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1179/X. - Konzept zur Unterbringung der der Stadt Kleve zugewiesenen Asylbewerbern und Duldungsinhabern

Vorlagennummer1179/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat beschließt die Umsetzung des vorliegenden Konzeptes zur Unterbringung der der Stadt Kleve zugewiesenen Asylbewerbern und Duldungsinhabern gem. Punkt 3.2.1 und stellt die hierfür notwendigen finanziellen Mittel im Haushalt der Stadt Kleve bereit.

Sachverhalt:


Gemäß § 2 Abs. 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes obliegt den Gemeinden die Aufnahme und Unterbringung ausländischer Flüchtlinge. Die genannte Bestimmung wird im Rahmen des § 53 des Asylgesetzes dahingehend konkretisiert, dass Ausländer, welche einen Asylantrag gestellt haben und nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen, in der Regel nach erfolgter Zuweisung in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden.

Während der Gesetzgeber die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften als Regelfall versteht, ist die Stadt Kleve bereits seit mehr als 15 Jahren dazu übergegangen eine dezentrale Unterbringung, nicht zuletzt im Hinblick auf eine gelingende Integration, zu favorisieren. Während dieses Zeitraumes herrschte zwischen Politik und Verwaltung stets Einvernehmen dahingehend, dass ein dezentrales Unterbringungskonzept einer der Hauptpfeiler einer gelingenden Integration darstellt. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache wurden mit Beschluss des Sozialausschusses vom 18.10.2006 und ergänzend hierzu durch einen Ratsbeschluss vom 17.6.2015 Voraussetzungen geschaffen, sowohl eine menschenwürdige als auch eine ressourcenoptimierte Unterbringungsmöglichkeit für zugewiesene ausländische Flüchtlinge im Stadtgebiet Kleve zu schaffen.
Die diesbezüglichen Bemühungen von Rat und Verwaltung sowie ortsansässigen integrativen Vereinen und Verbände wurden jedoch insbesondere in den Jahren 2015 und 2016 auf eine harte Probe gestellt, da durch die hohe Anzahl von Flüchtlingen die vorhandenen Ressourcen sowohl in sachlicher als auch personeller Art über Gebühr in Anspruch genommen wurden. Um die teilweise sehr kurzfristigen Zuweisungen unterbringen zu können, wurde eine Vielzahl von privaten Wohnungen angemietet. Parallel wurde mit der Unterbringungseinrichtung am Bahnhofsplatz 10-14 ein neues Übergangsheim geschaffen. Hier wurden bereits Standards, wie z.B. kleine Räume, Ruhezone, Einrichtungsleitung geschaffen, die eine Integration vor Ort von Beginn an fördern. Die zum jetzigen Zeitpunkt als eher moderat zu bezeichnende Anzahl neuer Flüchtlinge als auch eine große Zahl bereits bearbeiteter Asylanträge durch das Bundesamt haben dazu geführt, dass die Verwaltung nunmehr in die Lage versetzt wird, die vorhandenen räumlichen Ressourcen zu optimieren. Eine große Zahl von Mietverträgen, insbesondere von Wohnungen, die aufgrund des Zuschnittes nicht optimal waren, wurde bereits gekündigt.

Gemeinsam mit dem Gebäudemanagement der Stadt Kleve wurde nunmehr das vorliegende Konzept zur Unterbringung der der Stadt Kleve zugewiesenen Asylbewerber und Duldungsinhaber erstellt. Dieses bildet sowohl Unterbringungsstandards ab und stellt darüber hinaus Einsparpotenziale aufgrund der Optimierung vorhandener Räumlichkeiten dar (die Anlage 3 lässt Rückschlüsse zu personenbezogenen Daten zu und steht daher nur nach Anmeldung im Ratsportal im geschlossenen Benutzerbereich zum Download zur Verfügung). Die Verwaltung favorisiert eine Umsetzung des Konzeptes im Sinne des Punktes 3.2.1 –Schließung des Übergangsheimes am Bahnhofsplatz 10-14. Die notwendigen finanziellen Konsequenzen sind ebenfalls Teil der erstellten Nutzungskonzeption und wurden bei der Aufstellung des Haushaltes 2020 bereits berücksichtigt. Für das Haushaltsjahr 2020 ergibt sich ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von 170.000 €. Da die Umsetzung bereits im Jahr 2020 erfolgt, können bereits Einsparungen in 2020 realisiert werden. Für die Folgejahre ergibt sich eine Ersparnis von jährlich ca. 500.000 €.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sozialausschuss, 07.11.2019
Wortbeitrag:
Ausschussvorsitzende Siebert teilt den Anwesenden mit, dass die Verwaltung ein umfangreiches Konzept für die Unterbringung von Asylbewerbern und Duldungsinhabern erstellt habe, welches im Folgenden den Anwesenden durch Fachbereichsleiter Erps näher erläutert werde.

