, angestrebte Verkleinerungen des Rates zumindest vorsorglich bis zu diesem Zeitpunkt durchzuführen. Sollte es zu einer entsprechenden Novelle kommen, können die Räte ihre innerhalb der geltenden Frist gefassten Beschlüsse bzw. bekanntgemachten Satzungen auch wieder aufheben bzw. gegebenenfalls abändern.
Die Verwaltung hält nicht nur aus Kostengründen eine Beibehaltung der derzeitigen Anzahl von 44 Ratsvertretern/innen für angezeigt. Die Kosten pro zusätzlichem Ratsvertreter für eine Legislaturperiode würden sich auf rd. 21.000 € zuzüglich Verdienstausfall und Fahrkosten, die in jedem Einzelfall zu ermitteln sind, belaufen. Die Größenordnung des derzeitigen Rates wird für die von ihm zu beratenden Inhalte und zu treffenden Entscheidungen als effizient und effektiv erachtet. Aus diesem Grund wird der Beschluss der beigefügten Satzung zur Verringerung der Zahl der in den Rat zu wählenden Vertreter/innen erforderlich.
Dem Rat der Stadt Kleve bleibt es selbstverständlich vorbehalten, diese Zahl gemäß der Regelungen in § 3 Absatz 2 Satz 2 KWahlG noch weiter zu verringern bzw. zu erhöhen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 31.01.2018
Wortbeitrag:
StV. Gebing und StV. Tekath sprechen sich im Namen ihrer Fraktionen dafür aus, die Größe des Rates zu reduzieren und die aktuelle Größe des Rates beizubehalten, da die Handlungsfähigkeit des Rates bei einer Größe von 44 Ratsmitgliedern zzgl. Bürgermeisterin oder Bürgermeister gegeben, die Pluralität sichergestellt sei und die dadurch frei werdenden Mittel auch vor dem Hintergrund der Konsolidierungsmaßnahmen anderweitig investiert werden könnten.

Auf Nachfrage von StV. Dr. Meyer-Wilmes und StV. Dr. Merges zur erforderlichen Anzahl an Stimmen für einen Ratssitz erläutert Verwaltungsrat Hübbers die Verteilung der Sitze auf Grundlage des Wahlergebnisses der Kommunalwahl 2014 und macht deutlich, dass weitergehende Berechnungen auf bloßer Spekulation beruhen würden und damit nicht möglich seien.

StV. Dr. Merges schlägt vor, bei der Berechnung der Stimmen und Sitzverteilung von einer fiktiven Wahlbeteiligung von 100 % auszugehen und erläutert die Gründe seiner Fraktion, wie die mögliche Verteilung der Arbeit auf mehrere Personen, die für eine Vergrößerung des Rates sprächen.

Die Fraktionen Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und Offene Klever haben noch Beratungsbedarf.

StV. Rütter äußert, dass er die Argumente seiner beiden Vorredner für nachvollziehbar halte, schließt sich aber den Ausführungen von StV. Gebing und StV. Tekath an und meint, dass es darum gehe, Wählerstimmen zu generieren und dass alles für eine Beibehaltung der aktuellen Größe des Rates mit 44 Sitzen spreche.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 07.02.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei acht Gegenstimmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 KWahlG folgende Satzung zur Verringerung der Zahl der Vertreter/innen im Rat der Stadt Kleve:

Satzung zur Verringerung der Zahl der in den Rat der Stadt Kleve zu wählenden Vertreter/innen vom ____

Aufgrund des § 7 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666/ SGV. NW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), und des § 3 Absatz 2 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NW. S 454/ SGV. NW. 1112), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Dezember 2016 (GV. NW. S. 1052) hat der Rat der Stadt Kleve in seiner Sitzung am 07.02.2018 folgende Satzung zur Verringerung der Zahl der in den Rat der Stadt Kleve zu wählenden Vertreter/innen beschlossen:

§ 1
Zahl der zu wählenden Vertreter/innen

Für die Wahl des Rates der Stadt Kleve wird die gesetzlich vorgegebene Zahl der zu wählenden Vertreter/innen von 50 um sechs auf 44 verringert, davon zur Hälfte in den Wahlbezirken.

§ 2
Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft und gilt erstmals zur Berücksichtigung bei der Zusammensetzung des Rates für die Kommunalwahl 2020.

Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens– oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden
c) die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Kleve vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Kleve, den Die Bürgermeisterin
Northing
Wortbeitrag:
StV. Gebing und StV. Tekath teilen für Ihre Fraktionen mit, dass sie dem Beschlussvorschlag aufgrund der Haushaltskonsolidierung bzw. aus Kostengründen und der gewährleisteten Arbeitsfähigkeit des Rates in seiner aktuellen Größe zustimmen würden.

StV. Dr. Meyer-Wilmes hält dem deutlich entgegen, dass bei demokratischen Strukturen nicht gespart werden und der Rat seine Wähler entsprechend repräsentieren sollte. Ihre Fraktion werde nicht einheitlich abstimmen.

StV. Rütter verweist auf seine Argumentation in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und teilt die Zustimmung seiner Fraktion mit.

StV. Dr. Merges spricht sich immer Namen seiner Fraktion für eine Vergrößerung des Rates aus, da der finanzielle Aspekt mit Blick auf andere Ausgaben zu vernachlässigen, die einzelne Stimme bei einer Verkleinerung des Rates weniger wert sei und auch der Rat mit der Stadt, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, mitwachsen solle.

Bürgermeisterin Northing erläutert daraufhin die Rechtslage und ergänzt ihre Ausführungen auf den Hinweis von StV. Bay zur möglichen Größe des Rates zwischen 44 und 50 Sitzen.

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