Hierauf eingehend teilt Fachbereichsleiter Erps den Anwesenden mit, dass die Verwaltung beabsichtigt habe, mit dem vorliegenden Konzept gewisse Standards festzulegen und darüber hinaus freie Ressourcen abzubauen. Als Ergebnis der angestellten Überprüfungen im Rahmen der Erstellung dieses Konzeptes schlage letztendlich die Verwaltung vor, die Unterbringungseinrichtung Bahnhofsplatz im Jahre 2020 zu schließen und den hier lebenden Personen geeignete Räumlichkeiten in der Unterbringungseinrichtung Braustraße zur Verfügung zu stellen. Hier seien jedoch zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität Umbaumaßnahmen notwendig. Beispielsweise seien die hier vorhandenen großen Klassenräume durch geeignete Umbaumaßnahmen in kleinere Einheiten aufzuteilen um die Wohnqualität zu steigern. Zur Schaffung einer sogenannten Ruhezone und Durchführung von Integrationskursen, seien geeignete Räumlichkeiten zu schaffen bzw. umzubauen.

Den Ausführungen des Fachbereichsleiters Erps beipflichtend, stellt Ausschussvorsitzende Siebert fest, dass dieses Konzept gute bereits erreichte Standards abbilde. Es sei erfreulich, dass Kleve nach wie vor an einer dezentralen Unterbringung von Asylbewerbern festhalte.

Eingehend auf eine entsprechende Frage der Stadtverordneten Ricken antwortet Erster Beigeordneter Haas, dass der Umfang etwaiger Rückbaumaßnahmen der Unterbringungseinrichtung Bahnhofsplatz sich an den Vorgaben des abgeschlossenen Mietvertrages orientieren werde. Die Stadt Kleve werde eine entsprechende Einigung mit dem Vermieter herbeiführen. Um eine Optimierung der Ressourcen zu gewährleisten, sei die Aufgabe dieses Standortes notwendig. Er lege jedoch Wert auf die Feststellung, dass auch nach Aufgabe dieser Unterbringungsmöglichkeit dieser Einrichtung die Stadt Kleve in der Lage sei, auf eine Steigerung von Zuweisungszahlen schnell und angemessen zu reagieren.

Auf eine entsprechende Frage des Sachkundigen Bürgers Garisch eingehend, stellt Erster Beigeordneter Haas fest, dass die Verwaltung sehr wohl im Rahmen dieses Konzeptes Alternativvorschläge erarbeitet habe. Letztendlich sei jedoch die Verwaltung der Ansicht, dass der Alternativvorschlag 3.2.1 die optimale Lösung darstelle.

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig bei einer Enthaltung die Umsetzung des vorliegenden Konzeptes einschließlich der finanziellen Konsequenzen.
Haupt- und Finanzausschuss, 04.12.2019
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 11.12.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig die Umsetzung des vorliegenden Konzeptes zur Unterbringung der der Stadt Kleve zugewiesenen Asylbewerbern und Duldungsinhabern gem. Punkt 3.2.1 und stellt die hierfür notwendigen finanziellen Mittel im Haushalt der Stadt Kleve bereit.
Wortbeitrag:
Auf Nachfrage von StV. Dr. Meyer-Wilmes erläutert Oberverwaltungsrat Erps, welche Personengruppen unter dieses Konzept fielen und geht dabei auf die Unterschiede in den Verfahren für die Asylbewerber, Duldungsinhaber und Personen mit Aufenthaltstitel ein.

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